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Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode Drucksache 12/1618<br />

no c h Tabel1e 32<br />

Monat<br />

noch 1990<br />

Dezember<br />

<strong>1991</strong><br />

Januar<br />

Groß- und Außenhandel<br />

in Sachsen-Anhalt,<br />

Thüringen und Sachsen<br />

Chemische Industrie<br />

Begünstigte: 320000<br />

Baugewerbe<br />

Ostdeutschland ohne<br />

Berlin (Ost)<br />

Begünstigte: soo 000<br />

Baugewerbe<br />

Berlin (Ost)<br />

Chemische Industrie<br />

Begünstigte: 300000<br />

Druckindustrie<br />

Privates Bankgewerbe<br />

Begünstigte: 40000<br />

Verkürzungen der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden ab dem 1. 12. 1990 (1. 1.<br />

<strong>1991</strong> in Sachsen und Thüringen). Stufenvereinbarungen <strong>zur</strong> Anhebung der<br />

Lohn- und Gehaltstarife bei Übernahme der Lohn- und Gehaltsstruktur. In<br />

Sachsen-Anhalt erfolgte die Anlehnung an den Tarifbezirk Niedersachsen,<br />

und zwar auf<br />

55 vH des Niveaus ab dem 1. 11. 1990<br />

60 vH des Niveaus ab dem 1. 1. <strong>1991</strong><br />

65 vH des Niveaus ab dem 1. 4. <strong>1991</strong>.<br />

In Thüringen erfolgte die Anlehnung an den Tarifbezirk Hessen, und zwar<br />

auf<br />

55 vH des Niveaus ab dem 1. 12. 1990<br />

60 vH des Niveaus ab dem 1. 4. <strong>1991</strong>.<br />

In Sachsen erfolgte die Anlehnung an den Tarifbezirk Bayern, und zwar auf<br />

60 vH des Niveaus ab dem 1. 1. <strong>1991</strong><br />

65 vH des Niveaus ab dem 1. 5. <strong>1991</strong>.<br />

Einmalzahlungen zusätzlich zum Lohn und Gehalt von 65 DM im Januar und<br />

jeweils 70 DM in den Monaten Februar und März.<br />

Ab 1. 1. <strong>1991</strong> Verlängerung des Jahresurlaubs von 21 Tagen auf 26 bis 29 Arbeitstage,<br />

ab 19<strong>92</strong> auf 28 bis 30 Arbeitstage und ab 1993 einheitlich 30 Arbeitstage.<br />

Ab 1. 4. <strong>1991</strong> Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 43lJ4 auf 40 Stunden.<br />

Ab dem 1. 1. <strong>1991</strong> Aufstockung auf 90 vH des Nettoentgelts zum Kurzarbeitergeid<br />

für die Dauer von 6 Monaten, jedoch für höchstens die Hälfte der tariflichen<br />

Arbeitszeit.<br />

Ab dem 1. 1. <strong>1991</strong> Anhebung der Lohn- und Gehaltstarife auf 60 vH der alten<br />

Bundesländer, ab dem 1. 4. <strong>1991</strong> auf 65 vH der Westtarife.<br />

Ab dem 1. 9. <strong>1991</strong> besteht ein Anspruch auf die tarifliche Entlohnung entsprechend<br />

des westdeutschen Tarifniveaus bei Tätigkeiten auf dem Gebiet der<br />

alten Bundesländer.<br />

Auch in der Bauindustrie erfolgt die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von<br />

43% duf 42 Stunden.<br />

Stufenvereinbarung <strong>zur</strong> Anhebung der Lohn- und Gehaltstarife, und zwar in<br />

Relation zum Tarifniveau in Westdeutschland<br />

auf 60 vH ab dem 1. 1. <strong>1991</strong><br />

auf 75 vH ab dem 1. 4. <strong>1991</strong><br />

auf 90 vH ab dem 1. 10. <strong>1991</strong><br />

duf 100 vH ab dem 1. 4. 19<strong>92</strong>.<br />

Erhöhung der Entgelte um etwa 200 DM pro Monat wegen der Übernahme<br />

der Entgeltstrukturen aus den alten Bundesländern zum 1. 4. <strong>1991</strong>.<br />

Anhebung der Löhne und Gehälter auf 60 vH der entsprechenden Entlohnung<br />

in Westdeutschland zum 1. 2. <strong>1991</strong>, weitere Anhebung auf 65 vH ab dem<br />

1. 10. <strong>1991</strong>.<br />

Übernahme des westdeutschen Mantel-Tarifvertrages für Arbeiter mIt einigen<br />

Sonderregelungen, unter anderem Festsetzung der Arbeitszeit auf<br />

40 Stunden pro Woche, Arbeitszeitverkürzung auf 38 Stunden pro Woche ab<br />

dem 1. 1. 1993.<br />

Es wurde eine Öffnungsklausel vereinbart, derzufolge Betriebe ihrer wirtschaftlichen<br />

Leistungskraft entsprechend befristet von den Tarifverträgen<br />

abweichen können.<br />

Übernahme bzw. Angleichung an die westdeutschen Mantel-Tarifverträge,<br />

unter anderem Festlegung der Arbeitszeiten auf 42 Wochenstunden ab dem<br />

1. 7. <strong>1991</strong> mit Arbeitszeitverkürzung auf 40 Wochenstunden ab dem 1. 4. 19<strong>92</strong>.<br />

Der Jahresurlaub wurde auf 28 Arbeitstage festgelegt, mit einer Besitzstandswahrung<br />

bis zu 30 Tagen. Ab dem 1. 1. 19<strong>92</strong> beträgt der Jahresurlaub für alle<br />

Beschäftigten 30 Arbeitstage.<br />

Die Gehälter wurden in der Zeit vom 1. 1. <strong>1991</strong> bis zum 30. 6. <strong>1991</strong> um 250 DM<br />

monatlich angehoben. Ab dem 1. 7. <strong>1991</strong> betragen sie, nach Übernahme der<br />

westdeutschen Eingruppierungsbestimmungen S5 vH der westdeutschen Tarifsätze<br />

bei den Anfangsgehältern und 65 vH der westdeutschen Tarifsätze<br />

bei den Endgehältern.<br />

Die Ausbildungsvergütungen wurden ab dem 1. 1. <strong>1991</strong> auf 500 DM/SSO DMI<br />

600 DM im 1.12.13. Ausbildungsjahr fixiert.<br />

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