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Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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-----------<br />

Deutscher Bundestag -<br />

12. Wahlperiode<br />

Drucksache 12/1618<br />

noch Tahelle 41<br />

~·-----r----------------------------__,<br />

Datum<br />

I--------j--------------------------~--_____1<br />

noch <strong>1991</strong><br />

noch 1. Juli<br />

10. Juli<br />

2. September<br />

16. Oktober<br />

Außerdem tritt das "Gesetz über Maßnahmen <strong>zur</strong> Entlastung der öffentlichen Haushalte sowie<br />

ü<br />

über strukturelle Anpassung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet<br />

(Haushaltsbegleitgesetz <strong>1991</strong>) in Kraft. Es umfaßt unter anderem für die neuen Bundesländer fol~<br />

geode Maßnahmen:<br />

- Zur Entlastung der Finanzlage von Ländern und Gemeinden im Beitrittsgebiet überläßt der<br />

Bund seinen im Einigungsvertrag vorgesehenen Anteil von 15 vH an den Zuweisungen des<br />

Fonds "Deutsche Einheit" (5,25 Mrd DM und bis 1994 insgesamt 14 Mrd DM).<br />

Die neuen Bundesländer erhalten schon ab <strong>1991</strong> den ihnen gemäß ihrer Einwohnerzahl zustehenden<br />

Anteil am Umsatzsteueraufkommen von 100 vH, hierdurch stehen den neuen Bundesländern<br />

<strong>1991</strong> rund 5 Mrd DM mehr <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Zusätzliche Mittel für den kommunalen Straßenbau im Rahmen des Gemeindeverkehrsgesetzes<br />

und für den öffentlichen Personennahverkehr (1001: 1,2 Mrd DM, 19<strong>92</strong>: 1,8 Mrd DM).<br />

- Die Postablieferung wird in den Jahren bis 1995 so gestaltet, daß die Deutsche Bundespost<br />

Telekom im Wege der Vorauszahlung dem Bundeshaushalt <strong>1991</strong> und 19<strong>92</strong> je 2 Mrd DM zusätzlich<br />

zuführt.<br />

- Verbesserung des Kindergeldes in den neuen Bundesländern.<br />

Das Bundeskabinett verabschiedet den Haushaltsentwurf des Bundes für 19<strong>92</strong>, den mittelfristigen<br />

Finanzplan <strong>1991</strong> bis 1995 und legt Eckwerte des Gesetzentwurfs <strong>zur</strong> Entlastung der Familie und<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz<br />

19<strong>92</strong>) fest.<br />

Bundeshaushalt und mittelfristige Finanzplanung:<br />

- Ausgabenvolumen 19<strong>92</strong> von 422,5 Mrd DM, Anstieg von 3 vH gegenüber dem Soll <strong>1991</strong><br />

- Mittelfristiger Ausgabenanstieg bis 1995 um durchschnittlich 2,3 vH<br />

- Rückführung der Nettokreditaufnahme von knapp 50 Mrd DM in 19<strong>92</strong> auf 25 Mrd DM in 1995<br />

Steueränderungsgesetz 19<strong>92</strong> mit den Schwerpunkten:<br />

Abbau von Finanzhilfen und steuerlichen Vergünstigungen von jährlich rund 10 Mrd DM bis<br />

1994,<br />

Abhau<br />

f---------- .~.<br />

Finanzhilfen<br />

davon im jeweiligen Jahr kassenwirksam<br />

19<strong>92</strong><br />

3,4<br />

1,8<br />

5,4<br />

1,8<br />

8,8<br />

3,6<br />

1993<br />

4,9<br />

3,2<br />

5,4<br />

2,5<br />

10,3<br />

5,7<br />

1994<br />

-~.-----------+----+-----+---___1<br />

Steuerliche Vergünstigungen .<br />

davon im jeweiligen Jahr kassenwirksam<br />

Insgesamt. . .<br />

davon im jeweiligen Jahr kassenwirksam<br />

4,9<br />

3,0<br />

5,4<br />

3,9<br />

10,3<br />

6,9<br />

Quelle: BMF<br />

Weitere Verbesserungen des Famitienlastenausgleichs (siehe dazu 17. Juni)<br />

Entlastung der Betriebe ab 1. 1. 1993 von ertragsunabhängigen Steuern durch den Wegfall der<br />

Gewerbekapitalsteuer und Erleichterungen bei der auf Betriebsvermögen entfallenden Vermögensteuer<br />

(Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vennögensaufstellung, mittelstandsfreundliche<br />

Anhebung des Freibetrags für Betriebsvermögen inländischer Gewerbebetriebe<br />

von 125000 DM auf 500000 DM und Anhebung des sog. Bewertungsabschlags für den Ansatz<br />

des Betriebsvermögens oberhalb des Freibetrags von 25 vH auf 50 vH)<br />

- Anhebung des allgemeinen Satzes bei der Umsatzsteuer von 14 vH auf 15 vH unter Beibehaltung<br />

des ermäßigten Satzes von 7 vH (ab 1. 1. 1993J<br />

- Zum Ausgleich der Einnahmenausfälle bei den Gemeinden:<br />

Verringerung der Gewerbesteuerumlage um 40 vH ab 1. 1. 1993; Erhöhung der Leistungen des<br />

Bundes nach den vom Gerneindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorgegebenen Finanzhilfen um<br />

1,5 Mrd DM in 19<strong>92</strong> und je 3 Mrd DM in den Jahren 1993 bis 1995.<br />

Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes <strong>zur</strong> Aufhebung des Strukturhilfegesetzes<br />

zum 1. 1. 19<strong>92</strong> und <strong>zur</strong> Aufstockung des Fonds "Deutsche Einheit". Danach soll das Gesamtvolumen<br />

der bisherigen Strukturhilfe (2,45 Mrd DM) über die Aufstockung des Fonds in den Jahren<br />

19<strong>92</strong> bis 1994 an die neuen Bundesländer fließen, darüber hinaus soll der Fonds durch zusätzliche<br />

Bundesleistungen um 3,45 Mrd DM jährlich aufgestockt werden. Für die westlichen Länder ist<br />

als Ersatz <strong>1991</strong> eine einmalige pauschale Überbrückungshilfe von 600 Mio DM vorgesehen.<br />

Auf Vorschlag der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau diskutiert das<br />

Bundeskabinett ein neues wohnungspolitisches Programm mit folgenden Einzelmaßnahmen:<br />

Eigenheimförderung<br />

Degressive Ausgestaltung des § 10 e EStG in den ersten vier Jahren von 5 vH auf 6 vH<br />

(Hächstbetrag unverändert 330000 DM)<br />

Schuldzinsenabzug für eigengenutzte neue Wohnungen von bis zu 12000 DM jährlich für<br />

drei Jahre<br />

Ausdehnung des § 10e EStG auf den Ausbau und Umbau zum Zwecke der Unterbringung<br />

von Familienangehörigen in einer zusätzlichen abgeschlossenen Wohnung<br />

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