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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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der tierexperimentellen Pharmakologie<br />

ins Ausl<strong>an</strong>d vertrieben wurden,<br />

haben sich dieselben Leute ohne Bedenken<br />

der Arzneimittel bedient, die<br />

daraufhin im Ausl<strong>an</strong>d entwickelt wurden.<br />

Entscheidend war, dass deutsche<br />

Hunde, Katzen, Ratten, Mäuse usw.<br />

geschont wurden. Der Gießener<br />

Pharmakologe Ernst Haberm<strong>an</strong>n<br />

hatte diese autistisch-undisziplinierte<br />

Rechtfertigungsethik unter Bezug auf<br />

das viktori<strong>an</strong>ische Engl<strong>an</strong>d als „viktori<strong>an</strong>ische<br />

Moral“ bezeichnet.Wenn<br />

ich Böckenförde nicht völlig falsch<br />

verstehe, besteht die Gefahr, dass<br />

deutsche <strong>Embryonen</strong> zwar per<br />

Grundgesetz geschützt werden, <strong>Embryonen</strong><br />

aus <strong>an</strong>deren Gegenden (Bulgarien,<br />

Rumänien,Thail<strong>an</strong>d usw.)<br />

aber zu <strong>Forschung</strong>szwecken vielleicht<br />

legal zur Verfügung stehen. Das ist<br />

nicht fair.<br />

Prof. Dr. Fr<strong>an</strong>k P. Meyer, Magdeburger Straße<br />

29, 39167 Groß Rodensleben<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

Heft 23, 6. Juni 2003<br />

Europäisches Parlament<br />

Strenge St<strong>an</strong>dards für die<br />

Gewebespende<br />

Das EU-Parlament ist formal der Ansicht, dass die Mitgliedsstaaten<br />

selbst über Regeln der <strong>Forschung</strong> mit <strong>Embryonen</strong> und<br />

embryonalen Stammzellen entscheiden sollen.<br />

Die Entscheidung fiel haarscharf.<br />

Mit Stimmengleichheit hat das Europäische<br />

Parlament im April einen<br />

Antrag abgelehnt, der m<strong>an</strong>chem<br />

Wissenschaftler in Europa schwer im<br />

Magen gelegen hätte – wenn er denn<br />

Realität geworden wäre. Ziel der Initiative<br />

war es, in den EU-Mitgliedsstaaten<br />

das Forschen mit so gen<strong>an</strong>nten überzähligen<br />

<strong>Embryonen</strong>, die zum Zweck<br />

der künstlichen Befruchtung hergestellt<br />

wurden, zu verbieten. 232 Abgeordnete<br />

des Straßburger Parlaments stimmten<br />

für das Verbot, 232 dagegen – und Stimmengleichheit<br />

bedeutet Ablehnung: Damit<br />

ist das EU-Parlament formal der Ansicht,<br />

dass die Mitgliedsstaaten selbst<br />

über ein Verbot oder über Regeln der<br />

<strong>Forschung</strong> mit <strong>Embryonen</strong> und embryonalen<br />

Stammzellen entscheiden sollen.<br />

Richtlinie ist auf dem Weg<br />

durch die Inst<strong>an</strong>zen<br />

Die denkbar knappe Ablehnung des<br />

<strong>Forschung</strong>sverbots <strong>an</strong> <strong>Embryonen</strong> ist<br />

ein Indiz dafür, dass zentrale Entscheidungen<br />

auch für die deutsche Stammzellforschung<br />

längst in Straßburg und<br />

Brüssel fallen. Welchen Einfluss die<br />

EU-Institutionen haben wird in den<br />

nächsten Monaten gerade <strong>an</strong> einer EUweiten<br />

Richtlinie für die Tr<strong>an</strong>spl<strong>an</strong>tation<br />

von Zellen und Gewebe deutlich<br />

werden, in deren Rahmen auch über<br />

den Klon-Antrag abgestimmt wurde.<br />

Auf den ersten Blick scheint sich die<br />

Richtlinie vor allem Haut-, Augenhornhaut-,<br />

Knochen- und Herzklappen-Spenden<br />

zu beschränken, die heute in Europa<br />

bereits Alltag sind. Doch die EU-Parlamentarier<br />

wollen dafür sorgen, dass die<br />

Richtlinie auch Fragen der Stammzellforschung<br />

eindeutig regelt. „Ich rechne<br />

mit harten Diskussionen“, sagt der Europaabgeordnete<br />

Dr. Peter Liese (CDU).<br />

Diese Richtlinie, die die Spende,Verarbeitung<br />

und Verwendung einer Reihe<br />

von Geweben regeln soll, ist derzeit auf<br />

dem Weg durch die Inst<strong>an</strong>zen. Einen ersten<br />

Entwurf hatte im Juni letzten Jahres<br />

die Brüsseler Kommission vorgelegt.<br />

Doch bei der Regelung hat das Europa-Parlament<br />

ein Mitspracherecht.<br />

„Und das wollen wir nutzen“, sagt Liese,<br />

der als so gen<strong>an</strong>nter Berichterstatter<br />

die Federführung bei der Formulierung<br />

des Berichts des Parlaments hatte.<br />

Die Idee der Kommission, diese<br />

Spenden EU-einheitlich zu regeln, gehe<br />

grundsätzlich in die richtige Richtung,<br />

bescheinigten die Parlamentarier der<br />

Kommission im April - und beschlossen<br />

d<strong>an</strong>n in erster Lesung knapp 80 Änderungen,<br />

die deutlich strengere St<strong>an</strong>dards<br />

für Qualität und Sicherheit von<br />

Zellen und Geweben fordern. So hat<br />

das Parlament den Vorschlag der Kommission<br />

in einer Reihe von Punkten wesentlich<br />

verschärft:<br />

❃ Spender sollen ausdrücklich<br />

schriftlich oder in vom Gesetzgeber genau<br />

zu definierenden Ausnahmefällen<br />

mündlich vor Zeugen einwilligen. Die<br />

Einwilligung muss – bis zur Verwendung<br />

des Gewebes beziehungsweise der<br />

Zellen – jederzeit zurückgezogen werden<br />

können, ohne dass dem Spender<br />

dadurch Nachteile entstehen.<br />

❃ Die Entnahme von Zellen und Geweben<br />

von verstorbenen Personen ist<br />

nach dem Willen des Parlaments nicht<br />

möglich, wenn diese zu Lebzeiten ausdrücklich<br />

widersprochen haben. Wenn<br />

jem<strong>an</strong>d keine Erklärung abgegeben hat,<br />

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