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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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in Kauf nehme, dürfe jetzt auch <strong>an</strong> ihnen<br />

geforscht werden, bezeichnet<br />

Frühwald als „baren Utilitarismus“.<br />

An ihnen zu forschen bedeute, sie zu<br />

einem ihnen fremden Zweck zu instrumentalisieren.<br />

Das aber sei ein Verstoß<br />

gegen die menschliche Würde.<br />

Dr. theol. Wolfg<strong>an</strong>g Huber, ev<strong>an</strong>gelischer<br />

Bischof von Berlin-Br<strong>an</strong>denburg<br />

und Mitglied des Nationalen Ethikrats,<br />

teilt die Befürchtungen Frühwalds. „Wir<br />

stehen unausweichlich vor der Frage, <strong>an</strong><br />

welchen Grundsätzen wir uns orientieren<br />

wollen“, schrieb er Anf<strong>an</strong>g August<br />

in der Fr<strong>an</strong>kfurter Allgemeinen Zeitung.<br />

Seine Auffassung dazu ist: „Der<br />

Grundsatz der un<strong>an</strong>tastbaren Menschenwürde<br />

verpflichtet dazu, menschliches<br />

Leben insgesamt nicht zu instrumentalisieren;<br />

den Menschen auch in<br />

den frühesten Entwicklungsstufen des<br />

vorgeburtlichen Lebens niemals nur als<br />

Mittel zu fremden Zwecken einzusetzen.“<br />

Der Hinweis darauf, dass ein Embryo<br />

im Mutterleib vor der Nidation<br />

relativ schutzlos sei, sei keine Rechtfertigung<br />

dafür, dass der Forscher mit dem<br />

Embryo in der Petrischale machen dürfe,<br />

was ihm gefällt.<br />

Der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik könne<br />

aus ethischen Gründen nicht zugestimmt<br />

werden, „weil sie gegen die Tendenz<br />

zu einer aktiven Vorselektion<br />

menschlichen Lebens nicht abzugrenzen<br />

ist“. Im Gegensatz zu Markl ist Huber<br />

der Ansicht, dass durch dieses<br />

Verfahren behindertem Leben nur ein<br />

geminderter Lebensschutz zuerk<strong>an</strong>nt<br />

werde. In der Frage der <strong>Forschung</strong> mit<br />

embryonalen Stammzellen bezieht der<br />

Theologe ebenfalls eine eindeutige Position:<br />

„Es k<strong>an</strong>n nicht nur um eine Abwägung<br />

der Menschenwürde gegen <strong>an</strong>dere<br />

Güter gehen.“ Wer heute der embryonalen<br />

Stammzellforschung zustimme,<br />

werde sich morgen dem therapeutischen<br />

Klonen nicht verweigern können.<br />

Und wer therapeutisches Klonen betreibe,<br />

habe den Weg zum reproduktiven<br />

Klonen bereits beschritten. Denen,<br />

die einen nächsten Schritt befürchten,<br />

werde beruhigend gesagt, einen solchen<br />

Schritt habe niem<strong>an</strong>d im Sinn. „Wird<br />

auch nicht im Nachhinein gesagt werden,<br />

,leider‘ habe m<strong>an</strong> zu einem früheren<br />

Zeitpunkt den ,Rubikon‘ überschritten,<br />

nun sei kein Halten mehr?“<br />

fragt Huber. Gisela Klinkhammer<br />

110<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

Heft 39, 28. September 2001<br />

Embryonale Stammzellforschung<br />

Unterschiedliche<br />

Wertvorstellungen<br />

Mit der internationalen Regelung der <strong>Forschung</strong><br />

<strong>an</strong> embryonalen Stammzellen beschäftigte<br />

sich unter <strong>an</strong>derem ein Symposium in H<strong>an</strong>nover.<br />

Möglichkeiten und Grenzen der<br />

Stammzellforschung – das war<br />

das Thema eines Hearings, das<br />

von der Stiftung Niedersachsen in<br />

Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen<br />

L<strong>an</strong>dtag am 31. August und<br />

1. September ver<strong>an</strong>staltet wurde.Auf die<br />

Grenzen verwiesen und ethische Bedenken<br />

vorgebracht wurden vor allem bei<br />

der embryonalen Stammzellforschung.<br />

Zahlreiche Experten stellten aber dennoch<br />

deren Möglichkeiten heraus. Für<br />

unverzichtbar hält sie auch Privatdozent<br />

Dr. med. Oliver Brüstle (dazu DÄ, Heft<br />

24/2001). „Die <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> adulten<br />

wie auch <strong>an</strong> embryonalen Stammzellen<br />

ergänzt sich, es sind Felder, die sich befruchten<br />

und die zu Synergien führen“,<br />

so Brüstle.<br />

Brüstle und sein Institutsleiter Prof.<br />

Dr. med. Otmar Wiestler hatten bei<br />

der Deutschen <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />

(DFG) einen Projekt<strong>an</strong>trag gestellt, um<br />

<strong>an</strong> embryonalen Stammzellen forschen<br />

zu können, die sie aus dem Ausl<strong>an</strong>d importieren<br />

wollen. Die DFG hat ihre<br />

Entscheidung vorerst vertagt. Nach<br />

dem deutschen <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />

ist die Herstellung von Linien aus<br />

embryonalen Stammzellen verboten.<br />

Der Import ist jedoch wegen einer Gesetzeslücke<br />

erlaubt. Doch ob wirklich<br />

<strong>an</strong> importierten Zellen geforscht werden<br />

soll, ist umstritten.<br />

Auf europäischer Ebene gibt es in<br />

dieser Frage „unterschiedliche Wertvorstellungen“,<br />

sagte Dr. Octavi Quint<strong>an</strong>a<br />

Trias vom sp<strong>an</strong>ischen Gesundheitsministerium.<br />

Die Menschenrechtskonvention<br />

zu Biomedizin des Europarates<br />

verbiete die Erzeugung menschlicher<br />

<strong>Embryonen</strong> zu <strong>Forschung</strong>szwecken.<br />

In der Konvention werde je-<br />

doch nicht bestimmt, was ein Embryo<br />

sei, schränkte Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz,<br />

M<strong>an</strong>nheim, ein. Die Grundrechtscharta<br />

der Europäischen Union verbiete<br />

lediglich das reproduktive, nicht jedoch<br />

das therapeutische Klonen. Und<br />

eine EU-Richtlinie, die therapeutisches<br />

und reproduktives Klonen verbietet,<br />

gebe es bisher nicht, so Quint<strong>an</strong>a Trias.<br />

Wenn ein L<strong>an</strong>d restriktiver sei als <strong>an</strong>dere,<br />

forderte er in Anspielung auf die<br />

Regelung in Deutschl<strong>an</strong>d, solle die Europäische<br />

Union nicht dem St<strong>an</strong>dard<br />

dieses restriktiven L<strong>an</strong>des folgen. Die<br />

Herstellung von <strong>Embryonen</strong> zu <strong>Forschung</strong>szwecken<br />

lehnt er allerdings ab.<br />

„Für <strong>Embryonen</strong>forschung sollte m<strong>an</strong><br />

nur <strong>Embryonen</strong> nehmen, die sowieso<br />

zerstört werden.“ In Europa gibt es<br />

nach seinen Angaben 250 000 bis<br />

300 000 so gen<strong>an</strong>nte überzählige <strong>Embryonen</strong>.<br />

In Sp<strong>an</strong>ien gebe es etwa<br />

37 000 „überzählige“ <strong>Embryonen</strong>, von<br />

denen rund 4 000 für Stammzelllinien<br />

verwendungsfähig seien.<br />

Bisher verfolgt Sp<strong>an</strong>ien ebenso wie<br />

Österreich ein Schutzkonzept, „dessen<br />

einschränkende Bestimmungen lediglich<br />

auf Befruchtungsverfahren ausgerichtet<br />

sind, sodass das darin enthaltene<br />

Klonierungsverbot den Zellkerntr<strong>an</strong>sfer<br />

von der Technik her nicht erfasst“,<br />

erläuterte Taupitz. In einigen Ländern<br />

umfasse das Klonierungsverbot von<br />

vornherein nur die Schaffung eines<br />

„vollständigen Menschen“. Das sei beispielsweise<br />

in Israel der Fall, wo erst die<br />

Geburt des Menschen als der entscheidende<br />

Einschnitt im Hinblick auf den<br />

vollen Menschenwürdeschutz <strong>an</strong>gesehen<br />

werde. In Australien, Dänemark,<br />

Großbrit<strong>an</strong>nien, Finnl<strong>an</strong>d und Schweden<br />

sei eine fremdnützige <strong>Forschung</strong>

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