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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

II. Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens und seiner Wirkfaktoren<br />

b) Wirkfaktoren<br />

I. d. R. Unterscheidung <strong>von</strong> Bau, Anlage, Betrieb, Störfällen, ggf. Nachnutzung (Abschluss- / Nachbetriebsphase).<br />

Konkret relevante Wirkfaktoren sind vor allem abhängig vom Vorhabenstyp, zum Teil aber auch <strong>von</strong> der spezifischen<br />

Empfindlichkeit der zu berücksichtigenden Schutzgüter.<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

Ermittlung <strong>von</strong> Art, Intensität und Reichweite aller relevanten<br />

Wirkfaktoren, z. B.:<br />

- Flächeninanspruchnahme (Überbauung / Versiegelung)<br />

- Veränderung <strong>von</strong> (Habitat-/Biotop)Strukturen /<br />

Nutzungen<br />

- Veränderung <strong>von</strong> abiotischen Standortfaktoren (z. B.<br />

Bodenentnahme, Wasserentnahme)<br />

- Barrierewirkung<br />

- Nichtstoffliche Einwirkungen (z.B. Schall, Licht, optische<br />

Reizauslöser, Erschütterungen)<br />

- Stoffliche Einwirkungen (Nährstoffe, Organika,<br />

Schwermetalle etc.)<br />

- Strahlung<br />

- Gezielte Beeinflussung <strong>von</strong> Arten u. Organismen<br />

- Unfallrisiken / Mortalität<br />

- Sonstiges<br />

146 Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente<br />

U<strong>VP</strong><br />

ggf. Spezifizierung der Wirkfaktoren, die sich auf die<br />

U<strong>VP</strong>-spezifischen Schutzgüter, insbes. Mensch, Sach-<br />

und Kulturgüter, auswirken können<br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

ggf. Spezifizierung der Wirkfaktoren, die sich auf<br />

die Funktions- u. Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts<br />

und das Landschaftsbild auswirken können.<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

ggf. Spezifizierung der Wirkfaktoren, die sich auf<br />

die für die Erhaltungsziele der betroffenen NATURA<br />

2000-Gebiete maßgeblichen Bestandteile auswirken<br />

können.<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

III. Abgrenzung und Beschreibung <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

a) Abgrenzung<br />

Soweit erforderlich räumlich differenzierte Abgrenzung<br />

<strong>des</strong> UG vor allem orientiert an der jeweiligen Reichweite<br />

der relevanten Wirkfaktoren <strong>des</strong> Vorhabens („Wirkraum“)<br />

U<strong>VP</strong><br />

Wirkräume /-zonen, die sich auf die U<strong>VP</strong>-spezifischen<br />

Schutzgüter insbes. Mensch, Sach- und Kulturgüter<br />

beziehen<br />

Bei Betroffenheit <strong>von</strong> Schutzgebieten oder planerisch<br />

festgesetzten Gebieten u. dgl. ggf. Berücksichtigung<br />

auch der Bereiche außerhalb der Wirkräume als Bezugs-<br />

bzw. Referenzräume (z. B. Wasserschutzgebiete)<br />

Erforderlichenfalls Erweiterung um Bereiche, die aufgrund<br />

der Anforderungen an die Angaben zu den geprüften<br />

Alternativen (§ 6 Abs. 3 Nr. 5 U<strong>VP</strong>G) zu untersuchen<br />

sind (vgl. Pkt. IX).<br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

Ggf. Unterscheidung der Wirkräume /-zonen, die<br />

sich auf die für die <strong>Eingriffsregelung</strong> spezifischen<br />

Schutzgüter beziehen<br />

Ggf. Erweiterung um Bereiche/Suchräume für Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen

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