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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

V. Prognose der Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens (Konfliktanalyse) auf die einzelnen betroffenen<br />

Schutzgüter<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

h) Wechselwirkungen<br />

Auswirkungen auf die unter IV. h) Nr. 2 genannten<br />

Aspekte, insbesondere<br />

- Identifikation <strong>von</strong> Wirkungsketten über mehrere Umweltbereiche<br />

- Indirekte und kumulative Auswirkungen auf das ökosystemare<br />

Wirkungsgefüge (Umweltauswirkungen,<br />

die aufgrund <strong>von</strong> ökosystemaren Wechselwirkungen<br />

entstehen können)<br />

- Wirkungsverlagerungen die aufgrund <strong>von</strong> Problemverschiebungen<br />

durch vorhabensbezogene Vermeidungs-,<br />

Minderungs- und Schutzmaßnahmen auftreten.<br />

160 Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente<br />

U<strong>VP</strong><br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

ggf. Spezifizierung der Wechselwirkungen, die sich<br />

auf die Funktions- u. Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts<br />

und das Landschaftsbild beziehen.<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Identifizierung u. ggf. Spezifizierung der Wechselwirkungen,<br />

die sich auf die für die Erhaltungsziele<br />

der betroffenen NATURA 2000-Gebiete maßgeblichen<br />

Bestandteile beziehen.<br />

Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> <strong>des</strong> weiteren<br />

vorgenommene Ermittlungen ggf. für den<br />

Nachweis bzgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung)<br />

relevant<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

VI. Bewertung der ermittelten Auswirkungen (Erheblichkeit) (schutzgutbezogen) (Anm.: Die hier<br />

vorzunehmende Bewertung ist <strong>von</strong> der im Rahmen der U<strong>VP</strong> vorzunehmenden Bewertung nach § 12<br />

U<strong>VP</strong>G zu trennen; sie schafft dafür aber die entsprechenden Sachgrundlagen, sie kann ggf. auch unmittelbar<br />

mit dem Schritt der Prognose nach Pkt. V. verbunden werden.)<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

a) Biotope, Tiere, Pflanzen<br />

U<strong>VP</strong><br />

Bewertung zu den über die <strong>Eingriffsregelung</strong> hinausgehenden<br />

Anforderungen insbes. zu gesetzlich geschützten Teilen<br />

<strong>von</strong> Natur und Landschaft (insbes. Schutzgebietsverordnung)<br />

und dem Artenschutz, soweit solche Teile betroffen<br />

sind und zu den Anforderungen, die sich auf die Belange <strong>des</strong><br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege (insbes. deren<br />

Grundsätze u. Ziele) im weiteren beziehen<br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

Bewertung am Maßstab, ob und inwieweit erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Naturhaushaltes eintreten und Habitate streng<br />

geschützter Arten zerstört werden.<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Bewertung am Maßstab der Erhaltungsziele der Natura<br />

2000-Gebiete und Feststellung, ob und inwieweit erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele<br />

maßgeblichen Bestandteile eintreten können.<br />

Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> <strong>des</strong> Weiteren<br />

vorgenommene Bewertungen zudem ggf. für den Nachweis<br />

bzgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung)<br />

relevant.<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz

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