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Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode Drucksache 12/1618<br />

noch Tabelle 41<br />

Datum<br />

noch <strong>1991</strong><br />

noch 20. Februar<br />

28. Februar<br />

8. März<br />

21. März<br />

25. März<br />

8. April<br />

16. Mai<br />

rund 31 Mrd DM erreicht werden. Außerdem wird ein Abbau von Finanzhilfen (etwa 1 Mrd DM<br />

für 19<strong>92</strong> und ansteigend auf 1,5 Mrd DM in 1994) festgelegt, so unter anderem bei der Kokskohlenbeihilfe,<br />

Projektförderung "Forschung", beim Sozialen Wohnungsbau.<br />

Die Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder beschließt Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung der Finanzausstattung in den neuen Bundesländern und in Berlin mit<br />

einem Finanzvolumen in <strong>1991</strong> von insgesamt rund 22 Mrd DM.<br />

Im einzelnen werden vereinbart:<br />

Der Bund geWährt den Ländern im Beitrittsgebiet zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von insgesamt<br />

5 Mrd DM als Investitionspauschalen für ihre kreisfreien Städte, Landkreise und kreisangehörenden<br />

Gemeinden. Die Mittel sollen nach der Einwohnerzahl verteilt werden.<br />

- Der Bund verzichtet auf seinen 15-vH-Anteil aus den Zuweisungen aus dem Fonds ..Deutsche<br />

Einheit" (5,25 Mrd DM in <strong>1991</strong>) und stellt den Ländern im Rahmen der Bundeszuständigkeit zUr<br />

Förderung von Investitionen und Beschäftigung weitere 1 Mrd DM <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Die alten Bundesländer verzichten bereits ab 1. Januar <strong>1991</strong> auf einen Teil ihrer Umsatzsteuereinnahmen<br />

durch Anhebung der Pro-Kopf-Anteile der neuen Länder am Länderanteil aus der<br />

Umsatzsteuer von 55 vH auf 100 vH, damit entfällt die im Einigungsvertrag bis Ende 1994 festgelegte<br />

Stufenregelung (siehe 1. Juli Haushaltsbegleitgesetz <strong>1991</strong>).<br />

Die Bundesregierung beschließt <strong>zur</strong> Verbesserung der Finanzausstattung des Bundes/der Länder<br />

das Steuerändp~ngsgesetz<strong>1991</strong> (StÄG <strong>1991</strong>), das Solidaritätsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz<br />

<strong>1991</strong>. (Zu den Einzelheiten dieser Gesetze siehe 1. Juli.)<br />

Gleichzeitig mit diesen Gesetzen verabschiedet das Bundeskabinett das "Gemeinschaftswerk<br />

AUfschwung Ost", das unter anderem die Beschlüsse der Konferenz vom 28. Februar konkretisiert.<br />

Die darin vorgesehenen zusätzlichen Finanzhilfen für die neuen Bundesländer mit einem Finanzvolumen<br />

von jeweils 12 Mrd DM in den Jahren <strong>1991</strong> und 19<strong>92</strong> sind für folgende Maßnahmen vorgesehen:<br />

- Schnellere Instandsetzung der kommunalen h1frastruk.tur, insbesondere Kranl.enhäuser, stationäre<br />

Alteneinrichtungen, Schulen (5 Mrd DM)<br />

- Sonderprogramm für Qualifizierungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Verbindung<br />

mit Existenzgründungen (2,5 Mrd DM)<br />

- BeschleUnigte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (1,4 Mrd DM)<br />

- Modernisierung des Wohnungsbestandes kommunaler Wohnungen, Stadt- und Dorfsanierungen<br />

und städtebaulichen Denkmalschutz (1,1 Mrd DM)<br />

- Fristverlängerungen der Investitionszulagen von 12 vH/8 vH um je ein halbes Jahr mit der<br />

Möglichkeit der Kumulation dieser Zulagen mit steuerlichen Sonderabschreibungen (400 Mio<br />

DM)<br />

- Sonderprogramm regionale Wirtschaftsförderung, insbesondere für neue Arbeitsplätze in Problenuegionen<br />

(600 Mio DM)<br />

- Werfthillen (130 Mio DM)<br />

- Soforthilfen im Umweltbereich (400 Mio DM)<br />

- Instandsetzung von Schuleinrichtungen und Studentenwohnheimen (200 Mio DM)<br />

- Renovierung des Gebäudebestandes des Bundes (210 Mio DM).<br />

Der Finanzplanungsrat erörtert die Abschlüsse der öffentlichen Haushalte 1990 sowie die Haushaltsentwicklung<br />

der Gebietskörperschaften <strong>1991</strong> vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunkturlage.<br />

Äußerste Sparsamkeit bei den Ausgaben soll oberste Richtschnur der Finanzpolitik bleiben,<br />

um die FinanZierungsdefizite rasch und nachhaltig <strong>zur</strong>ückzuführen. Die alten Bundesländer<br />

streben deshalb an, die durch die Beschlüsse vom 28. Februar <strong>1991</strong> sich ergebenden Einnahmenminderungen<br />

durch Ausgabenkürzungen auszugleichen. In den nächsten Jahren soll das Ausgabenwachstum<br />

unter dem Anstieg des nominalen Bruttosozialprodukts bleiben mit dem Ziel,<br />

den Ausgabenzuwachs im öffentlichen Gesamthaushalt mittelfristig wieder auf eine Größenordnung<br />

von 3 vH <strong>zur</strong>ückzuführen.<br />

Der vorläufige Abschluß des Bundeshaushalts 1990 (einschließlich der drei Nachtragshaushalte<br />

und des Übergeleiteten DDR-Haushalts für das zweite Halbjahr 1990) weist mit 46,1 Mrd DM eine<br />

Nettokreditaufnahme aus, die damit um 20,3 Mrd DM unter dem Haushaltsansatz vom 25. Oktober<br />

1990 liegt. Die Ausgaben bleiben wegen eines niedrigeren Zuschußbedarfs an die Bundesanstalt<br />

für Arbeit und dem zögerlichen Mittelabfluß im Beitrittsgebiet um 16,1 Mrd DM hinter dem Soll<br />

<strong>zur</strong>ück. Die gute Wirtschaftsentwicklung im "alten" Bundesgebiet führte 1990 zu Mehreinnahmen<br />

von 4,1 Mrd DM.<br />

Die Regierungskoalition beschließt verstärkte steuerliche Förderungen für den Wohnungsbau in<br />

den neuen Bundesländern: Abschreibungsvergünstigungen für die Modernisierung von Wohngebäuden,<br />

für den Neubau von Wohnungen und für die Aufwendung für eigengenutzte Wohnungen<br />

(Steuermindereinnahmen von rund 1,5 Mrd DM in den Jahren <strong>1991</strong> bis 1994 bei Bund, Ländern<br />

und Gemeinden).<br />

Der Arbeitskreis ..Steuerschätzungen" legt unter Berücksichtigung der finanziellen Wirkungen<br />

des Steueränderungsgesetzes und des Solidaritätsgesetzes (zu den Einzelheiten siehe 1. Juli)<br />

Schätzungen der Steuereinnahmen für die Jahre <strong>1991</strong> bis 1995 vor.<br />

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