Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
IV. Erfassung und Bewertung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> im Hinblick auf die einzelnen betroffenen<br />
Schutzgüter<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
g) Kultur und Sachgüter (Fortsetzung)<br />
h) Wechselwirkungen<br />
Identifikation funktionaler Beziehungen zwischen den<br />
Schutzgütern bzw. Umweltfaktoren, ggf. unter Bezugnahme<br />
auf bei den Schutzgütern bereits notwendigerweise<br />
erfolgte funktionale Wirkungsbetrachtung, z. B.<br />
Wechselwirkungen zwischen<br />
- einzelnen Umweltbereichen bzw. Schutzgütern, z. B.<br />
Abhängigkeiten zwischen Tier- und Pflanzengesellschaften,<br />
- räumlich benachbarten Landschaftseinheiten, z. B.<br />
Lebensraumbeziehungen zwischen Teillebensräumen<br />
einzelner Tierarten oder Populationen<br />
- verschiedenen umweltrelevanten Stoffen, z. B.<br />
troposphärische Ozondynamik in Wechselwirkung<br />
mit Stickoxiden und organischen Schadstoffen.<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
Für die <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> nicht relevant<br />
Im Zusammenhang mit der U<strong>VP</strong> vorgenommene<br />
Ermittlungen jedoch ggf. für den Nachweis bzgl.<br />
§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung)<br />
relevant<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz<br />
156 Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente<br />
U<strong>VP</strong><br />
<strong>Eingriffsregelung</strong><br />
Nebenstehende Aspekte, soweit diese als Wechselwirkungen<br />
für die Leistungs- u. Funktionsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> Naturhaushalts relevant sind.<br />
Insofern schutzgutübergreifende Betrachtung <strong>von</strong><br />
Leistungen, Funktionen bzw. Potentialen <strong>des</strong><br />
Naturhaushaltes (Operationalisierung der Leistungsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> Naturhaushaltes), ggf. unmittelbar<br />
mit Verweis auf eine bereits bei den Schutzgütern<br />
erfolgte Wechselwirkungen berücksichtigende<br />
Betrachtung<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
I. d. R. nicht gesondert, sondern bereits im Zusammenhang<br />
mit der Beschreibung der für die Erhaltungsziele<br />
maßgeblichen Bestandteile, insbes. den<br />
Angaben zu den LRT und den Arten und deren<br />
Habitate darzustellen<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz