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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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Baby genetisch<br />

ausgewählt<br />

In Fr<strong>an</strong>kreich ist zum ersten Mal ein<br />

genetisch ausgewähltes Kind zur Welt<br />

gekommen. Das Baby wurde im<br />

Béclère-Kr<strong>an</strong>kenhaus im südlich von<br />

Paris gelegenen Departement Hautsde-Seine<br />

geboren. Damit wurde in<br />

Fr<strong>an</strong>kreich erstmals die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

<strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt. Das Kind<br />

ist nicht von der unheilbaren Kr<strong>an</strong>kheit<br />

betroffen, die einer der Elternteile<br />

in sich trägt und möglicherweise<br />

übertragen hätte. afp<br />

schaft vor. Die Beteiligten reagieren auf<br />

eine Situation, die sie selbst im Wissen<br />

um die sich daraus ergebenden Entscheidungen<br />

erst herbeigeführt haben.“<br />

Auch von Juristen wird diese Einschätzung<br />

geteilt. „Die Situation des<br />

(ungewollt) gezeugten Embryos in vivo<br />

ist mit der Situation eines (bewusst und<br />

gewollt) erzeugten Embryos in vitro in<br />

keiner Weise vergleichbar“, sagte Dr.<br />

iur. Elke H. Mildenberger, Universität<br />

Münster. Deshalb sei es konsequent,<br />

wenn das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />

(ESchG) eine künstlich befruchtete Eizelle<br />

bereits vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung<br />

<strong>an</strong> schütze, im Paragraphen<br />

218 dagegen dem Interesse einer<br />

ungewollt schw<strong>an</strong>geren Frau Vorr<strong>an</strong>g<br />

eingeräumt und nidationsverhütende<br />

Maßnahmen nicht bestraft würden.<br />

Ihrer Ansicht nach ist die PGD mit dem<br />

<strong>Embryonen</strong>schutzgesetz nicht vereinbar.<br />

Prof. Dr. med. Karl Friedrich Sewing,<br />

Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats<br />

der BÄK, teilt diese Auffassung<br />

nicht. Dennoch plädierte er für eine eindeutige<br />

gesetzliche Regelung, um „bestehende<br />

Wertungswidersprüche aufzuheben<br />

oder diese gar nicht aufkommen zu<br />

lassen. Die gesetzlichen Regelungen sollten<br />

sich aber auch im Blick auf das europäische<br />

Ausl<strong>an</strong>d ausrichten mit dem<br />

Ziel, ethische Schieflagen zu vermeiden,<br />

etwa in dem Sinne, dass es nicht unbedingt<br />

ethischen Normen folgt, wenn wir<br />

im eigenen L<strong>an</strong>d Entwicklungen unterbinden,<br />

die im Ausl<strong>an</strong>d gewonnenen Ergebnisse<br />

jedoch im eigenen L<strong>an</strong>d nutzen<br />

wollen.“ Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

klar seien, werde zu<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

prüfen sein, ob und gegebenenfalls in<br />

welcher Weise berufsrechtliche Regeln zu<br />

erarbeiten oder zu modifizieren seien.Sewing<br />

betonte, dass <strong>an</strong> der prinzipiellen<br />

Schutzwürdigkeit des Embryos festgehalten<br />

werden müsse. Es sei allerdings nicht<br />

auszuschließen, dass in Einzelfällen eine<br />

Güterabwägung getroffen werden müsse.<br />

Dagegen vertritt Finke die Auffassung,<br />

dass der dem Grundgesetz zugrunde<br />

liegende Menschenwürdeged<strong>an</strong>ke davon<br />

ausgehe, dass ein Embryo vom Moment<br />

seines Entstehens <strong>an</strong> schützenswert<br />

sei. Der niedersächsische Behindertenbeauftragte<br />

wies darauf hin, dass ein abgestufter<br />

Schutzstatus des Embryos je<br />

nach Entwicklungsstadium im Gegensatz<br />

zu <strong>an</strong>deren Staaten in der Bundesrepublik<br />

nicht vorgesehen sei. Das deutsche<br />

Rechtssystem schütze den Embryo<br />

als solchen, betonte auch der Theologe<br />

Prof. Dr. Dietmar Mieth,Tübingen.<br />

Der Präsident der Bundesärztekammer,<br />

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe,<br />

begrüßte die „ergebnisoffene“ Diskussion<br />

bei der Anhörung. „Das ethi-<br />

Heft 48, 1. Dezember 2000<br />

Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

Unterschiedliche<br />

Schutzwürdigkeit<br />

sche Dilemma, Paaren mit hohen genetischen<br />

Risikofaktoren neue Perspektiven<br />

öffnen zu können, damit zugleich<br />

aber ethische Tabus zu berühren, erfordert<br />

eine gesamtgesellschaftliche Wertediskussion<br />

auf breiter Grundlage“, so<br />

Hoppe. Er räumte ein, dass ein Patentrezept<br />

für diese Fragen nicht in Sicht sei.<br />

Schließlich dürfe m<strong>an</strong> nicht ignorieren,<br />

dass die betroffenen Paare in der Regel<br />

weder bewusst auf Kinder verzichten<br />

noch sich zu einer Adoption entschließen,<br />

sondern die PGD in <strong>an</strong>deren<br />

Staaten in Anspruch nehmen. Wenn die<br />

PGD in Deutschl<strong>an</strong>d zugelassen werden<br />

sollte, d<strong>an</strong>n nur, so der Diskussionsentwurf<br />

der BÄK, wenn Rechtssicherheit<br />

und ein hohes Schutzniveau über strenge<br />

und restriktiv zu fassende Zulassungskriterien<br />

erreicht werden können.<br />

Über die rein medizinischen Aspekte<br />

dieses Verfahrens hinaus sei es unverzichtbar,<br />

dass der Bundesgesetzgeber<br />

die im Zivil- und Strafrecht notwendigen<br />

Regelungen vornehme, forderte der<br />

BÄK-Präsident. Gisela Klinkhammer<br />

Auf Wertungswidersprüche weist der Vorsitzende des<br />

Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer hin.<br />

Unzulässig ist die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

(preimpl<strong>an</strong>tation genetic<br />

diagnosis = PGD) in Portugal,<br />

Österreich und der Schweiz. In den meisten<br />

europäischen Ländern ist sie entweder<br />

gesetzlich erlaubt, oder entsprechende<br />

Gesetzesvorhaben sind in Vorbereitung.<br />

In Deutschl<strong>an</strong>d ist es umstritten,<br />

ob die PGD mit dem <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />

vereinbar ist. In einem<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizingesetz, das demnächst<br />

möglicherweise das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />

ablösen wird,soll nach Vorstellung<br />

von Bundesgesundheitsministerin<br />

Andrea Fischer die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

verboten werden.<br />

Nach Ansicht von Prof. Dr. med. Karl-<br />

Friedrich Sewing,Vorsitzender des Wissenschaftlichen<br />

Beirats der Bundesärztekammer,<br />

verstößt die PGD nicht<br />

gegen das bestehende <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz.<br />

Er kritisierte Bestrebungen,<br />

die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik explizit<br />

zu verbieten, obwohl ein eventueller<br />

„PGD-Tourismus“ kein Argument<br />

dafür sei, diese Methode zu gestatten.<br />

Er hält es jedoch generell für<br />

ethisch fragwürdig, Wissen, das im Ausl<strong>an</strong>d<br />

entwickelt wurde, <strong>an</strong>schließend in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d zu nutzen.<br />

Zwar müsse gerade in Deutschl<strong>an</strong>d in<br />

Fragen des Lebensschutzes ein hoher<br />

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