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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

etwaige Mängel der U<strong>VP</strong> betrifft. Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht kommt für eine weitergehende<br />

Qualifizierung der U<strong>VP</strong> in Bezug auf die naturschutzrechtlichen Anforderungen<br />

neben der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung auch den artenschutzrechtlichen Anforderungen der<br />

<strong>FFH</strong>-Richtlinie und der Vogelschutz-RL eine wichtige Funktion zu. Mit der Bezugnahme auf<br />

die Anforderungen der naturschutzrechtlichen <strong>Eingriffsregelung</strong> im § 6 U<strong>VP</strong>G hat sich die<br />

U<strong>VP</strong> bereits selbst auf die Relevanz <strong>des</strong> Naturschutzrechts für die Qualität der U<strong>VP</strong> verpflichtet.<br />

Durch eine gezielte Koordination und weitestgehende Integration der naturschutzrechtlichen<br />

Erfordernisse mit der U<strong>VP</strong> bzw. in die entsprechenden Darstellungen wird letztlich<br />

aber auch der Stellenwert der naturschutzrechtlichen Belange innerhalb der U<strong>VP</strong> ihrer<br />

Bedeutung entsprechend gestärkt. Im Übrigen wird es nur auf diesem Wege, wenn die verschiedenen<br />

Umweltschutzbelange konsequent in die U<strong>VP</strong> integriert werden, gelingen, dem<br />

Spezifischen bzw. Besonderen der U<strong>VP</strong> als integrativem und Wechselwirkungen berücksichtigendem<br />

Prüfansatz gerecht zu werden.<br />

Soweit die in Vorhabensplanungen betroffenen Naturschutzbelange ihrerseits verstärkt auch<br />

unter einem ganzheitlich ökologischen Naturhaushaltsbegriff wahrgenommen werden wollen,<br />

was insofern mit Begriffen wie „Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts“ oder<br />

„biologische Vielfalt“ vorgeprägt ist, ist auch im Verhältnis der naturschutzrechtlichen Prüfinstrumente<br />

eine auf Koordination und Integration ausgerichtete Vorgehensweise bei der<br />

zugleich gebotenen Differenzierung notwendig.<br />

Um die mit einer systematischen und koordinierten Bearbeitung der verschiedenen Instrumente<br />

verbundenen Erfordernisse – auch und besonders im Hinblick auf die frühzeitige<br />

Vermeidung <strong>von</strong> Verfahrensfehlern – ausreichend bewältigen zu können, ist schließlich<br />

da<strong>von</strong> auszugehen, dass hierzu künftig die Möglichkeiten <strong>des</strong> Scoping in verstärktem Maße<br />

genutzt werden müssen.<br />

2.8 Verfahrensstufen – Vertikale Abschichtung <strong>von</strong> Prüfinhalten<br />

Die Prüfung <strong>von</strong> Umwelt- und Naturschutzbelangen auf verschiedenen Planungs- und Verfahrensebenen<br />

wirft die Frage auf, welche Prüfinhalte auf welcher Stufe zu untersuchen sind<br />

und in welchem Maße Prüfinhalte, die für die letztgültige Zulassung eines Vorhabens erforderlich<br />

sind, schrittweise und den verschiedenen Ebenen eines mehrstufigen Planungs- und<br />

Zulassungsprozesses zugeordnet abgeschichtet werden können. 70<br />

Wie bereits in Kap. 2.3 (siehe auch Abbildung 4) dargestellt, kommen die verschiedenen<br />

Prüfinstrumente auf unterschiedlichen Verfahrens- und Planungsstufen nicht in gleicher<br />

Weise zur Anwendung. Dies gilt insbesondere für die naturschutzrechtlichen Prüferfordernis-<br />

70 Dieses Thema stand nicht im Mittelpunkt <strong>des</strong> FuE-Vorhabens und wird daher nur in Grundzügen behandelt.<br />

Aufgrund <strong>des</strong> während der Bearbeitung <strong>des</strong> FuE-Vorhabens laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung<br />

der SUP-Richtlinie wurde in Abstimmung mit dem Bun<strong>des</strong>amt für Naturschutz der Schwerpunkt <strong>des</strong><br />

FuE-Vorhabens auf die Analyse und die Erarbeitung <strong>von</strong> Hinweisen für die horizontale Koordination auf der<br />

Ebene der Zulassung gelegt.<br />

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