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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Ist die U<strong>VP</strong>-Pflicht im Einzelfall festzustellen, sollten im Rahmen der Vorprüfung die instrumentenspezifisch<br />

relevanten Kriterien – auch wegen der Querbeziehungen – im Zusammenhang<br />

abgeprüft werden. Eine direkte Verbindung <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> und <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung<br />

wird hierbei durch die standortbezogenen Schutzkriterien der Nr. 2.3 der Anlage 2 zum U<strong>VP</strong>-<br />

Gesetz hergestellt. Zu ihnen zählen neben den Naturschutzgebieten, Nationalparken und<br />

gesetzlich geschützten Biotopen sowie weiteren Schutzkategorien insbesondere auch die<br />

Gebiete <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung und die europäischen Vogelschutzgebiete. Insoweit<br />

sollte in diesem Rahmen zugleich berücksichtigt werden, ob auch andere Schutzgebiete,<br />

wie beispielsweise NSG, LSG oder Wasserschutzgebiete, betroffen werden können.<br />

Hiermit könnten im Weiteren besondere Prüferfordernisse verbunden sein, die im Rahmen<br />

der Festlegung <strong>des</strong> Untersuchungsrahmens (Scoping, Kap. 3.3) besonders zu beachten<br />

sind.<br />

Die Feststellung, dass für ein Vorhaben eine <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> notwendig ist – wenn nämlich erhebliche<br />

Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000-Gebiete nicht bereits offensichtlich ausgeschlossen<br />

werden können 76 – stellt im Rahmen einer allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung<br />

<strong>des</strong> Einzelfalls gemäß § 3c U<strong>VP</strong>G zugleich ein wesentliches Indiz für die Notwendigkeit einer<br />

U<strong>VP</strong> dar. Wenn ausgehend <strong>von</strong> den nach Anlage 1 <strong>des</strong> U<strong>VP</strong>G im Einzelfall prüfpflichtigen<br />

Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000-Gebieten eintreten könnten, sollte<br />

i. d. R. auch eine U<strong>VP</strong> durchgeführt werden. 77<br />

Bei der Feststellung der jeweiligen Prüfpflichten ist zu gewährleisten, dass die sich anhand<br />

der jeweiligen instrumentenspezifischen Rechtsvorschriften ergebenden Kriterien vollständig<br />

behandelt werden:<br />

1) Ist eine U<strong>VP</strong> erforderlich?<br />

68<br />

a) Obligatorisch<br />

b) Allgemeine Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfalls<br />

c) Standortbezogene Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfall<br />

2) Liegt ein Eingriff vor? a) Positiv-, Negativlisten<br />

b) Definitionskriterien „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung <strong>von</strong><br />

Grundflächen“ und „Veränderungen <strong>des</strong> mit der belebten Bodenschicht<br />

in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels“,<br />

die jeweils „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts<br />

oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.<br />

3) Ist eine <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> erforderlich?<br />

76 Vgl. im Einzelnen Lambrecht et al. (2004b, S. 73ff).<br />

77 So auch Schink (2004, S. 46).<br />

a) Definitionen zu den Begriffen „Projekte“ und „Pläne“ nach § 10 Abs.<br />

1 BNatSchG<br />

b) Ggf. i. V. m. Hinweisen z. B. aus Verwaltungsvorschriften der Bun<strong>des</strong>länder.

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