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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

IV. Erfassung und Bewertung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> im Hinblick auf die einzelnen betroffenen<br />

Schutzgüter<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

a) Biotope im Untersuchungsraum (flächendeckend), Tiere, Pflanzen (Fortsetzung)<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Insbes. allgem. Beschreibung <strong>des</strong> möglicherweise<br />

betroffenen Natura 2000-Gebietes (Lage, Abgrenzung,<br />

Biotopstrukturen, Nutzung etc.)<br />

Unterschiedlich detaillierte Beschreibung der LRT<br />

sowie der Arten und ihrer Habitate im Wirkraum und<br />

im restlichen Natura 2000-Gebiet (Referenzraum)<br />

1. Ziele<br />

Darlegung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele<br />

(inkl. erforderlicher Entwicklungsziele) im Zusammenhang<br />

mit den zu schützenden Lebensraumtypen<br />

(soweit <strong>FFH</strong>-Gebiet) sowie den zu schützenden<br />

Arten und deren Habitate<br />

2. Funktionen, Kriterien, Parameter<br />

für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile,<br />

insbes.<br />

LRT nach Anh. I <strong>FFH</strong>-RL (inkl. Charakteristischer<br />

Arten) (<strong>FFH</strong>-Geb.) (ggf. durch Zuordnung <strong>von</strong><br />

Biotoptypen zu den LRT)<br />

- Ausdehnung, Lage<br />

- Flächenanteil der LRT im Wirkraum<br />

- konkrete Ausprägung der LRT im <strong>FFH</strong>-Gebiet<br />

- Erhaltungszustand<br />

- Vorgaben im Zusammenhang mit Pflege- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf das<br />

nach den Erhaltungszielen ggf. zu berücksichtigende<br />

Entwicklungspotential<br />

- charakteristische Arten sowie deren Erhaltungszustand<br />

und Abhängigkeit vom LRT im Wirkraum<br />

- Standörtliche Voraussetzungen<br />

Arten (Anhang II <strong>FFH</strong>-RL bzw. Vogelarten nach<br />

Anhang I VRL bzw. Art. 4 Abs. 2 VRL) und deren<br />

Habitate (diese möglichst unter Bezugnahme auf<br />

kartierte Biotoptypen bzw. in <strong>FFH</strong>-Gebiet zu den<br />

LRT)<br />

- Ausdehnung, Lage, Funktion der (Teil)Habitate<br />

(obligate/fakultative Funktion)<br />

- Populationsbiologische Angaben zu Bestandsstruktur<br />

und Stabilität der Population<br />

- Vernetzungselemente als standörtliche Voraussetzung<br />

- Vernetzungsstrukturen (auch außerhalb der<br />

Gebiete)<br />

- Anteil der im Wirkraum vorkommenden Individuen<br />

(Teil-)Populationen bzw. Lebensraum am<br />

Gesamtbestand im Gebiet<br />

- Vernetzungswege / Beziehungen <strong>von</strong> Teilpopulationen<br />

- Wiederbesiedlungsmöglichkeiten<br />

Funktionsbeziehungen zu anderen Natura 2000-<br />

Gebieten<br />

Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente 149

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