02.06.2013 Aufrufe

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

4.3 Erläuterung der Gliederungspunkte und deren Inhalte<br />

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die in Tabelle 7 und differenzierend dazu in<br />

Tabelle 8 dargestellte Gliederungsstruktur für Antragsunterlagen einschließlich der Angaben<br />

zur Umweltverträglichkeit im Sinne der Anforderungen der einzelnen Instrumente. Die Erläuterungen<br />

geben einen Überblick und beschränken sich auf wesentliche Gesichtspunkte im<br />

Zusammenhang mit einer koordinierten Bearbeitung der in den Antragsunterlagen vor allem<br />

in Bezug auf die zu den naturschutzrechtlichen Prüfinstrumenten relevanten Angaben.<br />

4.3.1 Teil A: Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

Im U<strong>VP</strong>-Verfahren ist vor allem als Grundlage für das Beteiligungsverfahren eine allgemeinverständliche<br />

Zusammenfassung der Umweltauswirkungen zu erarbeiten. Hierin sind auch<br />

die relevanten Aussagen im Zusammenhang mit den spezifischen Prüfererfordernissen zu<br />

integrieren (inkl. <strong>Eingriffsregelung</strong> und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>). Dieses Erfordernis besteht auch auf der<br />

vorgelagerten Planungsebene.<br />

Um sich zunächst über das Vorhaben in Allgemeinen und <strong>des</strong>sen wesentliche Folgen informieren<br />

zu können, ist es zweckmäßig eine zusammenfassende allgemeinverständliche Darstellung<br />

als einführenden Teil der Antragsunterlage zu etablieren. Die allgemeinverständliche<br />

Zusammenfassung sollte neben den Angaben, die bei U<strong>VP</strong>-pflichtigen Vorhaben aufgrund<br />

<strong>von</strong> § 6 U<strong>VP</strong>G gefordert sind und die Angaben zu den naturschutzrechtlichen Prüferfordernissen<br />

enthalten, auch solche zu anderen Sachverhalten wie zu den Auswirkungen auf Nutzungen<br />

oder Grundeigentum machen.<br />

4.3.2 Teil B: Angaben zum Vorhaben<br />

1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben und zum Vorhabensträger<br />

Die allgemeinen Angaben zum Vorhaben umfassen neben der Art <strong>des</strong> Vorhabens, seiner<br />

Lage im Raum und der Größe auch ggf. notwendige Angaben zur Erschließung sowie zu<br />

Nebenanlagen. Diese Angaben dienen lediglich der grundsätzlichen Einordnung <strong>des</strong> Vorhabens.<br />

Die Angabe <strong>des</strong> verantwortlichen Vorhabensträgers dient auch der Einordnung in private<br />

oder öffentliche Vorhaben, die im Rahmen der Prüfung einer Zulassung auf dem Wege der<br />

Ausnahme oder Befreiung wesentlich sein kann.<br />

Zu den allgemeinen Angaben gehören ggf. auch solche zum bisherigen Planungs- und Verfahrensablauf<br />

(bei U<strong>VP</strong>-pflichtigen Vorhaben z. B. zum Scoping, hierzu u. a. Zeitpunkt, Inhalt<br />

<strong>des</strong> voraussichtlichen Untersuchungsrahmens).<br />

108

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!