Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...
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der tierexperimentellen Pharmakologie<br />
ins Ausl<strong>an</strong>d vertrieben wurden,<br />
haben sich dieselben Leute ohne Bedenken<br />
der Arzneimittel bedient, die<br />
daraufhin im Ausl<strong>an</strong>d entwickelt wurden.<br />
Entscheidend war, dass deutsche<br />
Hunde, Katzen, Ratten, Mäuse usw.<br />
geschont wurden. Der Gießener<br />
Pharmakologe Ernst Haberm<strong>an</strong>n<br />
hatte diese autistisch-undisziplinierte<br />
Rechtfertigungsethik unter Bezug auf<br />
das viktori<strong>an</strong>ische Engl<strong>an</strong>d als „viktori<strong>an</strong>ische<br />
Moral“ bezeichnet.Wenn<br />
ich Böckenförde nicht völlig falsch<br />
verstehe, besteht die Gefahr, dass<br />
deutsche <strong>Embryonen</strong> zwar per<br />
Grundgesetz geschützt werden, <strong>Embryonen</strong><br />
aus <strong>an</strong>deren Gegenden (Bulgarien,<br />
Rumänien,Thail<strong>an</strong>d usw.)<br />
aber zu <strong>Forschung</strong>szwecken vielleicht<br />
legal zur Verfügung stehen. Das ist<br />
nicht fair.<br />
Prof. Dr. Fr<strong>an</strong>k P. Meyer, Magdeburger Straße<br />
29, 39167 Groß Rodensleben<br />
D O K U M E N T A T I O N<br />
Heft 23, 6. Juni 2003<br />
Europäisches Parlament<br />
Strenge St<strong>an</strong>dards für die<br />
Gewebespende<br />
Das EU-Parlament ist formal der Ansicht, dass die Mitgliedsstaaten<br />
selbst über Regeln der <strong>Forschung</strong> mit <strong>Embryonen</strong> und<br />
embryonalen Stammzellen entscheiden sollen.<br />
Die Entscheidung fiel haarscharf.<br />
Mit Stimmengleichheit hat das Europäische<br />
Parlament im April einen<br />
Antrag abgelehnt, der m<strong>an</strong>chem<br />
Wissenschaftler in Europa schwer im<br />
Magen gelegen hätte – wenn er denn<br />
Realität geworden wäre. Ziel der Initiative<br />
war es, in den EU-Mitgliedsstaaten<br />
das Forschen mit so gen<strong>an</strong>nten überzähligen<br />
<strong>Embryonen</strong>, die zum Zweck<br />
der künstlichen Befruchtung hergestellt<br />
wurden, zu verbieten. 232 Abgeordnete<br />
des Straßburger Parlaments stimmten<br />
für das Verbot, 232 dagegen – und Stimmengleichheit<br />
bedeutet Ablehnung: Damit<br />
ist das EU-Parlament formal der Ansicht,<br />
dass die Mitgliedsstaaten selbst<br />
über ein Verbot oder über Regeln der<br />
<strong>Forschung</strong> mit <strong>Embryonen</strong> und embryonalen<br />
Stammzellen entscheiden sollen.<br />
Richtlinie ist auf dem Weg<br />
durch die Inst<strong>an</strong>zen<br />
Die denkbar knappe Ablehnung des<br />
<strong>Forschung</strong>sverbots <strong>an</strong> <strong>Embryonen</strong> ist<br />
ein Indiz dafür, dass zentrale Entscheidungen<br />
auch für die deutsche Stammzellforschung<br />
längst in Straßburg und<br />
Brüssel fallen. Welchen Einfluss die<br />
EU-Institutionen haben wird in den<br />
nächsten Monaten gerade <strong>an</strong> einer EUweiten<br />
Richtlinie für die Tr<strong>an</strong>spl<strong>an</strong>tation<br />
von Zellen und Gewebe deutlich<br />
werden, in deren Rahmen auch über<br />
den Klon-Antrag abgestimmt wurde.<br />
Auf den ersten Blick scheint sich die<br />
Richtlinie vor allem Haut-, Augenhornhaut-,<br />
Knochen- und Herzklappen-Spenden<br />
zu beschränken, die heute in Europa<br />
bereits Alltag sind. Doch die EU-Parlamentarier<br />
wollen dafür sorgen, dass die<br />
Richtlinie auch Fragen der Stammzellforschung<br />
eindeutig regelt. „Ich rechne<br />
mit harten Diskussionen“, sagt der Europaabgeordnete<br />
Dr. Peter Liese (CDU).<br />
Diese Richtlinie, die die Spende,Verarbeitung<br />
und Verwendung einer Reihe<br />
von Geweben regeln soll, ist derzeit auf<br />
dem Weg durch die Inst<strong>an</strong>zen. Einen ersten<br />
Entwurf hatte im Juni letzten Jahres<br />
die Brüsseler Kommission vorgelegt.<br />
Doch bei der Regelung hat das Europa-Parlament<br />
ein Mitspracherecht.<br />
„Und das wollen wir nutzen“, sagt Liese,<br />
der als so gen<strong>an</strong>nter Berichterstatter<br />
die Federführung bei der Formulierung<br />
des Berichts des Parlaments hatte.<br />
Die Idee der Kommission, diese<br />
Spenden EU-einheitlich zu regeln, gehe<br />
grundsätzlich in die richtige Richtung,<br />
bescheinigten die Parlamentarier der<br />
Kommission im April - und beschlossen<br />
d<strong>an</strong>n in erster Lesung knapp 80 Änderungen,<br />
die deutlich strengere St<strong>an</strong>dards<br />
für Qualität und Sicherheit von<br />
Zellen und Geweben fordern. So hat<br />
das Parlament den Vorschlag der Kommission<br />
in einer Reihe von Punkten wesentlich<br />
verschärft:<br />
❃ Spender sollen ausdrücklich<br />
schriftlich oder in vom Gesetzgeber genau<br />
zu definierenden Ausnahmefällen<br />
mündlich vor Zeugen einwilligen. Die<br />
Einwilligung muss – bis zur Verwendung<br />
des Gewebes beziehungsweise der<br />
Zellen – jederzeit zurückgezogen werden<br />
können, ohne dass dem Spender<br />
dadurch Nachteile entstehen.<br />
❃ Die Entnahme von Zellen und Geweben<br />
von verstorbenen Personen ist<br />
nach dem Willen des Parlaments nicht<br />
möglich, wenn diese zu Lebzeiten ausdrücklich<br />
widersprochen haben. Wenn<br />
jem<strong>an</strong>d keine Erklärung abgegeben hat,<br />
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