Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
Um die Entscheidungsorientierung der Untersuchungen zielgerichtet sicherzustellen und<br />
auch darauf zu beschränken, kann es im Einzelfall zweckmäßig sein, das Scoping als Prozess<br />
parallel zu den Sachverhaltsermittlungen auszugestalten und hierzu ggf. auch ergänzende<br />
Besprechungen durchzuführen, um z. B. den tatsächlich erforderlichen Konkretisierungsbedarf<br />
auf der Grundlage erster Ergebnisse <strong>von</strong> Untersuchungen oder auch <strong>von</strong> Voruntersuchungen<br />
im Einzelnen festlegen zu können. Durch eine entsprechende Fortschreibung<br />
und sorgfältige Festlegung <strong>des</strong> Untersuchungsrahmens können nicht nur Erhebungen und<br />
Darstellungen gebündelt werden, sondern die Untersuchungen werden auch stärker auf die<br />
tatsächlich für die Entscheidung relevanten Sachverhalte konzentriert. Es werden nicht nur<br />
Doppeluntersuchungen vermieden, sondern es unterbleiben auch Untersuchungen, die für<br />
die im jeweiligen Zulassungsverfahren zu treffenden Entscheidungen nicht relevant sind. Die<br />
schließlich zu treffenden Entscheidungen werden rechtssicherer und Verfahrensfehler werden<br />
vermieden. Im Ergebnis werden Zeit und Kosten gespart.<br />
3.4 Antrags- bzw. Planunterlagen – Sachverhaltsermittlung und<br />
-darstellung<br />
Der Vorhabensträger hat mit seinem Antrag Angaben über die entscheidungserheblichen<br />
Auswirkungen seines Vorhabens zu machen. Hierzu hat er die im Scoping identifizierten<br />
inhaltlich-fachlichen Fragestellungen nachvollziehbar unter Verwendung allgemein anerkannter<br />
Methoden zu untersuchen und im Hinblick auf die verschiedenen Prüferfordernisse nachvollziehbar<br />
darzustellen.<br />
Für die Prüfinstrumente und deren Inhalte sind hierbei zwei Aspekte wesentlich:<br />
a) der Untersuchungsprozess<br />
b) die Darstellung der Untersuchungsergebnisse.<br />
3.4.1 Untersuchungsprozess<br />
Die Ergebnisse der notwendigen Untersuchungen münden in entsprechenden Angaben, die<br />
mit den Antragsunterlagen zu machen sind. Für eine koordinierte und effiziente Anwendung<br />
der Prüfinstrumente ist es nicht nur wesentlich, im Ergebnis vollständige und widerspruchsfreie<br />
und damit effizient prüffähige Angaben vorliegen zu haben. Wesentlich ist auch eine<br />
zweckmäßige Gestaltung <strong>des</strong> Planungs- und Untersuchungsprozesses, wobei Entwicklung<br />
und Ausgestaltung <strong>des</strong> Vorhabens und notwendige Untersuchungen zur Umweltfolgenbeurteilung<br />
und -bewältigung iterativ aufeinander abgestimmt sind und zu bestimmten Untersuchungsphasen<br />
gezielt zusammengeführt werden. Die im Einzelnen für eine koordinierte<br />
Anwendung der verschiedenen Prüfinstrumente relevanten Gesichtspunkte der notwendigen<br />
Untersuchungen sind zusammenfassend im Anhang 2 dargestellt.<br />
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