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Jahresgutachten 1991/92 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag -<br />

12. Wahlperiode<br />

Drucksache 12/1618<br />

noch Tabelle 8<br />

Datum<br />

noch <strong>1991</strong><br />

18. Oktober<br />

noch internationale Ereignisse<br />

In Moskau unterzeichnen Vertreter aus acht ehemaligen Sowjetrepubliken den Vertrag über<br />

eine Wirtschaftsgemeinschafti nicht beigetreten sind neben den baltischen Staaten, Georgien<br />

und Moldawien auch die Ukraine und Aserbeidschan. In dem Vertrag werden Vertragsfreiheit,<br />

Privateigentum, untemehmerische Freiheit und Wettbewerb als Grundvoraussetzung für eine<br />

Sanierung der Wirtschaft anerkannt. Zwar ist vorgesehen. eine gemeinsame Wirtschaftspolitik<br />

zu betreiben. jedoch bleibt in wesentlichen Bereichen, wie der Geld- und Finanzpolitik, die Autonomie<br />

der Mitgliedstaaten bestehen.<br />

<strong>1991</strong><br />

24. Mai<br />

10. Juni<br />

24. Juni<br />

1. Juli<br />

31. Juli<br />

7. Oktober<br />

22. Oktober<br />

EuroplIIsche Gemeinschaft<br />

Die Agrarminister der Mitgliedsländer vereinbaren, für das Agrarjahr <strong>1991</strong>/<strong>92</strong> (Juli <strong>1991</strong> bis Juni<br />

19<strong>92</strong>) die Garantiepreise für Agrarprodukte einzufrieren oder leicht zu senken und bestimmte<br />

Anreize in Kraft zu setzen, um die Produktion von Weizen, Milch und Rindfleisch einzudämmen.<br />

Die Finanzminister ratifizieren eine Direktive gegen die sogenannte Geldwäscherei. Danach<br />

sind Kreditinstitute mit Wirkung vom 1. Januar 1993 verpflichtet, Kunden, die neu sind oder<br />

Transaktionen mit einem größeren Volumen als 15000 ECU vomehmen, zu identifizieren.<br />

Die Finanzminister der Mitgliedsländer erzielen einen Kompromiß über die Angleichung der<br />

Mehrwert- und Verbrauchsteuersätze nach 19<strong>92</strong>. Für die Mehrwertsteuer wurde ein Normalsatz<br />

von mindestens 15 vH sowie ein oder zwei ermäßigte Sätze von mindestens 5 vH vereinbart.<br />

Sämtliche Luxussteuern sollen abgeschafft werden, die Nullsätze auf bestimmte Produkte aber<br />

weiterhin bestehen bleiben. Auch bei den speziellen Verbrauchsteuern sind verschiedene Ausnahmeregelungen<br />

getroffen worden. So dürfen Griechenland und Luxemburg vorübergehend<br />

niedrigere Sätze auf Benzin erheben.<br />

Die schwedische Regierung beantragt, in die Europäische Gemeinschaft als Vollmitglied aufgenommen<br />

zu werden.<br />

Die Europäische Gemeinschaft und Japan vereinbaren, daß die in Frankreich, Großbritannien,<br />

Italien, Portugal und Spanien bestehenden Einfuhrbeschränkungen für Personenkraftwagen bis<br />

Ende 19<strong>92</strong> abgebaut werden. Für den Zeitraum von 1993 bis 1999 will Japan seine airekten Ausfuhren<br />

in die Länder der Europäischen Gemeinschaft begrenzen, im Jahre 1999 soll die Zahl der<br />

japanischen Personenkraftwagen in etwa der dieses Jahres entsprechen (1,23 Millionen Stück).<br />

Die EG-Finanzminister haben sich auf ein Hilfspaket für die Sowjetunion in Höhe von 2 Mrd<br />

ECU geeinigt, das vor allem Lieferungen von Nahrungsmitteln und Medikamenten ermöglichen<br />

soll. Der Betrag schließt auch die Kredite in Höhe von 750 Mio ECU mit ein, die bereits auf dem<br />

Gipfeltreffen in Rom beschlossen wurden.<br />

Die Europäische Gemeinschaft und die EFTA-Länder unterzeichnen in Luxemburg einen Vertrag<br />

über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Danach soll die Freizügigkeit<br />

von Gütern, Arbeit und Kapital, die mit dem EG·Binnenmarkt Ende 19<strong>92</strong> geschaffen<br />

wird, weitestgehend auf die sieben EFTA-Länder ausgedehnt werden. Die Grenzkontrollen bleiben<br />

indes bestehen, da in den Bereichen Steuern, Handel mit Drittländern sowie Landwirtschaft<br />

die Autonomie der EFTA-Staaten aufrechterhalten bleibt. Der Entscheidungsmechanismus im<br />

EWR sieht ein kollektives Vetorecht für die EFTA-Länder vor.<br />

<strong>1991</strong><br />

21. Januar<br />

29. Januar<br />

6. Februar<br />

25. Februar<br />

17. Juni<br />

16. August<br />

Belgien<br />

Die Nationalbank senkt die Zinssätze für Schatzzertifikate mit einer Laufzeit von ein, zwei und<br />

drei Monaten; der geldpolitische Leitzins - der Satz für Drei-Monatszertifikate - sinkt damit<br />

um 0,2 Prozentpunkte auf 9,85 %.<br />

Eine Geldmarktrefonn wird in Kraft gesetzt, die u. a. eine Änderung des Emissionsmechanismus<br />

der Schatzzertifikate und die Einführung neuer geldpolitischer Methoden im Offenmarktgeschäft<br />

umfaßt.<br />

Die Nationalbank erhöht ihren Satz für Kontokorrent-Kredite von 11 % auf 11,5 %.<br />

Die Regierung faßt Beschlüsse <strong>zur</strong> Verbesserung der Haushaltssituation mit einem Umfang von<br />

rund 30 Mrd Franken. Es handelt sich vorrangig um Einsparungen in sämtlichen Ressorts, eine<br />

Erhöhung der Mineralölsteuer auf verbleites Benzin sowie ein Maßnahmenpaket, das Ausgabenumschichtungen<br />

und -streichungen vorsieht.<br />

Die Notenbank führt den im Januar im Zuge einer Geldmarktrefonn außer Kraft gesetzten Diskontsatz<br />

wieder ein; er beträgt 7,5%.<br />

Die Zentralbank erhöht in Abstimmung mit anderen europäischen Notenbanken den Diskontsatz<br />

um einen halben Prozentpunkt auf 8 %.<br />

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