Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
vermischt werden. Allerdings ist an bestimmten Stellen eine Trennung zwischen umweltinternen<br />
und umweltexternen Belangen angesichts <strong>des</strong> durch die U<strong>VP</strong> gesteckten Rahmens<br />
schwierig.<br />
Zusammenfassende Erklärung bei der SUP<br />
Im Hinblick auf die SUP bestehen hingegen keine Bedenken, wenn umweltexterne Belange<br />
sich auch in der zusammenfassenden Erklärung widerspiegeln. 55 So erfordert die zusammenfassende<br />
Erklärung nach Art. 9 Abs. 1 b SUP-RL und entsprechend § 14l Abs. 2 Nr. 2<br />
U<strong>VP</strong>G unter anderem eine Erläuterung, warum der angenommene Plan nach Abwägung mit<br />
anderen Alternativen gewählt wurde. Eine solche Darstellung muss zwangsläufig auch<br />
umweltexterne Belange einbeziehen.<br />
2.6.4 Schlussfolgerung<br />
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine gemeinsame Darstellung der aus<br />
der Durchführung <strong>von</strong> U<strong>VP</strong>, <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung und <strong>Eingriffsregelung</strong> gewonnenen<br />
Erkenntnisse weder in den Antragsunterlagen noch in der am Ende zu erstellenden zusammenfassenden<br />
Darstellung Bedenken begegnet. Es ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass bei einem<br />
U<strong>VP</strong>-pflichtigen Vorhaben eine gemeinsame Darstellung die U<strong>VP</strong> im Hinblick auf die Verfahrens-<br />
und Rechtssicherheit qualifizierter und weniger fehleranfällig werden lässt. Entsprechen<strong>des</strong><br />
gilt mit Blick auf die SUP für den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung.<br />
Allerdings gilt dies lediglich für die rein umweltbezogenen Untersuchungen. Eine<br />
Einbeziehung <strong>von</strong> umweltexternen Belangen in vom Vorhabensträger zu erstellenden Unterlagen<br />
bzw. den Umweltbericht ist aufgrund <strong>des</strong> umweltinternen Charakters der Bewertung im<br />
Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> und SUP grundsätzlich nicht möglich. Demgegenüber kann auf der Ebene<br />
der zusammenfassenden Erklärung eine Verbindung mit der Entscheidungsbegründung und<br />
damit mit umweltexternen Belangen erfolgen. Allerdings ist im Rahmen der U<strong>VP</strong> die umweltinterne<br />
Bewertung, welche auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung erfolgt,<br />
sicherzustellen. Dafür sollte die zusammenfassende Darstellung nach § 11 U<strong>VP</strong>G im Rahmen<br />
der Entscheidungsbegründung einen selbstständigen Teil darstellen.<br />
2.7 Rechtsfolgen <strong>von</strong> Verfahrensmängeln<br />
Für eine Optimierung der im Rahmen dieses FuE-Vorhabens näher zu behandelnden<br />
Instrumente in Bezug auf die prozedurale Durchführung ist neben den im vorangehenden<br />
Kapitel behandelten Möglichkeiten zu einer integrierten Darstellung auch wesentlich, dass<br />
bei einer auf Integration ausgerichteten Verbindung der Prüferfordernisse der einzelnen<br />
Instrumente keine Verfahrensmängel entstehen. Darauf soll im Folgenden näher eingegangen<br />
werden.<br />
55 So auch Pietzcker, Fiedler (2002, S. 48).<br />
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