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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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Heft 30, 26. Juli 2002<br />

Stammzellgesetz<br />

Umsetzung geregelt<br />

Robert Koch-Institut soll<br />

<strong>Forschung</strong>s<strong>an</strong>träge genehmigen.<br />

Die Rechtsverordnung zur Umsetzung des<br />

Stammzellgesetzes ist am 24. Juli in Kraft getreten.<br />

D<strong>an</strong>ach ist künftig das Robert Koch-Institut für<br />

die Genehmigung der <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> menschlichen<br />

embryonalen Stammzellen zuständig. Außerdem<br />

trat am 22. Juli die Zentrale Ethik-Kommission aus<br />

Medizinern, Biologen, Theologen und Ethikern zu<br />

ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie<br />

wählte Prof. Dr. phil. Ludwig Siep zum Vorsitzenden.<br />

Stellvertreter sind Prof. Dr. med. Marion B. Kiechle<br />

und Prof. Dr. rer. nat. Henning M. Beier.<br />

Heft 36, 6. September 2002<br />

M<strong>an</strong> muss schon suchen in den Wahlprogrammen,<br />

um Stellungnahmen der Parteien zu<br />

medizinethischen Fragen zu finden. Die Aussagen<br />

sind durchweg eher dürftig. Dabei k<strong>an</strong>n es durchaus<br />

sein, dass in der nächsten Legislaturperiode<br />

schneller entschieden werden muss, als es der<br />

d<strong>an</strong>n amtierenden Regierung lieb ist. So geht das<br />

<strong>Embryonen</strong>schutzgesetz nicht auf einen möglichen<br />

Import von embryonalen Stammzellen ein. Deshalb<br />

best<strong>an</strong>d H<strong>an</strong>dlungsbedarf, als im Jahr 2000 der<br />

Bonner Neuropathologe Prof. Dr. med. Oliver Brüstle<br />

einen Antrag <strong>an</strong> die Deutsche <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />

zur <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> importierten embryonalen<br />

Stammzellen einreichte. Die<br />

Deutsche <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />

wollte das Votum des Bundestages<br />

abwarten. Dieser entschied für einen<br />

Import bereits existierender embryonaler<br />

Stammzelllinien unter bestimmten<br />

Auflagen, die Tötung weiterer<br />

<strong>Embryonen</strong> sollte durch eine<br />

Stichtagsregelung verboten werden.<br />

Wie l<strong>an</strong>ge das Ende April verabschiedete<br />

Stammzellgesetz Best<strong>an</strong>d haben wird,<br />

ist fraglich. Die Union will „<strong>an</strong> den strengen<br />

Grundsätzen des deutschen <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />

festhalten“. In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

lehnt sie in ihrem Regierungsprogramm auch eine<br />

„Legalisierung der aktiven Sterbehilfe“ ab. „Wir<br />

unterstützen nachdrücklich den Einsatz für ein Le-<br />

ben in Würde, wie etwa in der Hospizbewegung.“<br />

Die Union würde in ihrer Einstellung zu ethischen<br />

Fragen am ehesten bei den Grünen<br />

Gleichgesinnte finden. Diese lehnen verbrauchende<br />

<strong>Embryonen</strong>forschung ab: „Wir wollen die realistischen<br />

Ch<strong>an</strong>cen für die Heilung von Menschen<br />

nutzen und fördern. Aber wir lehnen die Zielsetzung<br />

ab, mithilfe der Gentechnik den ,perfekten<br />

Menschen’ zu erschaffen. Unser Maßstab ist die Individualität<br />

jedes Menschen, nicht seine Angepasstheit<br />

<strong>an</strong> vermeintliche Normen der körperlichen<br />

,Gesundheit’, ,Fitness’ oder ,Schönheit’.“<br />

156<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

„Mit dem Gesetz haben wir klare Regelungen<br />

für die Wissenschaftler in Deutschl<strong>an</strong>d geschaffen“,<br />

erklärten Bundesforschungsministerin Edelgard<br />

Bulmahn und Bundesgesundheitsministerin Ulla<br />

Schmidt. Einerseits erweitere es den Schutzbereich<br />

des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes, indem es<br />

die bisher ohne Einschränkungen erlaubte Einfuhr<br />

und Verwendung menschlicher embryonaler<br />

Stammzellen grundsätzlich verbiete. Andererseits<br />

ermögliche es der <strong>Forschung</strong> den Anschluss <strong>an</strong><br />

den internationalen St<strong>an</strong>dard. Nach dem Gesetz<br />

dürfen nur menschliche embryonale Stammzellen<br />

eingeführt werden, die vor dem 1. J<strong>an</strong>uar 2002<br />

gewonnen wurden. <strong>Forschung</strong>sprojekte müssen<br />

von der Zentralen Ethik-Kommission geprüft und<br />

behördlich genehmigt werden. Ab Ende 2003<br />

soll die Regierung dem Bundestag alle zwei Jahre<br />

über die Ergebnisse der Stammzellforschung berichten.<br />

Die PDS hält zwar „eine politische Rahmensetzung“<br />

für notwendig, geht aber über einige<br />

allgemeine Statements nicht hinaus: „Das Interesse<br />

der <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> embryonalen Stammzellen<br />

und der Zugriff auf die weibliche Reproduktionsfähigkeit<br />

dürfen nicht über das Selbstbestimmungsrecht<br />

von Frauen und die Menschenwürde<br />

gestellt werden“, heißt es im PDS-Regierungsprogramm.<br />

Auch die SPD hält sich eher bedeckt; sie lässt allerdings<br />

eine gewisse Offenheit gegenüber<br />

gentechnischen Möglichkeiten erkennen – offenbar<br />

getreu nach Gerhard Schröders geforderter<br />

„Ethik des Heilens“: „Die Gesund-<br />

heits- und Genomforschung liefert<br />

Ethik neue Erkenntnisse über die Ursachen<br />

von Erkr<strong>an</strong>kungen und deren<br />

Entstehung. Damit lassen sich die<br />

Dürftige Lebensqualität der Menschen, ihre<br />

Lebenserwartung und die Heilung<br />

Aussagen von Kr<strong>an</strong>kheiten verbessern. Wir<br />

werden deshalb die Gesundheitsund<br />

Genomforschung stärken, damit<br />

neue Präventions- und Therapieverfahren entwickelt<br />

werden können.“ Dezidierter forschungsfreundlich<br />

nehmen die Freien Demokraten Stellung.<br />

Sie bezeichnen das Stammzellgesetz als „Minimalkonsens“.<br />

Die FDP habe ihm zugestimmt, sei<br />

sich aber bewusst, dass es nachgebessert werden<br />

müsse. „Durch die restriktive Stichtagsregelung<br />

werden kaum Zelllinien zur Verfügung stehen, die<br />

qualitativ für therapeutische <strong>Forschung</strong> geeignet<br />

sind.“ Immerhin soll aber auch nach dem Willen<br />

der Freien Demokraten das Klonen von Menschen<br />

verboten und international geächtet bleiben.<br />

Einige Parteiprogramme nehmen auch explizit<br />

Stellung zur Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik (<strong>PID</strong>). Die<br />

Grünen lehnen die <strong>PID</strong> „als eine Methode zur Selektion<br />

behinderten Lebens bei künstlicher Befruchtung<br />

ab“. Im Gegensatz dazu tritt die FDP dafür ein, sie in<br />

engen rechtlichen Grenzen auch in Deutschl<strong>an</strong>d zu<br />

ermöglichen. Gisela Klinkhammer

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