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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

vermischt werden. Allerdings ist an bestimmten Stellen eine Trennung zwischen umweltinternen<br />

und umweltexternen Belangen angesichts <strong>des</strong> durch die U<strong>VP</strong> gesteckten Rahmens<br />

schwierig.<br />

Zusammenfassende Erklärung bei der SUP<br />

Im Hinblick auf die SUP bestehen hingegen keine Bedenken, wenn umweltexterne Belange<br />

sich auch in der zusammenfassenden Erklärung widerspiegeln. 55 So erfordert die zusammenfassende<br />

Erklärung nach Art. 9 Abs. 1 b SUP-RL und entsprechend § 14l Abs. 2 Nr. 2<br />

U<strong>VP</strong>G unter anderem eine Erläuterung, warum der angenommene Plan nach Abwägung mit<br />

anderen Alternativen gewählt wurde. Eine solche Darstellung muss zwangsläufig auch<br />

umweltexterne Belange einbeziehen.<br />

2.6.4 Schlussfolgerung<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine gemeinsame Darstellung der aus<br />

der Durchführung <strong>von</strong> U<strong>VP</strong>, <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung und <strong>Eingriffsregelung</strong> gewonnenen<br />

Erkenntnisse weder in den Antragsunterlagen noch in der am Ende zu erstellenden zusammenfassenden<br />

Darstellung Bedenken begegnet. Es ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass bei einem<br />

U<strong>VP</strong>-pflichtigen Vorhaben eine gemeinsame Darstellung die U<strong>VP</strong> im Hinblick auf die Verfahrens-<br />

und Rechtssicherheit qualifizierter und weniger fehleranfällig werden lässt. Entsprechen<strong>des</strong><br />

gilt mit Blick auf die SUP für den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung.<br />

Allerdings gilt dies lediglich für die rein umweltbezogenen Untersuchungen. Eine<br />

Einbeziehung <strong>von</strong> umweltexternen Belangen in vom Vorhabensträger zu erstellenden Unterlagen<br />

bzw. den Umweltbericht ist aufgrund <strong>des</strong> umweltinternen Charakters der Bewertung im<br />

Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> und SUP grundsätzlich nicht möglich. Demgegenüber kann auf der Ebene<br />

der zusammenfassenden Erklärung eine Verbindung mit der Entscheidungsbegründung und<br />

damit mit umweltexternen Belangen erfolgen. Allerdings ist im Rahmen der U<strong>VP</strong> die umweltinterne<br />

Bewertung, welche auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung erfolgt,<br />

sicherzustellen. Dafür sollte die zusammenfassende Darstellung nach § 11 U<strong>VP</strong>G im Rahmen<br />

der Entscheidungsbegründung einen selbstständigen Teil darstellen.<br />

2.7 Rechtsfolgen <strong>von</strong> Verfahrensmängeln<br />

Für eine Optimierung der im Rahmen dieses FuE-Vorhabens näher zu behandelnden<br />

Instrumente in Bezug auf die prozedurale Durchführung ist neben den im vorangehenden<br />

Kapitel behandelten Möglichkeiten zu einer integrierten Darstellung auch wesentlich, dass<br />

bei einer auf Integration ausgerichteten Verbindung der Prüferfordernisse der einzelnen<br />

Instrumente keine Verfahrensmängel entstehen. Darauf soll im Folgenden näher eingegangen<br />

werden.<br />

55 So auch Pietzcker, Fiedler (2002, S. 48).<br />

53

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