Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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-----------<br />
Deutscher Bundestag -<br />
12. Wahlperiode<br />
Drucksache 12/1618<br />
noch Tahelle 41<br />
~·-----r----------------------------__,<br />
Datum<br />
I--------j--------------------------~--_____1<br />
noch <strong>1991</strong><br />
noch 1. Juli<br />
10. Juli<br />
2. September<br />
16. Oktober<br />
Außerdem tritt das "Gesetz über Maßnahmen <strong>zur</strong> Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie<br />
ü<br />
über strukturelle Anpassung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet<br />
(Haushaltsbegleitgesetz <strong>1991</strong>) in Kraft. Es umfaßt unter anderem für die neuen Bundesländer fol~<br />
geode Maßnahmen:<br />
- Zur Entlastung der Finanzlage von Ländern und Gemeinden im Beitrittsgebiet überläßt der<br />
Bund seinen im Einigungsvertrag vorgesehenen Anteil von 15 vH an den Zuweisungen des<br />
Fonds "Deutsche Einheit" (5,25 Mrd DM und bis 1994 insgesamt 14 Mrd DM).<br />
Die neuen Bundesländer erhalten schon ab <strong>1991</strong> den ihnen gemäß ihrer Einwohnerzahl zustehenden<br />
Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 100 vH, hierdurch stehen den neuen Bundesländern<br />
<strong>1991</strong> rund 5 Mrd DM mehr <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Zusätzliche Mittel für den kommunalen Straßenbau im Rahmen des Gemeindeverkehrsgesetzes<br />
und für den öffentlichen Personennahverkehr (1001: 1,2 Mrd DM, 19<strong>92</strong>: 1,8 Mrd DM).<br />
- Die Postablieferung wird in den Jahren bis 1995 so gestaltet, daß die Deutsche Bundespost<br />
Telekom im Wege der Vorauszahlung dem Bundeshaushalt <strong>1991</strong> und 19<strong>92</strong> je 2 Mrd DM zusätzlich<br />
zuführt.<br />
- Verbesserung des Kindergeldes in den neuen Bundesländern.<br />
Das Bundeskabinett verabschiedet den Haushaltsentwurf des Bundes für 19<strong>92</strong>, den mittelfristigen<br />
Finanzplan <strong>1991</strong> bis 1995 und legt Eckwerte des Gesetzentwurfs <strong>zur</strong> Entlastung der Familie und<br />
<strong>zur</strong> Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz<br />
19<strong>92</strong>) fest.<br />
Bundeshaushalt und mittelfristige Finanzplanung:<br />
- Ausgabenvolumen 19<strong>92</strong> von 422,5 Mrd DM, Anstieg von 3 vH gegenüber dem Soll <strong>1991</strong><br />
- Mittelfristiger Ausgabenanstieg bis 1995 um durchschnittlich 2,3 vH<br />
- Rückführung der Nettokreditaufnahme von knapp 50 Mrd DM in 19<strong>92</strong> auf 25 Mrd DM in 1995<br />
Steueränderungsgesetz 19<strong>92</strong> mit den Schwerpunkten:<br />
Abbau von Finanzhilfen und steuerlichen Vergünstigungen von jährlich rund 10 Mrd DM bis<br />
1994,<br />
Abhau<br />
f---------- .~.<br />
Finanzhilfen<br />
davon im jeweiligen Jahr kassenwirksam<br />
19<strong>92</strong><br />
3,4<br />
1,8<br />
5,4<br />
1,8<br />
8,8<br />
3,6<br />
1993<br />
4,9<br />
3,2<br />
5,4<br />
2,5<br />
10,3<br />
5,7<br />
1994<br />
-~.-----------+----+-----+---___1<br />
Steuerliche Vergünstigungen .<br />
davon im jeweiligen Jahr kassenwirksam<br />
Insgesamt. . .<br />
davon im jeweiligen Jahr kassenwirksam<br />
4,9<br />
3,0<br />
5,4<br />
3,9<br />
10,3<br />
6,9<br />
Quelle: BMF<br />
Weitere Verbesserungen des Famitienlastenausgleichs (siehe dazu 17. Juni)<br />
Entlastung der Betriebe ab 1. 1. 1993 von ertragsunabhängigen Steuern durch den Wegfall der<br />
Gewerbekapitalsteuer und Erleichterungen bei der auf Betriebsvermögen entfallenden Vermögensteuer<br />
(Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vennögensaufstellung, mittelstandsfreundliche<br />
Anhebung des Freibetrags für Betriebsvermögen inländischer Gewerbebetriebe<br />
von 125000 DM auf 500000 DM und Anhebung des sog. Bewertungsabschlags für den Ansatz<br />
des Betriebsvermögens oberhalb des Freibetrags von 25 vH auf 50 vH)<br />
- Anhebung des allgemeinen Satzes bei der Umsatzsteuer von 14 vH auf 15 vH unter Beibehaltung<br />
des ermäßigten Satzes von 7 vH (ab 1. 1. 1993J<br />
- Zum Ausgleich der Einnahmenausfälle bei den Gemeinden:<br />
Verringerung der Gewerbesteuerumlage um 40 vH ab 1. 1. 1993; Erhöhung der Leistungen des<br />
Bundes nach den vom Gerneindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorgegebenen Finanzhilfen um<br />
1,5 Mrd DM in 19<strong>92</strong> und je 3 Mrd DM in den Jahren 1993 bis 1995.<br />
Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes <strong>zur</strong> Aufhebung des Strukturhilfegesetzes<br />
zum 1. 1. 19<strong>92</strong> und <strong>zur</strong> Aufstockung des Fonds "Deutsche Einheit". Danach soll das Gesamtvolumen<br />
der bisherigen Strukturhilfe (2,45 Mrd DM) über die Aufstockung des Fonds in den Jahren<br />
19<strong>92</strong> bis 1994 an die neuen Bundesländer fließen, darüber hinaus soll der Fonds durch zusätzliche<br />
Bundesleistungen um 3,45 Mrd DM jährlich aufgestockt werden. Für die westlichen Länder ist<br />
als Ersatz <strong>1991</strong> eine einmalige pauschale Überbrückungshilfe von 600 Mio DM vorgesehen.<br />
Auf Vorschlag der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau diskutiert das<br />
Bundeskabinett ein neues wohnungspolitisches Programm mit folgenden Einzelmaßnahmen:<br />
Eigenheimförderung<br />
Degressive Ausgestaltung des § 10 e EStG in den ersten vier Jahren von 5 vH auf 6 vH<br />
(Hächstbetrag unverändert 330000 DM)<br />
Schuldzinsenabzug für eigengenutzte neue Wohnungen von bis zu 12000 DM jährlich für<br />
drei Jahre<br />
Ausdehnung des § 10e EStG auf den Ausbau und Umbau zum Zwecke der Unterbringung<br />
von Familienangehörigen in einer zusätzlichen abgeschlossenen Wohnung<br />
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