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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

2. Rechtliche Rahmenbedingungen der Koordination der<br />

Instrumente<br />

2.1 Einführung<br />

Die Anforderungen an den Vollzug bzw. die praktische Umsetzung der einzelnen Instrumente<br />

auch bezüglich spezieller Fragestellungen sind in den vergangenen Jahren bereits zum<br />

Teil sehr weitgehend behandelt bzw. konkretisiert worden (vgl. einschlägige Publikationen,<br />

insbes. Gesetzeskommentare, Handbücher, Forschungsvorhaben 10 ). Dies gilt in besonderem<br />

Maße für <strong>Eingriffsregelung</strong> und U<strong>VP</strong>. Aber auch zur <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> liegt mittlerweile sehr umfangreiches<br />

Material vor. Aus den vorliegenden Empfehlungen, Hinweisen etc. zur Umsetzung<br />

der einzelnen Instrumente ergeben sich zugleich Hilfestellungen zur <strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong><br />

grundsätzlichen <strong>Verhältnisses</strong> der verschiedenen Instrumente zueinander.<br />

Für die <strong>Eingriffsregelung</strong> ergibt sich durch die 2002 erfolgte Neuregelung <strong>des</strong> BNatSchG<br />

keine grundsätzliche Neuorientierung. Die <strong>Eingriffsregelung</strong> bleibt ein spezielles Folgenbewältigungsinstrument<br />

für Vorhaben, die in Natur und Landschaft eingreifen. Die <strong>Eingriffsregelung</strong><br />

ist nach wie vor auf Vermeidung und Kompensation <strong>von</strong> Beeinträchtigungen <strong>des</strong><br />

Naturhaushalts und <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> ausgerichtet.<br />

Die <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> ist innerhalb relativ kurzer Zeit zu einem herausragend bedeutsamen Instrument<br />

für die Planungspraxis geworden; dies nicht nur bei Projekten, sondern auch bei vorgelagerten<br />

Entscheidungen und Plänen. Das verfahrensmäßige und methodisch-inhaltliche Anforderungsprofil<br />

für die Durchführung der <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> hat bereits einen hohen Reifegrad erreicht. 11<br />

Die U<strong>VP</strong> ist wie die <strong>Eingriffsregelung</strong> inzwischen zu einem etablierten Instrument geworden.<br />

Durch die im Jahr 2001 eingetretenen gesetzlichen Änderungen ergeben sich im Wesentlichen<br />

ein deutlich erweiterter Anwendungsbereich und zusätzliche Verfahrensschritte.<br />

Zumin<strong>des</strong>t auf der methodisch-inhaltlichen Ebene und bezüglich <strong>des</strong> Verfahrens sind die an<br />

die U<strong>VP</strong> zu stellenden Anforderungen bereits sehr weitgehend qualifiziert. 12<br />

Gegenüber <strong>Eingriffsregelung</strong>, Projekt-<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> und U<strong>VP</strong> nimmt die SUP eine Sonderstellung<br />

ein. Denn ihr Anwendungsbereich bezieht sich auf planerische und programmatische<br />

Entscheidungen und Verfahren im Vorfeld <strong>von</strong> Zulassungsverfahren. Für das Forschungsthema<br />

sind folgende mit der Einführung der SUP einhergehende Aspekte <strong>von</strong> besonderem<br />

Interesse:<br />

10<br />

Vgl. u. a.: Bernotat, Herbert (2001); Jessel (1999); Marr-Klipfel (1999); Köppel et al. (2004); Lambrecht<br />

(2003/2004); Lorenz (2000); Schink (2003).<br />

11 Vgl. z. B. LANA (2004); Lambrecht et al. (2004b); Peters (2004); BMVBW (2004).<br />

12 Vgl. Wende (2004); Gassner et al. (2005).<br />

11

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