Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
4.3 Erläuterung der Gliederungspunkte und deren Inhalte<br />
Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die in Tabelle 7 und differenzierend dazu in<br />
Tabelle 8 dargestellte Gliederungsstruktur für Antragsunterlagen einschließlich der Angaben<br />
zur Umweltverträglichkeit im Sinne der Anforderungen der einzelnen Instrumente. Die Erläuterungen<br />
geben einen Überblick und beschränken sich auf wesentliche Gesichtspunkte im<br />
Zusammenhang mit einer koordinierten Bearbeitung der in den Antragsunterlagen vor allem<br />
in Bezug auf die zu den naturschutzrechtlichen Prüfinstrumenten relevanten Angaben.<br />
4.3.1 Teil A: Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
Im U<strong>VP</strong>-Verfahren ist vor allem als Grundlage für das Beteiligungsverfahren eine allgemeinverständliche<br />
Zusammenfassung der Umweltauswirkungen zu erarbeiten. Hierin sind auch<br />
die relevanten Aussagen im Zusammenhang mit den spezifischen Prüfererfordernissen zu<br />
integrieren (inkl. <strong>Eingriffsregelung</strong> und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>). Dieses Erfordernis besteht auch auf der<br />
vorgelagerten Planungsebene.<br />
Um sich zunächst über das Vorhaben in Allgemeinen und <strong>des</strong>sen wesentliche Folgen informieren<br />
zu können, ist es zweckmäßig eine zusammenfassende allgemeinverständliche Darstellung<br />
als einführenden Teil der Antragsunterlage zu etablieren. Die allgemeinverständliche<br />
Zusammenfassung sollte neben den Angaben, die bei U<strong>VP</strong>-pflichtigen Vorhaben aufgrund<br />
<strong>von</strong> § 6 U<strong>VP</strong>G gefordert sind und die Angaben zu den naturschutzrechtlichen Prüferfordernissen<br />
enthalten, auch solche zu anderen Sachverhalten wie zu den Auswirkungen auf Nutzungen<br />
oder Grundeigentum machen.<br />
4.3.2 Teil B: Angaben zum Vorhaben<br />
1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben und zum Vorhabensträger<br />
Die allgemeinen Angaben zum Vorhaben umfassen neben der Art <strong>des</strong> Vorhabens, seiner<br />
Lage im Raum und der Größe auch ggf. notwendige Angaben zur Erschließung sowie zu<br />
Nebenanlagen. Diese Angaben dienen lediglich der grundsätzlichen Einordnung <strong>des</strong> Vorhabens.<br />
Die Angabe <strong>des</strong> verantwortlichen Vorhabensträgers dient auch der Einordnung in private<br />
oder öffentliche Vorhaben, die im Rahmen der Prüfung einer Zulassung auf dem Wege der<br />
Ausnahme oder Befreiung wesentlich sein kann.<br />
Zu den allgemeinen Angaben gehören ggf. auch solche zum bisherigen Planungs- und Verfahrensablauf<br />
(bei U<strong>VP</strong>-pflichtigen Vorhaben z. B. zum Scoping, hierzu u. a. Zeitpunkt, Inhalt<br />
<strong>des</strong> voraussichtlichen Untersuchungsrahmens).<br />
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