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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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und damit auch bei uns aus und sollte<br />

deshalb bei unserer Entscheidungsfindung<br />

mit einfließen. Im Übrigen sind<br />

„innerstaatliche“ diesbezügliche Unterschiede<br />

bei uns selbst nicht geringer<br />

als die gegenüber unseren Nachbarn.Es<br />

wäre politische Kurzsichtigkeit, das<br />

nicht wahrnehmen zu wollen.<br />

➃ Frau Riedel argumentiert mit der<br />

Meinung von Mucoviscidosiskr<strong>an</strong>ken:<br />

„Menschen beispielsweise mit Mucoviscidose,<br />

die ein lebenswertes Leben<br />

führen, verurteilen diese Methode zu<br />

Recht.“ Es geht nicht um die Frage<br />

nach lebenswertem oder lebensunwertem<br />

Leben, alles Leben ist lebenswert.<br />

Das wird insbesondere von den Verfassern<br />

des BÄK-Entwurfes so gesehen,<br />

darauf gründet sich auch der g<strong>an</strong>z bewusste<br />

Verzicht auf einen Indikationenkatalog.<br />

Die ethische Ver<strong>an</strong>twortung<br />

bei der PGD bezieht sich auf die von<br />

der Mutter für sie als unzumutbar empfundene<br />

Belastung durch ein zu erwartendes<br />

in der Regel weiteres schwerstbehindertes<br />

Kind. Dieses der Mutter als<br />

Diskriminierung behinderten Lebens<br />

<strong>an</strong>zulasten ist Hybris. Dass ein Mukoviscidosiskr<strong>an</strong>ker<br />

das nur schwer differenzieren<br />

k<strong>an</strong>n, muss m<strong>an</strong> ihm zugestehen,<br />

deswegen k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> aber seine<br />

Meinung nicht zum Maßstab machen.<br />

➄ Frau Riedel schreibt: „Es besteht<br />

die Gefahr, dass in der Gesellschaft eine<br />

Erwartunghaltung für gesunde Kinder<br />

entsteht und es Eltern schwer gemacht<br />

wird, sich für ein behindertes Kind zu<br />

entscheiden.“ Die Erwartungshaltung<br />

für ein gesundes Kind ist so alt wie die<br />

Menschheit. Sie ist – aus welchen Gründen<br />

auch immer – in unserer Gesellschaft<br />

sehr hoch, was beispielsweise <strong>an</strong><br />

der häufigen In<strong>an</strong>spruchnahme der Pränataldiagnostik<br />

zum Ausschluss einer<br />

Trisomie 21 erkennbar ist. Diese Grundhaltung<br />

mag m<strong>an</strong> bedauern, aber m<strong>an</strong><br />

muss sie zur Kenntnis nehmen. Die bei<br />

der in der BÄK-Richtlinie vorgesehenen<br />

restriktiven H<strong>an</strong>dhabung der Methode<br />

durch PGD hinzukommenden wenigen<br />

Fälle, bei denen außerdem für jeden erkennbar<br />

ist, dass es sich um Ausnahme-<br />

Situationen h<strong>an</strong>delt oben unter ➃, ändern<br />

<strong>an</strong> dieser Erwartungshaltung in unserer<br />

Gesellschaft nichts.<br />

Im Richtlinienentwurf der BÄK erkenne<br />

ich einen notwendig gewordenen<br />

Impuls von großem Gewicht, der die<br />

18<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

ethische Ver<strong>an</strong>twortung im Gebrauch<br />

des technisch Möglichen erkennen lässt.<br />

Das wird unterstrichen durch die von Sabine<br />

Rieser in ihrem Kommentar zitierten<br />

Aussagen von Herrn Kollegen Hepp,<br />

dem federführenden Mitglied der Arbeitsgruppe.<br />

Prof. Dr. med. Theodor Luthardt<br />

Scheuergasse 4<br />

79271 St. Peter<br />

Was soll dieser Umweg?<br />

Ich habe die bisherigen Beiträge zur<br />

Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik mit Interesse<br />

verfolgt. Die Formulierung „Der<br />

Embryo in vivo steht unter dem realen<br />

Schutz der Frau, der Embryo in vitro...<br />

steht nur unter dem rechtlichen Schutz“<br />

lässt mich jedoch aufmerken. Über das,<br />

was in der Frau geschieht, hat die Frau<br />

selbst Einfluss/Zugriff. Was ist außerhalb<br />

derselben tabu (?).<br />

Im Klartext: Wird im Rahmen einer<br />

Vorsorgeuntersuchung eine mögliche<br />

Schädigung festgestellt, darf die Frau<br />

(werdende Mutter) straffrei abbrechen.<br />

Wird am Embryo in vitro eine Schädigung<br />

festgestellt, dürfte nicht interveniert<br />

werden. Nach Impl<strong>an</strong>tation (in vivo!)<br />

dürfte die Mutter nach geltendem<br />

Gesetz wieder abbrechen.<br />

Was soll dieser Umweg? Oder will der<br />

Gesetzgeber behinderten Nachwuchs?<br />

Michael Rost<br />

Oberstraße 4<br />

54293 Trier<br />

Müssen wir alles machen?<br />

. . . Seinem Kommentar hat Herr Jachertz<br />

die Überschrift „Am R<strong>an</strong>de der<br />

schiefen Bahn“ gegeben und damit wohl<br />

isoliert die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

gemeint. In Wahrheit sind wir schon<br />

längst drauf auf der schiefen Bahn, die<br />

Tötung unerwünschten Lebens bedeutet:<br />

De-facto-Freigabe der Abtreibung in<br />

den ersten drei Schw<strong>an</strong>gerschaftsmonaten;<br />

– Pränatale Diagnostik mit der Folge,<br />

dass heute Neugeborene mit früher<br />

häufigen Missbildungen, wie Down-Syndrom<br />

oder Spina bifida, kaum noch vorkommen;<br />

– In-vitro-Fertilisation mit<br />

Hinnahme des „Verwerfens“ überschüs-<br />

siger <strong>Embryonen</strong>. – Jetzt das Vorhaben,<br />

die assistierte Reproduktion im Sinne<br />

der „Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“ zu erweitern.<br />

Schon dieses Wort ist ein Euphemismus.<br />

M<strong>an</strong> bemüht sich keineswegs nur<br />

um Erkenntnisgewinn, sondern ausdrücklich<br />

darum, zwischen lebenswerten<br />

und lebensunwerten <strong>Embryonen</strong> zu unterscheiden<br />

und d<strong>an</strong>ach zu h<strong>an</strong>deln.Dass<br />

m<strong>an</strong> dazu die Behauptung aufstellt, es<br />

gehe nicht um eugenisch orientierte<br />

Nachwuchspl<strong>an</strong>ung, k<strong>an</strong>n nur als dreiste<br />

Lüge und als Lippenbekenntnis <strong>an</strong>gesehen<br />

werden mit dem Ziel,der Öffentlichkeit<br />

S<strong>an</strong>d in die Augen zu streuen.An die<br />

ersterwähnten Eingriffe haben sich viele<br />

schon gewöhnt, achselzuckend geht m<strong>an</strong><br />

über die Rechte der <strong>Embryonen</strong> hinweg,<br />

und unser Parlament hat das mit dem reformierten<br />

§ 218 StGB teilweise gesetzlich<br />

abgesegnet.<br />

Was hat es zu bedeuten, wenn ein<br />

Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch rechtswidrig,<br />

jedoch bei Einhaltung bestimmter Regeln<br />

straffrei ist? Mich erinnert das <strong>an</strong><br />

Pontius Pilatus. Ist es wirklich ethisch zu<br />

rechtfertigen, dass wir durch Budgets allenthalben<br />

<strong>an</strong> die Grenzen der dem<br />

Medizinbetrieb zugest<strong>an</strong>denen Mittel<br />

stoßen und gleichwohl extrem hohe Kosten<br />

für High Med in Form von assistierter<br />

Reproduktion akzeptieren, wo doch<br />

gleichzeitig sozial nicht passende <strong>Embryonen</strong><br />

getötet werden. Müssen wir alles<br />

machen, was die <strong>an</strong>deren im Ausl<strong>an</strong>d<br />

tun, aus Angst, dass wir wissenschaftlich<br />

zurückbleiben? Es ist in Deutschl<strong>an</strong>d gesellschaftlicher<br />

Konsens, dass die Abschaffung<br />

der Todesstrafe einen ethischen<br />

Fortschritt bedeutet, obwohl sie in<br />

<strong>an</strong>deren Ländern weiter in Gebrauch ist.<br />

Warum wird d<strong>an</strong>n die Tötung am Beginn<br />

des Lebens akzeptiert? Weil <strong>Embryonen</strong><br />

sich nicht äußern und <strong>an</strong>geblich auch<br />

nicht leiden? Weil es sich,wie m<strong>an</strong>che sagen,<br />

nicht um menschliches Leben, sondern<br />

um empfindungslose Zellklumpen<br />

h<strong>an</strong>delt?<br />

Die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik ist<br />

nichts als ein weiterer Schritt auf dem bereits<br />

eingeschlagenen Weg, der gekennzeichnet<br />

ist durch Rechtsunsicherheit<br />

und rücksichtslose Anwendung wissenschaftlich-technischen<br />

Fortschritts. . . .<br />

Dr. med. Wolfram Kirmeß<br />

Kleine Geest 3–5<br />

31592 Stolzenau

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