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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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für die assistierte Reproduktion (Vergleiche:<br />

Richtlinien zur Durchführung<br />

der assistierten Reproduktion, Dt Ärztebl<br />

1998; 95:A-3166–3171 [Heft 49]).<br />

<strong>3.</strong> Zulassungsbedingungen für<br />

die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

<strong>3.</strong>1. Berufsrechtliche Voraussetzungen<br />

Bei der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik h<strong>an</strong>delt<br />

es sich um ein spezielles medizinisches<br />

Verfahren, bei dem die Empfehlungen<br />

von § 13 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung<br />

eingehalten werden müssen².<br />

Soweit in diesen Richtlinien nichts<br />

Abweichendes bestimmt ist, gelten die<br />

Richtlinien zur Durchführung der assistierten<br />

Reproduktion.<br />

Die beabsichtigte Durchführung der<br />

Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik ist der Ärztekammer<br />

mit dem Nachweis <strong>an</strong>zuzeigen,<br />

dass die in diesen Richtlinien festgelegten<br />

berufsrechtlichen Anforderungen<br />

erfüllt sind. Änderungen der berufsrechtlichen<br />

Voraussetzungen sind der<br />

Ärztekammer unverzüglich <strong>an</strong>zuzeigen.<br />

Kein Arzt k<strong>an</strong>n gegen sein Gewissen<br />

verpflichtet werden, <strong>an</strong> einer Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

mitzuwirken.<br />

<strong>3.</strong>1.1. Antragsverfahren<br />

Der ver<strong>an</strong>twortliche Leiter des Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik-Vorhabens<br />

legt<br />

der bei der jeweiligen L<strong>an</strong>desärztekammer<br />

gebildeten Kommission den Antrag<br />

mit einem zusätzlichen Exemplar<br />

zur Weiterleitung <strong>an</strong> die „Kommission<br />

Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“ der Bundesärztekammer<br />

vor.<br />

Der Antrag muss enthalten:<br />

❃ eine ausführliche, <strong>an</strong>onymisierte<br />

Fallbeschreibung,<br />

❃ die zugrunde liegende medizinische<br />

Indikation nach Beratung,<br />

❃ Erörterung der befürchteten<br />

schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung<br />

der Frau,<br />

❃ Darlegung der gepl<strong>an</strong>ten Vorgehensweise,<br />

² § 13 Abs. 1 MBO (1997): „Bei speziellen medizinischen<br />

Maßnahmen oder Verfahren, die ethische Probleme aufwerfen<br />

und zu denen die Ärztekammer Empfehlungen<br />

zur Indikationsstellung und zur Ausführung festgelegt<br />

hat, hat der Arzt die Empfehlungen zu beachten.“<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

❃ eine Aussage zur ethischen und<br />

rechtlichen Vertretbarkeit.<br />

<strong>3.</strong>1.2. Bei der L<strong>an</strong>desärztekammer<br />

gebildete Kommission<br />

Die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik k<strong>an</strong>n<br />

im Einzelfall erst d<strong>an</strong>n durchgeführt<br />

werden, nachdem zuvor ein zustimmendes<br />

Votum der bei der jeweiligen L<strong>an</strong>desärztekammer<br />

gebildeten Kommission<br />

eingeholt wurde. Von dieser Kommission<br />

sollen Vertreter der fallbezogenen<br />

Fachrichtungen hinzugezogen werden.<br />

Darüber hinaus soll sie vor Abgabe<br />

ihres Votums eine Stellungnahme der<br />

„Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />

der Bundesärztekammer einholen<br />

und sich mit dieser in der Beurteilung<br />

des Antrages ausdrücklich ausein<strong>an</strong>der<br />

setzen.<br />

Die bei der L<strong>an</strong>desärztekammer gebildete<br />

Kommission teilt das Ergebnis<br />

der „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />

der Bundesärztekammer mit.<br />

<strong>3.</strong>1.<strong>3.</strong> „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />

der Bundesärztekammer<br />

Die „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />

wird als beratender Ausschuss<br />

der Bundesärztekammer eingerichtet.<br />

Die „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />

soll:<br />

❃ das Votum gegenüber der bei der<br />

L<strong>an</strong>desärztekammer gebildeten Kommission<br />

abgeben,<br />

❃ auf eine Vereinheitlichung der Begutachtungspraxis<br />

hinwirken,<br />

❃ die nationale und internationale<br />

Entwicklung beobachten und bewerten,<br />

❃ jährlich auf der Grundlage ihrer<br />

<strong>Dokumentation</strong> einen Bericht erstellen<br />

und veröffenlichen.<br />

In der „Kommission Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />

sollen die Disziplinen<br />

Hum<strong>an</strong>genetik, Gynäkologie, Andrologie,<br />

Pädiatrie, Ethik und Recht vertreten<br />

sein. Psychosoziale Aspekte sollen<br />

berücksichtigt werden.<br />

<strong>3.</strong>2. Fachliche, personelle und<br />

technische Voraussetzungen<br />

Die Durchführung einer Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

muss Einrichtungen vorbehalten<br />

sein, in denen routinemäßig Invitro-Fertilisation<br />

gemäß den Richtlinien<br />

zur Durchführung der assistierten Reproduktion<br />

durchgeführt wird. Die Entnahme<br />

einer Blastomere setzt entsprechende<br />

Erfahrung des Durchführenden,<br />

zum Beispiel durch ICSI, voraus, die gewährleistet,<br />

dass einerseits eine diagnostisch<br />

verwertbare Blastomere gewonnen<br />

wird, <strong>an</strong>dererseits der Embryo durch<br />

den Eingriff nicht geschädigt wird. Hierfür<br />

sind umf<strong>an</strong>greiche tierexperimentelle<br />

Erfahrungen Voraussetzung.<br />

Insbesondere müssen die ver<strong>an</strong>twortlichen<br />

Mitarbeiter über folgende<br />

Kenntnisse und Erfahrungen verfügen:<br />

Alle Bereiche gemäß den Richtlinien<br />

zur Durchführung der assistierten Reproduktion<br />

müssen abgedeckt sein sowie<br />

zusätzlich:<br />

❃ Hum<strong>an</strong>genetik,<br />

❃ Molekulargenetik beziehungsweise<br />

Zytogenetik <strong>an</strong> Einzelzellen.<br />

Der Reproduktionsbiologe der Arbeitsgruppe<br />

muss über spezielle Kenntnisse<br />

verfügen im Bereich der<br />

❃ Einzelzellentnahme aus mehrzelligen<br />

<strong>Embryonen</strong>,<br />

❃ Verarbeitung von einzelnen Blastomeren<br />

zum Zweck der genetischen<br />

Diagnostik.<br />

Die Molekulargenetiker beziehungsweise<br />

Zytogenetiker, welche die genetische<br />

Diagnostik durchführen, müssen<br />

über entsprechende Erfahrungen in<br />

der speziellen zur Diagnostik <strong>an</strong>stehenden<br />

molekularen beziehungsweise zytogenetischen<br />

Aberration in der Pränatalmedizin<br />

und <strong>an</strong> Einzelzellen verfügen.<br />

<strong>3.</strong>2.1. Qualifikation des<br />

Arbeitsgruppenleiters<br />

Die Leitung der Arbeitsgruppe „Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“<br />

obliegt einem<br />

Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe,<br />

der spezialisiert ist in gynäkologischer<br />

Endokrinologie und Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin<br />

gemäß Weiterbildungsrecht<br />

der L<strong>an</strong>desärztekammern.<br />

Der in der Arbeitsgruppe tätige<br />

Facharzt für Hum<strong>an</strong>genetik ist für die<br />

Durchführung der molekular- und zytogenetischen<br />

Untersuchungen ver<strong>an</strong>twortlich.<br />

Die Zusatzbezeichnung Medizinische<br />

Genetik ist dieser Spezialisierung<br />

nicht gleichwertig.<br />

Dem Leiter der Arbeitsgruppe obliegt<br />

die ver<strong>an</strong>twortliche Überwachung<br />

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