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Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode Drucksache 12/1618<br />

I<br />

Einheit .. einzustellen. Es gibt zwar gute Grunde, die<br />

IVlischfinanzierung generellzu reduzieren und gerade<br />

das Strukturhillegesetz - gegen das im übrigen vor<br />

dem Bundesverfassungsgericht geklagt wird - abzuschaffen.<br />

Die jetzt angestrebte Lösung führt jedoch<br />

dazu, daß sich zwar die Gesamtheit der alten Bundesländer<br />

mit zusätzlichen 2,45 Mrd DM am Fonds<br />

.Deutsche Einheit" beteiligen müßte, dadurch aber<br />

nicht afle Länder entsprechend dem Verteilungsschlüssel,<br />

der für den Fonds "Deutsche Einheit" festgelegt<br />

worden ist, nänilich gemäß der Einwohnerzahl,<br />

herangezogenwürden. Diebesonders finanzkräftigen<br />

Länder Baden-Württemberg und Hessen, die bisher<br />

keine Strukturhille erhalten haben, würden durch den<br />

Wegfafl eben auch nicht belastet, während die strukturschwachen<br />

Länder zusätzliche Beiträge leisten<br />

müßten. Insbesondere hätten die Länder Bremen und<br />

Saarland, die wegen ihrer Finanzschwäche zum<br />

Fonds "Deutsche Einheit" nicht beitragen, nunmehr<br />

Beiträge zu leisten.<br />

334. Es spricht also auch unter diesen Aspekten alles<br />

dagegen, das Volumen des Fonds •Deutsche Einheit"<br />

zu erhöhen. Sollte sich zusätzlicher - unabweisbarer<br />

- Finanzbedarf der neuen Bundesländer in den<br />

kommenden Jahren ergeben, so sollte dieser unter<br />

Beachtung der oben genannten Eckwerte (Ziffer 325)<br />

für eine Reform des Finanzausgleichs über vertikale<br />

Zuweisungen des Bundes abgedeckt werden. Die<br />

stärkere Beteiligung der alten Bundesländer und ihrer<br />

Gemeinden an der Finanzierung der Einheit kann<br />

sachgerecht nur über eine Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens<br />

gemäß Artikel 106 Abs. 4 GG erreicht<br />

werden (JG 90 Ziffer 373). Im übrigen wird<br />

durch das jetzt gewählte Verfahren eine anstehende<br />

Reform des Finanzausgleichs 1995 erheblich belastet:<br />

Den Ländern ist es bisher gelungen, ihren Finanzierungsbeitrag<br />

in engen Grenzen zu halten. Mit einer<br />

Reform des Finanzausgleichs und der vollen Einbeziehung<br />

der neuen Bundesländer werden die alten Bundesländer<br />

diese Strategie nicht fortsetzen können. Sie<br />

werden vielmehr ab 1995 mit einer spürbareren Reduktion<br />

ihrer Finanzausstattung rechnen müssen.<br />

Sollte sich - was von seiten der Länder gelegentlich<br />

prognostiziert wird - die Finanzlage des Bundes bis<br />

1995 günstig entwickeln, zumal weil bei ihm das Potential<br />

für Ausgabenkürzungen (zum Beispiel Verteidigung,<br />

Berlinhille, Zonenrandförderung) größer ist,<br />

dann würde dies bei der Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens<br />

selbstverständlich berücksichtigt<br />

werden. Freilich muß das Verfahren für die Neufestsetzung<br />

der Beteiligungsquotenim Zuge einer Reform<br />

des Finanzausgleichs auch verbessert werden. Die<br />

Festsetzung der Beteiligungsquoten richtet sich nach<br />

der Entwicklung der sogenannten Deckungsquoten,<br />

in deren Bestimmung die "notwendigen Ausgaben"<br />

und die "laufenden Einnahmen" des Bundes und der<br />

Länder (sowie deren Gemeinden) eingehen. Diese<br />

Leerfonneln müßten inhaltlich ausgefüllt werden.<br />

Finanzierung der Transfers<br />

335. Unabhängig von der Verteilung der Finanzierungslasten<br />

auf die verschiedenen Ebenen im Staatsaufbau<br />

müssen die Mittel für die Transfers von den<br />

privaten Haushalten und Unternehmen in der alten<br />

Bundesrepublik aufgebracht werden. Dabei geht es<br />

darum, die Beanspruchung des Bruttosozialprodukts<br />

in den alten Bundesländern zugunsten der neuen <strong>zur</strong>ückzudrängen<br />

und dabei die konsumtive Verwendung<br />

zugunsten der investiven zu reduzieren. Die er·<br />

forderlichen Finanzmittel können im Prinzip auf drei<br />

Wegen aufgebracht werden: durch Kreditaufnahme,<br />

durch Ausgabenkürzungen oder Ausgabenumschichtungen<br />

sowie durch Steuer- und Abgabenerhöhungen.<br />

Diese drei Finanzierungsaltemativen unterscheiden<br />

sich einmal in ihren interpersonellen und intertemporalen<br />

Verteilungswirkungen, zum anderen aber auch<br />

in den Wirkungen auf Stabilität, Beschäftigung und<br />

Wachstum.<br />

336. Der Sachverständigenrat hat in seinem letzten<br />

<strong>Jahresgutachten</strong>im einzelnen dargelegt, daß die Defizitquote<br />

von 5 vH, wie sie sich damals für die Jahre<br />

<strong>1991</strong> bis 1995 abzeichnete, auf 1';" vH bis höchstens<br />

2 vH <strong>zur</strong>ückgeführt werden müsse (JG 90 Ziffern<br />

381 ff.). Für die damit verbundene Reduktion der Kreditaufnahme<br />

wurden folgende - auch heute noch<br />

geltende - Gründe genannt: die steigende Zinsbelastung<br />

der öffentlichen Haushalte, die negativen Wirkungen<br />

auf Wachstum und Stabilität sowie der Vertrauensverlust<br />

auf deninternationalen Finanzmärkten<br />

(JG 90 Ziffer 355). Der erforderliche Konsolidierungsbeitrag<br />

sollte durch strenge Ausgabendisziplin auf allen<br />

Ebenen erzielt werden; Steuer- und Abgabenerhöhungen<br />

sollten wegen der damit verbundenen negativen<br />

Wirkungen auf Leistungsbereitschaft und Investitionen<br />

nach Möglichkeit vermieden werden. Dieses<br />

Konsolidierungsmodell ging davon aus, daß in<br />

Westdeutschland die öffenilichen Ausgaben auf aflen<br />

Ebenen nur noch mit einer Rate von 3,5 vH pro Jahr<br />

(statt bis dahin 6 vH) steigen dürften. Der Bundeshaushalt<br />

19<strong>92</strong> und die Finanzplanung des Bundes für<br />

die Jahre <strong>1991</strong> bis 1995 folgen im Prinzip diesem Kurs,<br />

indem die Ausgabensteigerungen für die Jahre bis<br />

1995 im Durchschnitt auf 2,3 vH pro Jahr begrenzt<br />

werden sollen. Bei den westdeutschen Ländern und<br />

ihren Gemeinden liegen die Steigerungsraten jedoch<br />

nach wie vor höher.<br />

337. Um die Konsolidierungsaufgabe, vor der die öffentlichen<br />

Haushalte in den nächsten Jahren stehen<br />

werden, abschätzen zu können, skizzieren wir im folgenden<br />

eine mögliche Entwicklung des Sozialprodukts<br />

und des gemeinsamen Haushalts der Gebietskörperschaftenin<br />

der Abgrenzung der Finanzstatistik.<br />

Wegen der unterschiedlichen Entwicklung der Einnahmen<br />

und Ausgaben werden die Länder (und deren<br />

Gemeinden) in Westdeutschland und Ostdeutschland<br />

getrennt ausge~esen. Beim Bundeshaushalt wird dagegen<br />

- anders als noch im Vorjahr (JG 90 Ziffer<br />

349) - nicht zwischen einem westlichen und östlichen<br />

Teil getrennt, weil dies ökonomisch nicht mehr sinnvoll<br />

ist. Für das Jahr 19<strong>92</strong> legen wir die Ergebnisse<br />

unserer Prognose zugrunde.<br />

Für Westdeutschland nehmen wir für den Zeitraum<br />

von 19<strong>92</strong> bis 1996 einen Zuwachs des nominalen Bruttosozialprodukts<br />

von 6 vH jährlich an. Die Steuereinnahmen<br />

werden ausgehend von der Steuerquote für<br />

<strong>1991</strong> geschätzt. Für die sonstigen Ausgaben des Bun-<br />

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