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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Zusammenhang der Kreis der tatsächlich relevanten Alternativen unterschiedlich weit sein<br />

kann. Dies ist im Wesentlichen <strong>von</strong> dem jeweils maßgeblichen Zweck bzw. Ziel der Planung<br />

bzw. <strong>des</strong> Vorhabens abhängig. Hierbei ist im Hinblick auf eine angemessene Vermeidung<br />

<strong>von</strong> Beeinträchtigung zu beachten, dass <strong>des</strong>wegen im Einzelfall auch Abstriche vom Zweck<br />

bzw. Ziel eines Vorhabens zu machen sein können und nur eine suboptimale Verwirklichung<br />

möglich sein kann. Möglicherweise können sogar ganz wesentliche Abstriche zu machen<br />

sein, wenn ein Vorhaben ansonsten im Rahmen der Abwägung wegen entgegenstehender<br />

Belange scheitern würde. Das Spektrum der im Einzelfall ggf. zu berücksichtigenden Alternativen<br />

kann sich damit ggf. sehr weit aufspannen.<br />

Konzeptionelle bzw. strategische Alternativen werden hierbei regelmäßig nur auf einer übergeordneten<br />

Ebene zu untersuchen sein. Im Hinblick auf deren Durchführung bzw. Umsetzbarkeit<br />

werden sich diese immer auch durch mehr oder weniger konkrete Vorhaben –<br />

gleichwohl ggf. unterschiedlichen Typs – differenzieren. Je nach Vorhabenstyp können<br />

zugleich bzw. ansonsten räumliche oder Standortalternativen wesentlich sein. Schließlich<br />

können technische oder Ausführungsalternativen bzw. -varianten in Betracht kommen.<br />

Abbildung 7 skizziert den generellen Untersuchungsablauf bei der Prüfung <strong>von</strong> Alternativen.<br />

Soweit dem Zulassungsverfahren ein anderes Verfahren vorgelagert ist, hat dieses regelmäßig<br />

im Schwerpunkt die Untersuchung <strong>von</strong> Alternativen zum Gegenstand. Falls ein vorgelagertes<br />

Verfahren nicht durchzuführen ist, ergibt sich eine entsprechende Untersuchung in<br />

einer ersten Phase der zum Zulassungsverfahren durchzuführenden Untersuchungen (vgl.<br />

Abbildung 8).<br />

3.4.1.2 Optimierung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Der Untersuchungsablauf im Zulassungsverfahren bzw. soweit Alternativen nicht zu untersuchen<br />

sind, gestaltet sich prinzipiell in vergleichbarer Weise, wobei die Optimierung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

im Hinblick auf die Vermeidung <strong>von</strong> Auswirkungen im Vordergrund steht. Im<br />

Zusammenhang mit der (weiteren) Optimierung <strong>des</strong> Vorhabens genügt regelmäßig zunächst<br />

eine vorläufige Abschätzung der Auswirkungen. Diese sind sodann nach Überarbeitung bzw.<br />

Optimierung <strong>des</strong> ursprünglichen Entwurfs der Planung bzw. <strong>des</strong> Vorhabens zu vertiefen.<br />

Wie auch bei der Prüfung <strong>von</strong> Alternativen können Rückkopplungen zu beachten sein.<br />

Abbildung 8 skizziert dazu den generellen, idealtypischen Untersuchungsablauf.<br />

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