Sommersemester 2010 - Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ...
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164 Diplom - Hauptstudium<br />
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre<br />
Prof. Dr. Ralf M a i t e r t h <br />
Gegenstand des Fachs: Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre untersucht die Probleme,<br />
die sich für Unternehmungen aus der Existenz von Steuern ergeben. Insbesondere<br />
sollen die Entscheidungsträger in die Lage versetzt werden, betriebliche Sachverhalte<br />
unter steuerlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, Entscheidungen unter Beachtung<br />
der daraus resultierenden Steuerwirkungen zu treen und Handlungsalternativen zur<br />
Erreichung der gesetzten Ziele unter Vermeidung negativer steuerlicher Wirkungen<br />
zu entwickeln. Notwendige Voraussetzung hierfür ist die fundierte Kenntnis steuerrechtlicher<br />
Grundlagen. Aus diesem Grund nimmt die Vermittlung steuerrechtlicher<br />
Kenntnisse einen breiten Raum ein, ohne jedoch den Schwerpunkt des Faches zu bilden.<br />
Im Mittelpunkt steht vielmehr die ökonomische Analyse von Steuerwirkungen<br />
und die Erarbeitung von Gestaltungsalternativen zur Minimierung der Steuerbelastung.<br />
So werden beispeilsweise die Wirkungen der Besteuerung auf das Investitionsund<br />
Finanzierungsverhalten im nationalen wie internationalen Kontext herausgearbeitet,<br />
die steueroptimale Rechtsform- und Standortwahl problematisiert und Strategien<br />
zur Nutzung von Verlusten aufgezeigt.<br />
Zielsetzung: Das Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre soll die Fähigkeit<br />
vermitteln, die steuerlichen Konsequenzen, die aus betrieblichen Entscheidungen resultieren,<br />
systematisch und sachgerecht zu bestimmen. Ausgehend hiervon werden<br />
Entscheidungswirkungen der Besteuerung abgeleitet, indem die Steuern in betriebswirtschaftliche<br />
Entscheidungskalküle integriert werden. Die Studierenden sollen hierdurch<br />
die Fähigkeit erwerben, aus betrieblichen Handlungsalternativen unter Einbeziehung<br />
der steuerlichen Konsequenzen die zielkonforme(n) Alternative(n) auszuwählen.<br />
Zudem sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, die unternehmerische<br />
Steuerbelastung durch geeignete Sachverhaltsgestaltungen zu minimieren. Schlieÿlich<br />
soll das Urteilsvermögen so geschult werden, dass die Studierenden die für den<br />
Bereich der Unternehmensbesteuerung relevanten Steuerrechtsnormen und geplante<br />
Rechtsänderungen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kritisch würdigen<br />
können.<br />
Organisation der Lehrveranstaltungen: Folgende Lehrveranstaltungen (jeweils 2 SWS)<br />
werden angeboten: Unternehmensbesteuerung I (SS), Verkehrsteuern (SS), Unternehmensbesteuerung<br />
II (WS), Steuerwirkungslehre (SS), Übung zur Steuerwirkungslehre<br />
(SS), International Business Taxation (WS), Umwandlung von Unternehmen (SS),<br />
Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (SS/WS). Die Diplomarbeit kann<br />
ebenfalls im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre angefertigt werden.<br />
In den Vorlesungen Unternehmensbesteuerung I und II werden die notwendigen ertragsteuerrechtlichen<br />
Grundlagen für das Studium der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre<br />
vermittelt. Die beiden Vorlesungen bauen aufeinander auf.<br />
Die Veranstaltungen Umwandlung von Unternehmen, Internationale Unternehmensbesteuerung<br />
und Steuerwirkungslehre sind Fortgeschrittenenveranstaltungen, welche<br />
die in den Grundlagenveranstaltungen erworbenen Kenntnisse voraussetzen. Die genannten<br />
Vorlesungen bauen nicht aufeinander auf, sondern können in beliebiger Reihenfolge<br />
besucht werden.