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Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Drucksache 12/1618<br />

noch Tabelle 41<br />

Deutscher Bundestag -<br />

12. Wahlperiode<br />

Datum<br />

noch <strong>1991</strong><br />

7. Juni<br />

11. Juni<br />

17. Juni<br />

1. Juli<br />

Der Bundesrat verabschiedet den Bundeshaushalt <strong>1991</strong>. Gegenüber dem Haushaltsabschluß für<br />

das Jahr 1990 sind die Ausgaben mit 410,3 Mrd DM um 8 vH höher; die Nettokreditaufnahme<br />

beträgt 66,4 Mrd DM.<br />

Die Kommission <strong>zur</strong> Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze<br />

legt ihr Gutachten <strong>zur</strong> Reform der Unternehrnensbesteuerung vor. Im wesentlichen schlägt<br />

sie vor: Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne und des Spitzensatzes<br />

des Einkommensteuertarifs auf 46 vH, Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bei gleichzeitigem<br />

Wegfall der Gewerbesteuerumlage, Abschaffung der Vermögensteuer und der Einheitsbewertung,<br />

Halbierung der Steuermeßzahl für die Gewerbesteuer auf 2,5 vH bei Hin<strong>zur</strong>echnung aller<br />

Zinsen, Koppelung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer, Verbesserung der Altersversorgung<br />

bei Selbständigen, Beseitigung der Doppelbesteuerung ausgeschütteter Auslandsgewinne<br />

von Körperschaften und Verbesserung des Umwandlungssteuerrechts. Die Finanzierung<br />

dieser Maßnahmen soll zu einem erheblichen Teil durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage<br />

(Rückführung der degressiven AfA. Streichungen der Abschreibungsvergünstigungen)<br />

und eine Anhebung des Grundsteueraufkommens um 20 vH erreicht werden.<br />

Die Bundesregierung plant im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 19<strong>92</strong> eine Verbesserung des<br />

Familienlaslcnausglekhs um 7 Mrd DM, unter anderem ist die Anhebung des Kinderfreibetrags<br />

von derzeit 3034 DM auf 4104 DM, die Erhöhung des Erstkindergeldes von 50 DM auf 70 DM monatlich<br />

sowie die Aufstockung des Kindergeldzuschlages von bisher bis zu 48 DM auf bis zu<br />

65 DM monatlich vorgesehen. Außerdem soll eine Erhöhung des allgemeinen Satzes bei der Umsatzsteuer<br />

ab 1993 um 1 Prozentpunkt auf 15 vH (unter gleichzeitiger Beibehaltung des ermäßigten<br />

Satzes von 7 vH) und die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitio·<br />

nen und Arbeitsplätze (..Unternehmenssteuerreform") erfolgen (zu den Einzelheiten siehe 10. Juli).<br />

Das "Gesetz 7.UT Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und <strong>zur</strong> Änderung von Verbrauchsteuern<br />

und anderen Gesetzen" (Solidaritätsgesetz) tritt in Kraft. Es umfaßt folgende Bestandteile:<br />

- Einführung eines Solidaritätszuschlags <strong>zur</strong> Einkommensteuer und Körperschaftsteuer nach<br />

Artikel 106 Abs. 1 Nr. 6 GG in Höhe von 7,5 vH der Steuprschuld, befristet für den Zeitraum<br />

vom 1. Juli <strong>1991</strong> bis zum 30. Juni 19<strong>92</strong> (<strong>1991</strong>: 11,3 Mrd DM, 19<strong>92</strong>: 10,8 Mrd DM)<br />

- Erhöhung der Mineralölsteuer ab 1. Juli <strong>1991</strong> für bleifreies Benzin um 22 Pfli auf 82 Pfll, verbleites<br />

Benzin um 25 Pf!l auf <strong>92</strong> PUl, Dieselkraftstoff um 10 Pfll auf 54,15 Pfll, leichtes Heizöl um<br />

2,34 Pfll auf 8 PfI] sowjp Erdgassteuer um 1 Pf/lU kWh auf 3,6 Pf/1O kWh bei gleichzeitiger Aufhebung<br />

der Befristung (<strong>1991</strong>: 5,4 Mrd DM, 19<strong>92</strong>: 13,2 Mrd DM)<br />

- Anhebung der Versicherungsteuer um ~ Prozentpulikte auf 10 vH ab 1. Juli <strong>1991</strong> (<strong>1991</strong>: 700 Mio<br />

DM, 19<strong>92</strong>,2 Mrd DM)<br />

- Erhöhung der TabaksteucT ah 1. März 19<strong>92</strong> um durchschnittlich 1 Pf je Zigarette (19<strong>92</strong>: 800 Mio<br />

DM).<br />

Das ..Gesetz <strong>zur</strong> Förderunq von Investitionen und <strong>zur</strong> Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet<br />

sowie <strong>zur</strong> Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften" (Steueränderungsgesetz<br />

<strong>1991</strong>) tritt in Kraft. Es umfaßt folgende wichtige steuerliche Fördermaßnahmen:<br />

- Einführung befristeter Sonderabschreibungen bis zu 50 vH der Anschaffungskosten für AusIÜstungsinvestitionen<br />

und Betriebsgebäude ab <strong>1991</strong> sowie Verlängerung der Frist für die Investitionszulagen<br />

von 12 vH bis zum 30. 6. 19<strong>92</strong> und der von 8 vH bis zum 31. 12. 1994 bei einem<br />

Investitionsbeginn vor dem 1. 1. 1993. Die Sonderabschreibungen können zusätzlich <strong>zur</strong> Investitionszulage<br />

in Anspruch genommen werden (<strong>1991</strong>: 1,4 Mrd DM, 19<strong>92</strong>: 1,9 Mrd DM)<br />

- Verzicht auf die Erhebung der Gewerbekapitalsteuer und der Vermögensteuer in den Jahren<br />

<strong>1991</strong> und 19<strong>92</strong> sowie Einführung eines ermäßigten Staffeltarifs für mittelständische Personenunternehmen<br />

bei der Gewerbeertragsteuer (<strong>1991</strong>: 400 Mio DM, 19<strong>92</strong>: 500 Mio DM)<br />

Einführung eines Tariffreibetrags bei der Einkommensteuer von 600 DM für ledige und<br />

1200 DM für verheiratl't(' Steuprpflichtige mit einem Beschäftigungsverhältnis oder Wohnsitz<br />

im Beitrittsgebiet bis zum 31. 12. 1993 (<strong>1991</strong>: 660 Mio DM, 19<strong>92</strong>: 1 Mrd DM)<br />

Schrittweiser Abbau der Berlinförderung mit dem Wegfall der Arbeitnehmerpräferenzen, der<br />

erhöhten Absetzung für betriebliche Investitionen und für Mehrfamilienhäuser, der Steuerermäßigung<br />

für die Hingabe von Tnvestitionskrediten, der Investitionszulagen sowie allmähliche<br />

Rückführung der Hersl.ellerpräferenzen und ein stufenweiser Abbau der Arbeitnehmerzulagen<br />

(ab 1. 10. <strong>1991</strong>) sowie der Zonenrandförderung (<strong>1991</strong>: 900 Mio DM, 19<strong>92</strong>: 4,3 Mrd DM)<br />

Anhebung der Kilometprpauschbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für<br />

<strong>1991</strong> um 8 Pf auf 58 Pf und ab 19<strong>92</strong> duf 65 Pf (<strong>1991</strong>: 200 Mio DM, 19<strong>92</strong>: 1 Mrd DM)<br />

- Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Pkw zum Ausgleich für die geringere Belastung<br />

mit Mineralölsteuer um 8 DM je 100 ccm ab 1. 7. <strong>1991</strong> (<strong>1991</strong>: 400 Mio DM, 19<strong>92</strong>: 900 Mio DM)<br />

- Verbesserung der Förderung des privaten Wohneigentums ab <strong>1991</strong>: Erhöhung des steuerlichen<br />

Abzugsbetrages nach § 10e EStG von 15000 DM auf 16500 DM, Aufstockung des Baukindergeldes<br />

von 750 DM auf 1000 DM je Kind<br />

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