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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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Die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

(<strong>PID</strong>) zählt zu den umstrittensten<br />

Bereichen der modernen Gentechnologie.<br />

Welche Vorgaben für die<br />

normative Einhegung der <strong>PID</strong> möglich<br />

oder sogar geboten sind, be<strong>an</strong>twortet<br />

sich vor allem nach den Bestimmungen<br />

des Verfassungsrechts.Als kollidierende<br />

Rechte stehen sich Berechtigungen der<br />

Eltern einerseits und des in vitro erzeugten<br />

Embryos <strong>an</strong>dererseits gegenüber.<br />

Mitunter zeichnet sich die aktuelle<br />

Debatte durch erstaunliche Argumentationskünste<br />

der Protagonisten beziehungsweise<br />

durch den Rückgriff auf<br />

recht abwegige verfassungsrechtliche<br />

Konstruktionen aus. So gewährt zwar<br />

das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus<br />

Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 1 GG –<br />

ebenso wie der Schutz der Ehe nach<br />

Art. 6 Abs. 1 GG – den Eltern das<br />

Recht, über die eigene Fortpfl<strong>an</strong>zung<br />

zu bestimmen. Diese Berechtigung erfasst<br />

aber lediglich die Entscheidung<br />

über das „Ob“ der Fortpfl<strong>an</strong>zung. Ein<br />

vermeintliches Recht der Eltern, nur<br />

gesunde Kinder zu haben, wird hingegen<br />

nicht begründet. Ebenso wenig<br />

räumt das allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />

den Eltern einen Anspruch auf<br />

Kenntnis der genetischen Information<br />

des Embryos ein. Da der Embryo ein eigenständiges<br />

Rechtssubjekt darstellt,<br />

endet hier das elterliche Selbstbestimmungsrecht.<br />

Einschlägig sind lediglich die fundamentalen<br />

Verbürgungen der Menschenwürde<br />

sowie des Rechts auf Leben<br />

und körperliche Unversehrtheit. So<br />

berührt ein Verbot der <strong>PID</strong> das der<br />

Mutter über Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete<br />

Recht auf körperliche Unversehrtheit,<br />

wenn die Frau nach der<br />

Impl<strong>an</strong>tation aufgrund der in Erm<strong>an</strong>gelung<br />

einer Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

nicht vorab diagnostizierten Behinderung<br />

des Kindes physische oder, aufgrund<br />

des Wissens um die Behinderung,<br />

psychische Nachteile erleidet. Umgekehrt<br />

führt die gesetzliche Gestattung<br />

der <strong>PID</strong> zu einer Aktivierung staatlicher<br />

Schutzpflichten. Eine Schutzpflicht<br />

kommt dem Staat nach der<br />

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

insbesondere beim Schutz<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

Heft 21, 25. Mai 2001<br />

Gestaffeltes Schutzkonzept<br />

des ungeborenen Lebens vor den Eingriffen<br />

Dritter zu. Ebenso gilt es, die<br />

Würde des Embryos zu schützen, wobei<br />

aber kein lückenloser, sondern lediglich<br />

ein effektiver Schutz erforderlich ist.<br />

Eine gesetzliche Regelung der <strong>PID</strong><br />

muss die gen<strong>an</strong>nten Rechtsgüter zu einem<br />

gerechten Ausgleich bringen. Welchen<br />

Mindest<strong>an</strong>forderungen ein solcher<br />

Ausgleich grundsätzlich zu genügen hat,<br />

wurde vom Bundesverfassungsgericht<br />

vor allem im Hinblick auf die Abtreibungsproblematik<br />

ausführlich dargelegt.<br />

Diese flexible Konzeption muss zur Vermeidung<br />

<strong>an</strong>derenfalls drohender Verwerfungen<br />

in der Systematik des verfassungsrechtlichen<br />

Lebensschutzes <strong>an</strong>alog<br />

auf den Bereich der <strong>PID</strong> übertragen werden.<br />

Eine gesetzliche Regelung hat sich<br />

Heft 22, 1. Juni 2001<br />

104. Deutscher Ärztetag<br />

Die CDU steckt in dem gleichen<br />

Dilemma wie alle großen Org<strong>an</strong>isationen,<br />

die ein weites Meinungsspektrum<br />

in sich vereinen und sich nunmehr<br />

zu Gendiagnostik und <strong>Embryonen</strong>forschung<br />

äußern müssen.<br />

Da gibt es einerseits die Befürworter<br />

einer liberalen H<strong>an</strong>dhabung,<br />

die unser L<strong>an</strong>d nicht vom tatsächlichen<br />

oder vermeintlichen Fortschritt abkoppeln<br />

wollen, und da gibt es <strong>an</strong>dererseits<br />

jene, die auf tradierten Grundwerten<br />

bestehen und befürchten, mit Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

werde der Weg<br />

zur Menschenselektion beschritten und<br />

mit <strong>Embryonen</strong>forschung werde bewusst<br />

die Tötung von Menschenleben<br />

in Kauf genommen.<br />

Die CDU-Spitze, die am 28. Mai<br />

stundenl<strong>an</strong>g beraten hat, hat schließlich<br />

den bewährten taktischen (Aus-)<br />

Weg eingeschlagen: M<strong>an</strong> bekräftigt<br />

das Bekenntnis zu den Grundwerten,<br />

m<strong>an</strong> erklärt das Leben von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong><br />

für schutzwürdig, m<strong>an</strong> lehnt g<strong>an</strong>z eindeutig<br />

ab, was alle ablehnen, nämlich<br />

Klonen und <strong>Embryonen</strong>forschung aus<br />

<strong>an</strong> den folgenden Eckpunkten zu orientieren:<br />

Die Selektion eines Embryos aufgrund<br />

<strong>PID</strong> ist infolge der staatlichen<br />

Schutzpflicht gesetzlich zu verbieten.<br />

Die ebenfalls zu berücksichtigende<br />

Grundrechtsposition der Frau führt dazu,<br />

dass es in Ausnahmesituationen<br />

zulässig ist, Ausnahmetatbestände von<br />

einem solchen grundsätzlichen Verbot<br />

vorzusehen. Ein solcher Fall besteht jedenfalls<br />

d<strong>an</strong>n, wenn eine ernste Gefahr<br />

für das Leben der Frau oder das Risiko<br />

einer schwerwiegenden Beeinträchtigung<br />

ihrer Gesundheit zu befürchten<br />

ist. Gleiches gilt für den Fall einer drohenden<br />

besonders schwerwiegenden<br />

Behinderung des Kindes. Nur ein derartiges<br />

gestaffeltes Schutzkonzept vermag<br />

die erforderliche Abwägung der<br />

betroffenen Rechtspositionen zu gewährleisten.<br />

Dr. jur. Tade M. Spr<strong>an</strong>ger<br />

Gesp<strong>an</strong>ntes Abwarten<br />

schnöder Gewinnsucht, und hält sich<br />

bei den wirklich umstrittenen Fragen<br />

die Türen offen. <strong>PID</strong> lehnt die CDU<br />

„nicht grundsätzlich“ ab, wohl aber deren<br />

eugenische Ausnutzung. Sie weiß<br />

indes nicht so recht, wie das zu bewerkstelligen<br />

ist, und spricht sich für eine<br />

weitere offene Diskussion aus. Sie<br />

wartet zunächst mal ab.<br />

Das Verhalten der CDU gleicht auffallend<br />

dem der Ärzteschaft. Auch die<br />

steckt nämlich in jenem Dilemma, auch<br />

sie muss gegensätzliche Meinungen<br />

mitein<strong>an</strong>der vereinbar machen – doch<br />

die Kundigen ahnen, dass das letztlich<br />

nicht geht. Am Ende könnten mit verschämter<br />

Freude jene stehen, denen der<br />

„Durchbruch“ gelungen ist, und auf der<br />

<strong>an</strong>deren Seite jene mit tapferer Miene,<br />

die „alles versucht“ haben.<br />

Bis auf weiteres setzt die Ärzteschaft<br />

auf gesellschaftliche Diskussion und<br />

wartet gleichfalls ab. Sie lehnt, abzulesen<br />

<strong>an</strong> Beschlussfassungen des jüngsten<br />

Deutschen Ärztetages, <strong>Embryonen</strong>forschung,<br />

wie sie jüngst die Deutsche <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />

befürwortet hat,<br />

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