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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

7) Mitteilung zur Bewertung gemäß § 12 U<strong>VP</strong>G bzw. den maßgeblichen Zulassungsvoraussetzungen<br />

Aussagen der Zulassungsbehörde zur den umweltbezogenen gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen,<br />

das heißt den Bewertungsmaßstäben u. -methoden, die voraussichtlich<br />

bei der behördlichen Bewertung gemäß § 12 U<strong>VP</strong>G angewendet und worauf<br />

die Unterlagen <strong>des</strong> Vorhabenträgers ausgerichtet werden sollen. In Bezug auf die<br />

Bewertung der Auswirkungen auf Belange <strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

können dazu insbesondere gehören (Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, nichthoheitliche<br />

Vorschriften):<br />

• Natura 2000-Gebiete: § 34 BNatSchG, Schutzgebietsverordnungen, (unter)gesetzlich<br />

definierte oder behördlich formulierte Erhaltungsziele<br />

• geschützte Teile <strong>von</strong> Natur und Landschaft nach den §§ 22ff. BNatSchG: Schutzgebietsverordnungen,<br />

§ 62 BNatSchG, ggf. festgelegte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

• besonders und streng geschützte Arten: § 42 BNatSchG, § 19 Abs. 3 Satz 2<br />

BNatSchG i. V. m. Lan<strong>des</strong>recht, § 62 BNatSchG, ggf. festgelegte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

• sonstige Bestandteile der Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts<br />

und <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>: lan<strong>des</strong>rechtliche <strong>Bestimmung</strong>en zur <strong>Eingriffsregelung</strong><br />

und zum Arten- u. Biotopschutz, ggf. Verfahren und Methoden zur Ermittlung und<br />

Bewertung <strong>von</strong> erheblichen Beeinträchtigungen und zur Ermittlung <strong>von</strong> Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen, Zielaussagen und Maßnahmenvorschläge der Landschaftsplanung,<br />

Rote Listen, Schutz- und Maßnahmenprogramme zur Pflege und<br />

Entwicklung <strong>von</strong> Natur und Landschaft (z. B. Artenschutzprogramme)<br />

8) Allgemeine Hinweise<br />

Mit diesem Schreiben ist – soweit für das Vorhaben eine U<strong>VP</strong> durchzuführen ist – der<br />

Verfahrensschritt der Unterrichtung nach § 5 U<strong>VP</strong> über die voraussichtlich nach § 6<br />

U<strong>VP</strong>G beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens abgeschlossen.<br />

Die unter den Ziffern 2 bis 5 dargestellten Anforderungen entsprechen<br />

dem derzeitigen Wissensstand über die entscheidungserheblichen Umweltauswirkungen<br />

<strong>des</strong> Vorhabens. Es bleibt vorbehalten, im weiteren Verfahren vom Träger <strong>des</strong> Vorhabens<br />

erforderlichenfalls ergänzende Angaben zu fordern. Die Unterrichtung nach § 5<br />

U<strong>VP</strong>G entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung.<br />

9) Anlagen<br />

Auflistung <strong>von</strong> Anlagen, die Bestandteil der Unterrichtung sind.<br />

204 Anhang 4: Gliederung <strong>des</strong> Unterrichtungsschreibens zum Scoping

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