Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
Ist die U<strong>VP</strong>-Pflicht im Einzelfall festzustellen, sollten im Rahmen der Vorprüfung die instrumentenspezifisch<br />
relevanten Kriterien – auch wegen der Querbeziehungen – im Zusammenhang<br />
abgeprüft werden. Eine direkte Verbindung <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> und <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung<br />
wird hierbei durch die standortbezogenen Schutzkriterien der Nr. 2.3 der Anlage 2 zum U<strong>VP</strong>-<br />
Gesetz hergestellt. Zu ihnen zählen neben den Naturschutzgebieten, Nationalparken und<br />
gesetzlich geschützten Biotopen sowie weiteren Schutzkategorien insbesondere auch die<br />
Gebiete <strong>von</strong> gemeinschaftlicher Bedeutung und die europäischen Vogelschutzgebiete. Insoweit<br />
sollte in diesem Rahmen zugleich berücksichtigt werden, ob auch andere Schutzgebiete,<br />
wie beispielsweise NSG, LSG oder Wasserschutzgebiete, betroffen werden können.<br />
Hiermit könnten im Weiteren besondere Prüferfordernisse verbunden sein, die im Rahmen<br />
der Festlegung <strong>des</strong> Untersuchungsrahmens (Scoping, Kap. 3.3) besonders zu beachten<br />
sind.<br />
Die Feststellung, dass für ein Vorhaben eine <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> notwendig ist – wenn nämlich erhebliche<br />
Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000-Gebiete nicht bereits offensichtlich ausgeschlossen<br />
werden können 76 – stellt im Rahmen einer allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung<br />
<strong>des</strong> Einzelfalls gemäß § 3c U<strong>VP</strong>G zugleich ein wesentliches Indiz für die Notwendigkeit einer<br />
U<strong>VP</strong> dar. Wenn ausgehend <strong>von</strong> den nach Anlage 1 <strong>des</strong> U<strong>VP</strong>G im Einzelfall prüfpflichtigen<br />
Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000-Gebieten eintreten könnten, sollte<br />
i. d. R. auch eine U<strong>VP</strong> durchgeführt werden. 77<br />
Bei der Feststellung der jeweiligen Prüfpflichten ist zu gewährleisten, dass die sich anhand<br />
der jeweiligen instrumentenspezifischen Rechtsvorschriften ergebenden Kriterien vollständig<br />
behandelt werden:<br />
1) Ist eine U<strong>VP</strong> erforderlich?<br />
68<br />
a) Obligatorisch<br />
b) Allgemeine Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfalls<br />
c) Standortbezogene Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfall<br />
2) Liegt ein Eingriff vor? a) Positiv-, Negativlisten<br />
b) Definitionskriterien „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung <strong>von</strong><br />
Grundflächen“ und „Veränderungen <strong>des</strong> mit der belebten Bodenschicht<br />
in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels“,<br />
die jeweils „die Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts<br />
oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.<br />
3) Ist eine <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> erforderlich?<br />
76 Vgl. im Einzelnen Lambrecht et al. (2004b, S. 73ff).<br />
77 So auch Schink (2004, S. 46).<br />
a) Definitionen zu den Begriffen „Projekte“ und „Pläne“ nach § 10 Abs.<br />
1 BNatSchG<br />
b) Ggf. i. V. m. Hinweisen z. B. aus Verwaltungsvorschriften der Bun<strong>des</strong>länder.