Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Deutscher Bundestag -<br />
12. Wahlperiode<br />
Drucksache 12/1618<br />
noch Tabelle 8<br />
Datum<br />
noch <strong>1991</strong><br />
18. Oktober<br />
noch internationale Ereignisse<br />
In Moskau unterzeichnen Vertreter aus acht ehemaligen Sowjetrepubliken den Vertrag über<br />
eine Wirtschaftsgemeinschafti nicht beigetreten sind neben den baltischen Staaten, Georgien<br />
und Moldawien auch die Ukraine und Aserbeidschan. In dem Vertrag werden Vertragsfreiheit,<br />
Privateigentum, untemehmerische Freiheit und Wettbewerb als Grundvoraussetzung für eine<br />
Sanierung der Wirtschaft anerkannt. Zwar ist vorgesehen. eine gemeinsame Wirtschaftspolitik<br />
zu betreiben. jedoch bleibt in wesentlichen Bereichen, wie der Geld- und Finanzpolitik, die Autonomie<br />
der Mitgliedstaaten bestehen.<br />
<strong>1991</strong><br />
24. Mai<br />
10. Juni<br />
24. Juni<br />
1. Juli<br />
31. Juli<br />
7. Oktober<br />
22. Oktober<br />
EuroplIIsche Gemeinschaft<br />
Die Agrarminister der Mitgliedsländer vereinbaren, für das Agrarjahr <strong>1991</strong>/<strong>92</strong> (Juli <strong>1991</strong> bis Juni<br />
19<strong>92</strong>) die Garantiepreise für Agrarprodukte einzufrieren oder leicht zu senken und bestimmte<br />
Anreize in Kraft zu setzen, um die Produktion von Weizen, Milch und Rindfleisch einzudämmen.<br />
Die Finanzminister ratifizieren eine Direktive gegen die sogenannte Geldwäscherei. Danach<br />
sind Kreditinstitute mit Wirkung vom 1. Januar 1993 verpflichtet, Kunden, die neu sind oder<br />
Transaktionen mit einem größeren Volumen als 15000 ECU vomehmen, zu identifizieren.<br />
Die Finanzminister der Mitgliedsländer erzielen einen Kompromiß über die Angleichung der<br />
Mehrwert- und Verbrauchsteuersätze nach 19<strong>92</strong>. Für die Mehrwertsteuer wurde ein Normalsatz<br />
von mindestens 15 vH sowie ein oder zwei ermäßigte Sätze von mindestens 5 vH vereinbart.<br />
Sämtliche Luxussteuern sollen abgeschafft werden, die Nullsätze auf bestimmte Produkte aber<br />
weiterhin bestehen bleiben. Auch bei den speziellen Verbrauchsteuern sind verschiedene Ausnahmeregelungen<br />
getroffen worden. So dürfen Griechenland und Luxemburg vorübergehend<br />
niedrigere Sätze auf Benzin erheben.<br />
Die schwedische Regierung beantragt, in die Europäische Gemeinschaft als Vollmitglied aufgenommen<br />
zu werden.<br />
Die Europäische Gemeinschaft und Japan vereinbaren, daß die in Frankreich, Großbritannien,<br />
Italien, Portugal und Spanien bestehenden Einfuhrbeschränkungen für Personenkraftwagen bis<br />
Ende 19<strong>92</strong> abgebaut werden. Für den Zeitraum von 1993 bis 1999 will Japan seine airekten Ausfuhren<br />
in die Länder der Europäischen Gemeinschaft begrenzen, im Jahre 1999 soll die Zahl der<br />
japanischen Personenkraftwagen in etwa der dieses Jahres entsprechen (1,23 Millionen Stück).<br />
Die EG-Finanzminister haben sich auf ein Hilfspaket für die Sowjetunion in Höhe von 2 Mrd<br />
ECU geeinigt, das vor allem Lieferungen von Nahrungsmitteln und Medikamenten ermöglichen<br />
soll. Der Betrag schließt auch die Kredite in Höhe von 750 Mio ECU mit ein, die bereits auf dem<br />
Gipfeltreffen in Rom beschlossen wurden.<br />
Die Europäische Gemeinschaft und die EFTA-Länder unterzeichnen in Luxemburg einen Vertrag<br />
über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Danach soll die Freizügigkeit<br />
von Gütern, Arbeit und Kapital, die mit dem EG·Binnenmarkt Ende 19<strong>92</strong> geschaffen<br />
wird, weitestgehend auf die sieben EFTA-Länder ausgedehnt werden. Die Grenzkontrollen bleiben<br />
indes bestehen, da in den Bereichen Steuern, Handel mit Drittländern sowie Landwirtschaft<br />
die Autonomie der EFTA-Staaten aufrechterhalten bleibt. Der Entscheidungsmechanismus im<br />
EWR sieht ein kollektives Vetorecht für die EFTA-Länder vor.<br />
<strong>1991</strong><br />
21. Januar<br />
29. Januar<br />
6. Februar<br />
25. Februar<br />
17. Juni<br />
16. August<br />
Belgien<br />
Die Nationalbank senkt die Zinssätze für Schatzzertifikate mit einer Laufzeit von ein, zwei und<br />
drei Monaten; der geldpolitische Leitzins - der Satz für Drei-Monatszertifikate - sinkt damit<br />
um 0,2 Prozentpunkte auf 9,85 %.<br />
Eine Geldmarktrefonn wird in Kraft gesetzt, die u. a. eine Änderung des Emissionsmechanismus<br />
der Schatzzertifikate und die Einführung neuer geldpolitischer Methoden im Offenmarktgeschäft<br />
umfaßt.<br />
Die Nationalbank erhöht ihren Satz für Kontokorrent-Kredite von 11 % auf 11,5 %.<br />
Die Regierung faßt Beschlüsse <strong>zur</strong> Verbesserung der Haushaltssituation mit einem Umfang von<br />
rund 30 Mrd Franken. Es handelt sich vorrangig um Einsparungen in sämtlichen Ressorts, eine<br />
Erhöhung der Mineralölsteuer auf verbleites Benzin sowie ein Maßnahmenpaket, das Ausgabenumschichtungen<br />
und -streichungen vorsieht.<br />
Die Notenbank führt den im Januar im Zuge einer Geldmarktrefonn außer Kraft gesetzten Diskontsatz<br />
wieder ein; er beträgt 7,5%.<br />
Die Zentralbank erhöht in Abstimmung mit anderen europäischen Notenbanken den Diskontsatz<br />
um einen halben Prozentpunkt auf 8 %.<br />
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