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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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Heft 22, 1. Juni 2001<br />

Die Würde des Menschen ist un<strong>an</strong>tastbar.<br />

Das wird wohl von niem<strong>an</strong>dem<br />

bestritten.Doch ab w<strong>an</strong>n<br />

besitzt ein Embryo eine menschliche<br />

Würde? Darf <strong>an</strong> menschlichen <strong>Embryonen</strong><br />

geforscht werden, oder dürfen<br />

gar embryonale Stammzellen zu <strong>Forschung</strong>szwecken<br />

hergestellt werden?<br />

Nein – ist die Antwort des 104. Deutschen<br />

Ärztetages. Er erteilt der Herstellung,<br />

dem Import und der Verwendung<br />

von embryonalen Stammzellen eine<br />

klare Absage. Einschränkend wurde allerdings<br />

das Wort „derzeit“ eingefügt.<br />

Der Ärztetag w<strong>an</strong>dte sich damit gegen<br />

die Empfehlungen der Deutschen <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />

(DFG), die den<br />

Import embryonaler Stammzellen und<br />

l<strong>an</strong>gfristig auch deren Gewinnung in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d zulassen will (dazu DÄ,<br />

Heft 19/2001).<br />

Dieser Vorstoß der DFG ziele auf<br />

eine Änderung des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />

ab, um die <strong>Forschung</strong> mit<br />

embryonalen Stammzellen auch in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d zu ermöglichen. Der Ärztetag<br />

stimmt in dieser Frage mit Bundespräsident<br />

Joh<strong>an</strong>nes Rau überein, der<br />

sich in seiner Berliner Rede „Wird alles<br />

gut? – Für einen Fortschritt nach<br />

menschlichem Maß“ am 18. Mai ebenfalls<br />

für eine Beibehaltung des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />

ausgesprochen hatte:<br />

„Auch hochr<strong>an</strong>gige Ziele wissenschaftlicher<br />

<strong>Forschung</strong> dürfen nicht darüber<br />

bestimmen, ab w<strong>an</strong>n menschliches Leben<br />

geschützt werden soll.“<br />

Um die vielen noch offenen Fragen<br />

der zellulären Entwicklungsbiologie<br />

zu klären, seien weitere intensive<br />

<strong>Forschung</strong>s<strong>an</strong>strengungen notwendig,<br />

heißt es in dem Beschluss. „Die Wissen-<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

TOP I: Ethik<br />

Die Unverfügbarkeit<br />

menschlichen Lebens<br />

Die Delegierten des Ärztetages legten sich (vorerst) fest:<br />

nein zur embryonalen Stammzellforschung, nein zur<br />

aktiven Euth<strong>an</strong>asie. Bei der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

konnten sie sich auf keine eindeutige Position einigen.<br />

Der Gesetzgeber soll zunächst die Rechtslage klären.<br />

92<br />

schaftler müssen die Öffentlichkeit<br />

sachlich und fundiert über die Grundlagen<br />

der <strong>Forschung</strong> mit embryonalen<br />

und adulten Stammzellen informieren“,<br />

forderte der Ärztetag. Auch die<br />

Quellen für menschliche Stammzellen<br />

müsse m<strong>an</strong> genau benennen (überzählige<br />

<strong>Embryonen</strong>, fetales Gewebe, adulte<br />

Stammzellen). Dabei dürften sich Ärzte<br />

und Patienten keine übertriebenen<br />

Hoffnungen auf eine baldige therapeutische<br />

Anwendung dieser Techniken<br />

machen. Die Öffentlichkeit müsse „ergebnisoffen“<br />

in den Dialog über die<br />

ethischen und rechtlichen Probleme<br />

eingebunden werden, um Möglichkeiten,<br />

aber auch Grenzen der <strong>Forschung</strong><br />

mit embryonalen Stammzellen zu erkennen.<br />

Der Präsident der Bundesärztekammer,<br />

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe,<br />

sagte, er erwarte, dass der Beschluss<br />

eine politische Entscheidung zur embryonalen<br />

Stammzellforschung zumindest<br />

hinauszögere. Eine ethisch vertretbare<br />

Alternative sei die <strong>Forschung</strong> mit<br />

adulten Stammzellen oder Stammzellen<br />

aus Nabelschnurblut. Diese müsse<br />

gefördert werden, so wie es die Deutsche<br />

<strong>Forschung</strong>sgemeinschaft in ihrer<br />

vorletzten Stellungnahme noch empfohlen<br />

habe.<br />

Der Beschluss des Ärztetages wurde<br />

mehrheitlich gefasst. Zum Thema <strong>Embryonen</strong>forschung<br />

gab es zuvor jedoch<br />

erheblichen Diskussionsbedarf. Eine<br />

g<strong>an</strong>ze Reihe von Delegierten wollte einer<br />

Empfehlung des Vorsitzenden des<br />

Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer,<br />

Prof. Dr. med. Karl-<br />

Friedrich Sewing, folgen, der dafür plädierte,zunächst<br />

das Votum des Beirates,<br />

der sich in einem eigenen Ausschuss mit<br />

dem Problem beschäftige, abzuwarten.<br />

Zahlreiche Delegierte betonten dagegen,<br />

dass m<strong>an</strong> die Debatte nur befördern<br />

könne, wenn m<strong>an</strong> sich dar<strong>an</strong> beteilige,<br />

statt abzuwarten.<br />

Die Delegierten fordern<br />

rechtliche Klarheit<br />

Schwieriger als bei der embryonalen<br />

Stammzellforschung fiel dem Ärztetag<br />

eine Einschätzung der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

(<strong>PID</strong>). Auf eine klare<br />

Pro- oder Kontraposition wollte sich<br />

die Mehrheit der Delegierten nicht festlegen.<br />

Ein Grund dafür ist die bisher<br />

noch ungeklärte Rechtslage. Die Delegierten<br />

des Ärztetages appellierten deshalb<br />

<strong>an</strong> den Gesetzgeber, rechtliche<br />

Klarheit über die Zulässigkeit der <strong>PID</strong><br />

herzustellen. Es müsse geklärt werden,<br />

inwieweit genetische Untersuchungen<br />

von <strong>Embryonen</strong> vor einer möglichen<br />

Übertragung in die Gebärmutter mit<br />

der geltenden Rechtslage zu vereinbaren<br />

seien.<br />

Ärzte sähen sich häufig dazu gedrängt,<br />

Rat suchende Paare in einer<br />

Konfliktsituation auf eine Beh<strong>an</strong>dlung<br />

im Ausl<strong>an</strong>d hinzuweisen und sich dadurch<br />

möglicherweise strafbar zu machen.<br />

„Dies ist für die Ärzteschaft eine<br />

untragbare Situation“, heißt es in dem<br />

Beschluss. Für den Fall einer Zulassung<br />

müsse der Gesetzgeber weitere Kriterien<br />

für eine maximale Eingrenzbarkeit<br />

dieser Methode mitgestalten. Außerdem<br />

sollten zahlreiche noch offene Fragen<br />

geklärt werden, zum Beispiel wie es<br />

zu gewährleisten sei, dass der Embryo<br />

nur auf die genetischen Belastungen<br />

oder Chromosomenstörungen der Eltern<br />

untersucht wird und ob sich die<br />

Möglichkeit eines Spätschw<strong>an</strong>gerschaftsabbruchs<br />

nach Pränataldiagnostik mit<br />

einem Verbot der <strong>PID</strong> widerspruchsfrei<br />

vereinbaren lässt.<br />

Ein Antrag von Prof. Dr. med. Winfried<br />

Kahlke, Ärztekammer Hamburg,<br />

sprach sich dafür aus, „<strong>PID</strong> nicht in die<br />

medizinische Praxis aufzunehmen und<br />

das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz in seiner<br />

gegenwärtigen Fassung zu belassen“.<br />

Nach Auffassung Kahlkes bedeutet die<br />

Etablierung dieser Methode, dass die<br />

Entscheidung, welche Kinder ausgetra-

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