Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...
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Die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
(<strong>PID</strong>) zählt zu den umstrittensten<br />
Bereichen der modernen Gentechnologie.<br />
Welche Vorgaben für die<br />
normative Einhegung der <strong>PID</strong> möglich<br />
oder sogar geboten sind, be<strong>an</strong>twortet<br />
sich vor allem nach den Bestimmungen<br />
des Verfassungsrechts.Als kollidierende<br />
Rechte stehen sich Berechtigungen der<br />
Eltern einerseits und des in vitro erzeugten<br />
Embryos <strong>an</strong>dererseits gegenüber.<br />
Mitunter zeichnet sich die aktuelle<br />
Debatte durch erstaunliche Argumentationskünste<br />
der Protagonisten beziehungsweise<br />
durch den Rückgriff auf<br />
recht abwegige verfassungsrechtliche<br />
Konstruktionen aus. So gewährt zwar<br />
das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus<br />
Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG –<br />
ebenso wie der Schutz der Ehe nach<br />
Art. 6 Abs. 1 GG – den Eltern das<br />
Recht, über die eigene Fortpfl<strong>an</strong>zung<br />
zu bestimmen. Diese Berechtigung erfasst<br />
aber lediglich die Entscheidung<br />
über das „Ob“ der Fortpfl<strong>an</strong>zung. Ein<br />
vermeintliches Recht der Eltern, nur<br />
gesunde Kinder zu haben, wird hingegen<br />
nicht begründet. Ebenso wenig<br />
räumt das allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />
den Eltern einen Anspruch auf<br />
Kenntnis der genetischen Information<br />
des Embryos ein. Da der Embryo ein eigenständiges<br />
Rechtssubjekt darstellt,<br />
endet hier das elterliche Selbstbestimmungsrecht.<br />
Einschlägig sind lediglich die fundamentalen<br />
Verbürgungen der Menschenwürde<br />
sowie des Rechts auf Leben<br />
und körperliche Unversehrtheit. So<br />
berührt ein Verbot der <strong>PID</strong> das der<br />
Mutter über Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete<br />
Recht auf körperliche Unversehrtheit,<br />
wenn die Frau nach der<br />
Impl<strong>an</strong>tation aufgrund der in Erm<strong>an</strong>gelung<br />
einer Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
nicht vorab diagnostizierten Behinderung<br />
des Kindes physische oder, aufgrund<br />
des Wissens um die Behinderung,<br />
psychische Nachteile erleidet. Umgekehrt<br />
führt die gesetzliche Gestattung<br />
der <strong>PID</strong> zu einer Aktivierung staatlicher<br />
Schutzpflichten. Eine Schutzpflicht<br />
kommt dem Staat nach der<br />
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
insbesondere beim Schutz<br />
D O K U M E N T A T I O N<br />
Heft 21, 25. Mai 2001<br />
Gestaffeltes Schutzkonzept<br />
des ungeborenen Lebens vor den Eingriffen<br />
Dritter zu. Ebenso gilt es, die<br />
Würde des Embryos zu schützen, wobei<br />
aber kein lückenloser, sondern lediglich<br />
ein effektiver Schutz erforderlich ist.<br />
Eine gesetzliche Regelung der <strong>PID</strong><br />
muss die gen<strong>an</strong>nten Rechtsgüter zu einem<br />
gerechten Ausgleich bringen. Welchen<br />
Mindest<strong>an</strong>forderungen ein solcher<br />
Ausgleich grundsätzlich zu genügen hat,<br />
wurde vom Bundesverfassungsgericht<br />
vor allem im Hinblick auf die Abtreibungsproblematik<br />
ausführlich dargelegt.<br />
Diese flexible Konzeption muss zur Vermeidung<br />
<strong>an</strong>derenfalls drohender Verwerfungen<br />
in der Systematik des verfassungsrechtlichen<br />
Lebensschutzes <strong>an</strong>alog<br />
auf den Bereich der <strong>PID</strong> übertragen werden.<br />
Eine gesetzliche Regelung hat sich<br />
Heft 22, 1. Juni 2001<br />
104. Deutscher Ärztetag<br />
Die CDU steckt in dem gleichen<br />
Dilemma wie alle großen Org<strong>an</strong>isationen,<br />
die ein weites Meinungsspektrum<br />
in sich vereinen und sich nunmehr<br />
zu Gendiagnostik und <strong>Embryonen</strong>forschung<br />
äußern müssen.<br />
Da gibt es einerseits die Befürworter<br />
einer liberalen H<strong>an</strong>dhabung,<br />
die unser L<strong>an</strong>d nicht vom tatsächlichen<br />
oder vermeintlichen Fortschritt abkoppeln<br />
wollen, und da gibt es <strong>an</strong>dererseits<br />
jene, die auf tradierten Grundwerten<br />
bestehen und befürchten, mit Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
werde der Weg<br />
zur Menschenselektion beschritten und<br />
mit <strong>Embryonen</strong>forschung werde bewusst<br />
die Tötung von Menschenleben<br />
in Kauf genommen.<br />
Die CDU-Spitze, die am 28. Mai<br />
stundenl<strong>an</strong>g beraten hat, hat schließlich<br />
den bewährten taktischen (Aus-)<br />
Weg eingeschlagen: M<strong>an</strong> bekräftigt<br />
das Bekenntnis zu den Grundwerten,<br />
m<strong>an</strong> erklärt das Leben von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong><br />
für schutzwürdig, m<strong>an</strong> lehnt g<strong>an</strong>z eindeutig<br />
ab, was alle ablehnen, nämlich<br />
Klonen und <strong>Embryonen</strong>forschung aus<br />
<strong>an</strong> den folgenden Eckpunkten zu orientieren:<br />
Die Selektion eines Embryos aufgrund<br />
<strong>PID</strong> ist infolge der staatlichen<br />
Schutzpflicht gesetzlich zu verbieten.<br />
Die ebenfalls zu berücksichtigende<br />
Grundrechtsposition der Frau führt dazu,<br />
dass es in Ausnahmesituationen<br />
zulässig ist, Ausnahmetatbestände von<br />
einem solchen grundsätzlichen Verbot<br />
vorzusehen. Ein solcher Fall besteht jedenfalls<br />
d<strong>an</strong>n, wenn eine ernste Gefahr<br />
für das Leben der Frau oder das Risiko<br />
einer schwerwiegenden Beeinträchtigung<br />
ihrer Gesundheit zu befürchten<br />
ist. Gleiches gilt für den Fall einer drohenden<br />
besonders schwerwiegenden<br />
Behinderung des Kindes. Nur ein derartiges<br />
gestaffeltes Schutzkonzept vermag<br />
die erforderliche Abwägung der<br />
betroffenen Rechtspositionen zu gewährleisten.<br />
Dr. jur. Tade M. Spr<strong>an</strong>ger<br />
Gesp<strong>an</strong>ntes Abwarten<br />
schnöder Gewinnsucht, und hält sich<br />
bei den wirklich umstrittenen Fragen<br />
die Türen offen. <strong>PID</strong> lehnt die CDU<br />
„nicht grundsätzlich“ ab, wohl aber deren<br />
eugenische Ausnutzung. Sie weiß<br />
indes nicht so recht, wie das zu bewerkstelligen<br />
ist, und spricht sich für eine<br />
weitere offene Diskussion aus. Sie<br />
wartet zunächst mal ab.<br />
Das Verhalten der CDU gleicht auffallend<br />
dem der Ärzteschaft. Auch die<br />
steckt nämlich in jenem Dilemma, auch<br />
sie muss gegensätzliche Meinungen<br />
mitein<strong>an</strong>der vereinbar machen – doch<br />
die Kundigen ahnen, dass das letztlich<br />
nicht geht. Am Ende könnten mit verschämter<br />
Freude jene stehen, denen der<br />
„Durchbruch“ gelungen ist, und auf der<br />
<strong>an</strong>deren Seite jene mit tapferer Miene,<br />
die „alles versucht“ haben.<br />
Bis auf weiteres setzt die Ärzteschaft<br />
auf gesellschaftliche Diskussion und<br />
wartet gleichfalls ab. Sie lehnt, abzulesen<br />
<strong>an</strong> Beschlussfassungen des jüngsten<br />
Deutschen Ärztetages, <strong>Embryonen</strong>forschung,<br />
wie sie jüngst die Deutsche <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />
befürwortet hat,<br />
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