Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
IV. Erfassung und Bewertung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> im Hinblick auf die einzelnen betroffenen<br />
Schutzgüter<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
a) Biotope im Untersuchungsraum (flächendeckend), Tiere, Pflanzen (Fortsetzung)<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
Insbes. allgem. Beschreibung <strong>des</strong> möglicherweise<br />
betroffenen Natura 2000-Gebietes (Lage, Abgrenzung,<br />
Biotopstrukturen, Nutzung etc.)<br />
Unterschiedlich detaillierte Beschreibung der LRT<br />
sowie der Arten und ihrer Habitate im Wirkraum und<br />
im restlichen Natura 2000-Gebiet (Referenzraum)<br />
1. Ziele<br />
Darlegung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele<br />
(inkl. erforderlicher Entwicklungsziele) im Zusammenhang<br />
mit den zu schützenden Lebensraumtypen<br />
(soweit <strong>FFH</strong>-Gebiet) sowie den zu schützenden<br />
Arten und deren Habitate<br />
2. Funktionen, Kriterien, Parameter<br />
für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile,<br />
insbes.<br />
LRT nach Anh. I <strong>FFH</strong>-RL (inkl. Charakteristischer<br />
Arten) (<strong>FFH</strong>-Geb.) (ggf. durch Zuordnung <strong>von</strong><br />
Biotoptypen zu den LRT)<br />
- Ausdehnung, Lage<br />
- Flächenanteil der LRT im Wirkraum<br />
- konkrete Ausprägung der LRT im <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />
- Erhaltungszustand<br />
- Vorgaben im Zusammenhang mit Pflege- und<br />
Entwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf das<br />
nach den Erhaltungszielen ggf. zu berücksichtigende<br />
Entwicklungspotential<br />
- charakteristische Arten sowie deren Erhaltungszustand<br />
und Abhängigkeit vom LRT im Wirkraum<br />
- Standörtliche Voraussetzungen<br />
Arten (Anhang II <strong>FFH</strong>-RL bzw. Vogelarten nach<br />
Anhang I VRL bzw. Art. 4 Abs. 2 VRL) und deren<br />
Habitate (diese möglichst unter Bezugnahme auf<br />
kartierte Biotoptypen bzw. in <strong>FFH</strong>-Gebiet zu den<br />
LRT)<br />
- Ausdehnung, Lage, Funktion der (Teil)Habitate<br />
(obligate/fakultative Funktion)<br />
- Populationsbiologische Angaben zu Bestandsstruktur<br />
und Stabilität der Population<br />
- Vernetzungselemente als standörtliche Voraussetzung<br />
- Vernetzungsstrukturen (auch außerhalb der<br />
Gebiete)<br />
- Anteil der im Wirkraum vorkommenden Individuen<br />
(Teil-)Populationen bzw. Lebensraum am<br />
Gesamtbestand im Gebiet<br />
- Vernetzungswege / Beziehungen <strong>von</strong> Teilpopulationen<br />
- Wiederbesiedlungsmöglichkeiten<br />
Funktionsbeziehungen zu anderen Natura 2000-<br />
Gebieten<br />
Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente 149