Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
V. Prognose der Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens (Konfliktanalyse) auf die einzelnen betroffenen<br />
Schutzgüter<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
h) Wechselwirkungen<br />
Auswirkungen auf die unter IV. h) Nr. 2 genannten<br />
Aspekte, insbesondere<br />
- Identifikation <strong>von</strong> Wirkungsketten über mehrere Umweltbereiche<br />
- Indirekte und kumulative Auswirkungen auf das ökosystemare<br />
Wirkungsgefüge (Umweltauswirkungen,<br />
die aufgrund <strong>von</strong> ökosystemaren Wechselwirkungen<br />
entstehen können)<br />
- Wirkungsverlagerungen die aufgrund <strong>von</strong> Problemverschiebungen<br />
durch vorhabensbezogene Vermeidungs-,<br />
Minderungs- und Schutzmaßnahmen auftreten.<br />
160 Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente<br />
U<strong>VP</strong><br />
<strong>Eingriffsregelung</strong><br />
ggf. Spezifizierung der Wechselwirkungen, die sich<br />
auf die Funktions- u. Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts<br />
und das Landschaftsbild beziehen.<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
Identifizierung u. ggf. Spezifizierung der Wechselwirkungen,<br />
die sich auf die für die Erhaltungsziele<br />
der betroffenen NATURA 2000-Gebiete maßgeblichen<br />
Bestandteile beziehen.<br />
Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> <strong>des</strong> weiteren<br />
vorgenommene Ermittlungen ggf. für den<br />
Nachweis bzgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung)<br />
relevant<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz<br />
VI. Bewertung der ermittelten Auswirkungen (Erheblichkeit) (schutzgutbezogen) (Anm.: Die hier<br />
vorzunehmende Bewertung ist <strong>von</strong> der im Rahmen der U<strong>VP</strong> vorzunehmenden Bewertung nach § 12<br />
U<strong>VP</strong>G zu trennen; sie schafft dafür aber die entsprechenden Sachgrundlagen, sie kann ggf. auch unmittelbar<br />
mit dem Schritt der Prognose nach Pkt. V. verbunden werden.)<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
a) Biotope, Tiere, Pflanzen<br />
U<strong>VP</strong><br />
Bewertung zu den über die <strong>Eingriffsregelung</strong> hinausgehenden<br />
Anforderungen insbes. zu gesetzlich geschützten Teilen<br />
<strong>von</strong> Natur und Landschaft (insbes. Schutzgebietsverordnung)<br />
und dem Artenschutz, soweit solche Teile betroffen<br />
sind und zu den Anforderungen, die sich auf die Belange <strong>des</strong><br />
Naturschutzes und der Landschaftspflege (insbes. deren<br />
Grundsätze u. Ziele) im weiteren beziehen<br />
<strong>Eingriffsregelung</strong><br />
Bewertung am Maßstab, ob und inwieweit erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> Naturhaushaltes eintreten und Habitate streng<br />
geschützter Arten zerstört werden.<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
Bewertung am Maßstab der Erhaltungsziele der Natura<br />
2000-Gebiete und Feststellung, ob und inwieweit erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile eintreten können.<br />
Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> <strong>des</strong> Weiteren<br />
vorgenommene Bewertungen zudem ggf. für den Nachweis<br />
bzgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung)<br />
relevant.<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz