Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
II. Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens und seiner Wirkfaktoren<br />
b) Wirkfaktoren<br />
I. d. R. Unterscheidung <strong>von</strong> Bau, Anlage, Betrieb, Störfällen, ggf. Nachnutzung (Abschluss- / Nachbetriebsphase).<br />
Konkret relevante Wirkfaktoren sind vor allem abhängig vom Vorhabenstyp, zum Teil aber auch <strong>von</strong> der spezifischen<br />
Empfindlichkeit der zu berücksichtigenden Schutzgüter.<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
Ermittlung <strong>von</strong> Art, Intensität und Reichweite aller relevanten<br />
Wirkfaktoren, z. B.:<br />
- Flächeninanspruchnahme (Überbauung / Versiegelung)<br />
- Veränderung <strong>von</strong> (Habitat-/Biotop)Strukturen /<br />
Nutzungen<br />
- Veränderung <strong>von</strong> abiotischen Standortfaktoren (z. B.<br />
Bodenentnahme, Wasserentnahme)<br />
- Barrierewirkung<br />
- Nichtstoffliche Einwirkungen (z.B. Schall, Licht, optische<br />
Reizauslöser, Erschütterungen)<br />
- Stoffliche Einwirkungen (Nährstoffe, Organika,<br />
Schwermetalle etc.)<br />
- Strahlung<br />
- Gezielte Beeinflussung <strong>von</strong> Arten u. Organismen<br />
- Unfallrisiken / Mortalität<br />
- Sonstiges<br />
146 Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente<br />
U<strong>VP</strong><br />
ggf. Spezifizierung der Wirkfaktoren, die sich auf die<br />
U<strong>VP</strong>-spezifischen Schutzgüter, insbes. Mensch, Sach-<br />
und Kulturgüter, auswirken können<br />
<strong>Eingriffsregelung</strong><br />
ggf. Spezifizierung der Wirkfaktoren, die sich auf<br />
die Funktions- u. Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts<br />
und das Landschaftsbild auswirken können.<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
ggf. Spezifizierung der Wirkfaktoren, die sich auf<br />
die für die Erhaltungsziele der betroffenen NATURA<br />
2000-Gebiete maßgeblichen Bestandteile auswirken<br />
können.<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz<br />
III. Abgrenzung und Beschreibung <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
a) Abgrenzung<br />
Soweit erforderlich räumlich differenzierte Abgrenzung<br />
<strong>des</strong> UG vor allem orientiert an der jeweiligen Reichweite<br />
der relevanten Wirkfaktoren <strong>des</strong> Vorhabens („Wirkraum“)<br />
U<strong>VP</strong><br />
Wirkräume /-zonen, die sich auf die U<strong>VP</strong>-spezifischen<br />
Schutzgüter insbes. Mensch, Sach- und Kulturgüter<br />
beziehen<br />
Bei Betroffenheit <strong>von</strong> Schutzgebieten oder planerisch<br />
festgesetzten Gebieten u. dgl. ggf. Berücksichtigung<br />
auch der Bereiche außerhalb der Wirkräume als Bezugs-<br />
bzw. Referenzräume (z. B. Wasserschutzgebiete)<br />
Erforderlichenfalls Erweiterung um Bereiche, die aufgrund<br />
der Anforderungen an die Angaben zu den geprüften<br />
Alternativen (§ 6 Abs. 3 Nr. 5 U<strong>VP</strong>G) zu untersuchen<br />
sind (vgl. Pkt. IX).<br />
<strong>Eingriffsregelung</strong><br />
Ggf. Unterscheidung der Wirkräume /-zonen, die<br />
sich auf die für die <strong>Eingriffsregelung</strong> spezifischen<br />
Schutzgüter beziehen<br />
Ggf. Erweiterung um Bereiche/Suchräume für Ausgleichs-<br />
und Ersatzmaßnahmen