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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Tabelle 8: Differenzierter Gliederungsvorschlag für Antragsunterlagen mit integrierten<br />

Angaben zur Umweltverträglichkeit einschließlich der naturschutzrechtlichen<br />

Prüferfordernissen<br />

Gliederungspunkte Prüfinstrumente Erläuterungen<br />

Nr.<br />

A. Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

ER <strong>FFH</strong>-<br />

<strong>VP</strong><br />

§§ 22f<br />

f.<br />

Artenschutz<br />

1. Vorhabensbeschreibung X<br />

2. Situation im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens<br />

3. Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens X<br />

4. Maßnahmen zur Folgenbewältigung X<br />

5. Vorhabensalternativen X<br />

B. Angaben zum Vorhaben<br />

1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben und<br />

zum Vorhabensträger<br />

2. Übersicht zu den für die Entscheidung<br />

maßgebenden Vorschriften<br />

3. Begründung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

3.1 Allgemeine Begründung bzw. nach primär<br />

relevantem Planungs- bzw. Zulassungsrecht<br />

3.2 Zwingende Gründe <strong>des</strong> überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses<br />

4. Detaillierte Vorhabensbeschreibung<br />

U<strong>VP</strong><br />

X<br />

X X X X X<br />

X X X X X<br />

X X<br />

(x) X X<br />

4.1 Planerische und technische Angaben (x) (x) (x) (x) X<br />

4.2 Flächenbedarf / Bedarf an Grund und Boden X X X X X<br />

4.3 Wirkfaktoren X X X X X<br />

5. Übersicht der Ergebnisse aus vorgelagerten<br />

Verfahren und Entscheidungen<br />

C. Zustand im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens<br />

1. Abgrenzung <strong>des</strong> Einwirkungsbereichs<br />

(Untersuchungsgebiet)<br />

2. Nutzungen, nicht umweltbezogene Belange<br />

und Grundstücksverhältnisse<br />

mit Relevanz vor allem für die Umweltbelange<br />

bsph. Differenzierung zu naturschutzrechtl. Instrumenten<br />

kursiv i. d. R. erst auf Zulassungsebene relevant<br />

X X X X X<br />

X X X X X<br />

X X X X (x)<br />

Zu den Prüferfordernissen im Einzelnen siehe insbesondere<br />

Tabelle 2 sowie Anhang 1 u. 2<br />

Weitergehende Differenzierung nach Erfordernis<br />

entsprechend Gliederung der Teile B bis F; Relevanz für<br />

einzelne Instrumente im Einzelfall zu bestimmen; die<br />

Hervorhebung der Relevanz für die Umweltbelange<br />

resultiert aus der Verpflichtung nach § 6 Abs. 3 u. 4<br />

U<strong>VP</strong>G zu einer zusammenfassenden Darstellung<br />

Vgl. Anhang 2, I. Prüfpflicht und Planungsgrundlagen<br />

Vgl. Anhang 2, X. Angaben zur Begründung der<br />

Notwendigkeit <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Vgl. Anhang 2, II a. Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens (x)<br />

soweit als Grundlage für die <strong>Bestimmung</strong> der Wirkfaktoren<br />

relevant<br />

Vgl. Anhang 2, II b Wirkfaktoren<br />

(Inkl. Umfang, Intensität, zeitliche Aspekte etc.); soweit<br />

wesentliche Unterschiede bzgl. der Instrumente bestehen<br />

ggf. weitergehende Untergliederung<br />

Ggf. Differenzierung nach Instrumenten, soweit relevant<br />

u. wesentliche Unterschiede vorhanden<br />

Vorrangig als Grundlage zur Feststellung <strong>von</strong> wirtschaftlichen<br />

oder eigentumsrechtlichen Betroffenheiten, zudem<br />

als Indikator für Vorbelastungen u. für Flächenverfügbarkeit<br />

für Maßnahmen zur Folgenbewältigung relevant<br />

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