Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode Drucksache 12/1618<br />
noch Tabelle 41<br />
Datum<br />
noch <strong>1991</strong><br />
noch 20. Februar<br />
28. Februar<br />
8. März<br />
21. März<br />
25. März<br />
8. April<br />
16. Mai<br />
rund 31 Mrd DM erreicht werden. Außerdem wird ein Abbau von Finanzhilfen (etwa 1 Mrd DM<br />
für 19<strong>92</strong> und ansteigend auf 1,5 Mrd DM in 1994) festgelegt, so unter anderem bei der Kokskohlenbeihilfe,<br />
Projektförderung "Forschung", beim Sozialen Wohnungsbau.<br />
Die Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder beschließt Maßnahmen<br />
<strong>zur</strong> Verbesserung der Finanzausstattung in den neuen Bundesländern und in Berlin mit<br />
einem Finanzvolumen in <strong>1991</strong> von insgesamt rund 22 Mrd DM.<br />
Im einzelnen werden vereinbart:<br />
Der Bund geWährt den Ländern im Beitrittsgebiet zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von insgesamt<br />
5 Mrd DM als Investitionspauschalen für ihre kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörenden<br />
Gemeinden. Die Mittel sollen nach der Einwohnerzahl verteilt werden.<br />
- Der Bund verzichtet auf seinen 15-vH-Anteil aus den Zuweisungen aus dem Fonds ..Deutsche<br />
Einheit" (5,25 Mrd DM in <strong>1991</strong>) und stellt den Ländern im Rahmen der Bundeszuständigkeit zUr<br />
Förderung von Investitionen und Beschäftigung weitere 1 Mrd DM <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Die alten Bundesländer verzichten bereits ab 1. Januar <strong>1991</strong> auf einen Teil ihrer Umsatzsteuereinnahmen<br />
durch Anhebung der Pro-Kopf-Anteile der neuen Länder am Länderanteil aus der<br />
Umsatzsteuer von 55 vH auf 100 vH, damit entfällt die im Einigungsvertrag bis Ende 1994 festgelegte<br />
Stufenregelung (siehe 1. Juli Haushaltsbegleitgesetz <strong>1991</strong>).<br />
Die Bundesregierung beschließt <strong>zur</strong> Verbesserung der Finanzausstattung des Bundes/der Länder<br />
das Steuerändp~ngsgesetz<strong>1991</strong> (StÄG <strong>1991</strong>), das Solidaritätsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz<br />
<strong>1991</strong>. (Zu den Einzelheiten dieser Gesetze siehe 1. Juli.)<br />
Gleichzeitig mit diesen Gesetzen verabschiedet das Bundeskabinett das "Gemeinschaftswerk<br />
AUfschwung Ost", das unter anderem die Beschlüsse der Konferenz vom 28. Februar konkretisiert.<br />
Die darin vorgesehenen zusätzlichen Finanzhilfen für die neuen Bundesländer mit einem Finanzvolumen<br />
von jeweils 12 Mrd DM in den Jahren <strong>1991</strong> und 19<strong>92</strong> sind für folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />
- Schnellere Instandsetzung der kommunalen h1frastruk.tur, insbesondere Kranl.enhäuser, stationäre<br />
Alteneinrichtungen, Schulen (5 Mrd DM)<br />
- Sonderprogramm für Qualifizierungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Verbindung<br />
mit Existenzgründungen (2,5 Mrd DM)<br />
- BeschleUnigte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (1,4 Mrd DM)<br />
- Modernisierung des Wohnungsbestandes kommunaler Wohnungen, Stadt- und Dorfsanierungen<br />
und städtebaulichen Denkmalschutz (1,1 Mrd DM)<br />
- Fristverlängerungen der Investitionszulagen von 12 vH/8 vH um je ein halbes Jahr mit der<br />
Möglichkeit der Kumulation dieser Zulagen mit steuerlichen Sonderabschreibungen (400 Mio<br />
DM)<br />
- Sonderprogramm regionale Wirtschaftsförderung, insbesondere für neue Arbeitsplätze in Problenuegionen<br />
(600 Mio DM)<br />
- Werfthillen (130 Mio DM)<br />
- Soforthilfen im Umweltbereich (400 Mio DM)<br />
- Instandsetzung von Schuleinrichtungen und Studentenwohnheimen (200 Mio DM)<br />
- Renovierung des Gebäudebestandes des Bundes (210 Mio DM).<br />
Der Finanzplanungsrat erörtert die Abschlüsse der öffentlichen Haushalte 1990 sowie die Haushaltsentwicklung<br />
der Gebietskörperschaften <strong>1991</strong> vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunkturlage.<br />
Äußerste Sparsamkeit bei den Ausgaben soll oberste Richtschnur der Finanzpolitik bleiben,<br />
um die FinanZierungsdefizite rasch und nachhaltig <strong>zur</strong>ückzuführen. Die alten Bundesländer<br />
streben deshalb an, die durch die Beschlüsse vom 28. Februar <strong>1991</strong> sich ergebenden Einnahmenminderungen<br />
durch Ausgabenkürzungen auszugleichen. In den nächsten Jahren soll das Ausgabenwachstum<br />
unter dem Anstieg des nominalen Bruttosozialprodukts bleiben mit dem Ziel,<br />
den Ausgabenzuwachs im öffentlichen Gesamthaushalt mittelfristig wieder auf eine Größenordnung<br />
von 3 vH <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />
Der vorläufige Abschluß des Bundeshaushalts 1990 (einschließlich der drei Nachtragshaushalte<br />
und des Übergeleiteten DDR-Haushalts für das zweite Halbjahr 1990) weist mit 46,1 Mrd DM eine<br />
Nettokreditaufnahme aus, die damit um 20,3 Mrd DM unter dem Haushaltsansatz vom 25. Oktober<br />
1990 liegt. Die Ausgaben bleiben wegen eines niedrigeren Zuschußbedarfs an die Bundesanstalt<br />
für Arbeit und dem zögerlichen Mittelabfluß im Beitrittsgebiet um 16,1 Mrd DM hinter dem Soll<br />
<strong>zur</strong>ück. Die gute Wirtschaftsentwicklung im "alten" Bundesgebiet führte 1990 zu Mehreinnahmen<br />
von 4,1 Mrd DM.<br />
Die Regierungskoalition beschließt verstärkte steuerliche Förderungen für den Wohnungsbau in<br />
den neuen Bundesländern: Abschreibungsvergünstigungen für die Modernisierung von Wohngebäuden,<br />
für den Neubau von Wohnungen und für die Aufwendung für eigengenutzte Wohnungen<br />
(Steuermindereinnahmen von rund 1,5 Mrd DM in den Jahren <strong>1991</strong> bis 1994 bei Bund, Ländern<br />
und Gemeinden).<br />
Der Arbeitskreis ..Steuerschätzungen" legt unter Berücksichtigung der finanziellen Wirkungen<br />
des Steueränderungsgesetzes und des Solidaritätsgesetzes (zu den Einzelheiten siehe 1. Juli)<br />
Schätzungen der Steuereinnahmen für die Jahre <strong>1991</strong> bis 1995 vor.<br />
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