Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...
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und damit auch bei uns aus und sollte<br />
deshalb bei unserer Entscheidungsfindung<br />
mit einfließen. Im Übrigen sind<br />
„innerstaatliche“ diesbezügliche Unterschiede<br />
bei uns selbst nicht geringer<br />
als die gegenüber unseren Nachbarn.Es<br />
wäre politische Kurzsichtigkeit, das<br />
nicht wahrnehmen zu wollen.<br />
➃ Frau Riedel argumentiert mit der<br />
Meinung von Mucoviscidosiskr<strong>an</strong>ken:<br />
„Menschen beispielsweise mit Mucoviscidose,<br />
die ein lebenswertes Leben<br />
führen, verurteilen diese Methode zu<br />
Recht.“ Es geht nicht um die Frage<br />
nach lebenswertem oder lebensunwertem<br />
Leben, alles Leben ist lebenswert.<br />
Das wird insbesondere von den Verfassern<br />
des BÄK-Entwurfes so gesehen,<br />
darauf gründet sich auch der g<strong>an</strong>z bewusste<br />
Verzicht auf einen Indikationenkatalog.<br />
Die ethische Ver<strong>an</strong>twortung<br />
bei der PGD bezieht sich auf die von<br />
der Mutter für sie als unzumutbar empfundene<br />
Belastung durch ein zu erwartendes<br />
in der Regel weiteres schwerstbehindertes<br />
Kind. Dieses der Mutter als<br />
Diskriminierung behinderten Lebens<br />
<strong>an</strong>zulasten ist Hybris. Dass ein Mukoviscidosiskr<strong>an</strong>ker<br />
das nur schwer differenzieren<br />
k<strong>an</strong>n, muss m<strong>an</strong> ihm zugestehen,<br />
deswegen k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> aber seine<br />
Meinung nicht zum Maßstab machen.<br />
➄ Frau Riedel schreibt: „Es besteht<br />
die Gefahr, dass in der Gesellschaft eine<br />
Erwartunghaltung für gesunde Kinder<br />
entsteht und es Eltern schwer gemacht<br />
wird, sich für ein behindertes Kind zu<br />
entscheiden.“ Die Erwartungshaltung<br />
für ein gesundes Kind ist so alt wie die<br />
Menschheit. Sie ist – aus welchen Gründen<br />
auch immer – in unserer Gesellschaft<br />
sehr hoch, was beispielsweise <strong>an</strong><br />
der häufigen In<strong>an</strong>spruchnahme der Pränataldiagnostik<br />
zum Ausschluss einer<br />
Trisomie 21 erkennbar ist. Diese Grundhaltung<br />
mag m<strong>an</strong> bedauern, aber m<strong>an</strong><br />
muss sie zur Kenntnis nehmen. Die bei<br />
der in der BÄK-Richtlinie vorgesehenen<br />
restriktiven H<strong>an</strong>dhabung der Methode<br />
durch PGD hinzukommenden wenigen<br />
Fälle, bei denen außerdem für jeden erkennbar<br />
ist, dass es sich um Ausnahme-<br />
Situationen h<strong>an</strong>delt oben unter ➃, ändern<br />
<strong>an</strong> dieser Erwartungshaltung in unserer<br />
Gesellschaft nichts.<br />
Im Richtlinienentwurf der BÄK erkenne<br />
ich einen notwendig gewordenen<br />
Impuls von großem Gewicht, der die<br />
18<br />
D O K U M E N T A T I O N<br />
ethische Ver<strong>an</strong>twortung im Gebrauch<br />
des technisch Möglichen erkennen lässt.<br />
Das wird unterstrichen durch die von Sabine<br />
Rieser in ihrem Kommentar zitierten<br />
Aussagen von Herrn Kollegen Hepp,<br />
dem federführenden Mitglied der Arbeitsgruppe.<br />
Prof. Dr. med. Theodor Luthardt<br />
Scheuergasse 4<br />
79271 St. Peter<br />
Was soll dieser Umweg?<br />
Ich habe die bisherigen Beiträge zur<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik mit Interesse<br />
verfolgt. Die Formulierung „Der<br />
Embryo in vivo steht unter dem realen<br />
Schutz der Frau, der Embryo in vitro...<br />
steht nur unter dem rechtlichen Schutz“<br />
lässt mich jedoch aufmerken. Über das,<br />
was in der Frau geschieht, hat die Frau<br />
selbst Einfluss/Zugriff. Was ist außerhalb<br />
derselben tabu (?).<br />
Im Klartext: Wird im Rahmen einer<br />
Vorsorgeuntersuchung eine mögliche<br />
Schädigung festgestellt, darf die Frau<br />
(werdende Mutter) straffrei abbrechen.<br />
Wird am Embryo in vitro eine Schädigung<br />
festgestellt, dürfte nicht interveniert<br />
werden. Nach Impl<strong>an</strong>tation (in vivo!)<br />
dürfte die Mutter nach geltendem<br />
Gesetz wieder abbrechen.<br />
Was soll dieser Umweg? Oder will der<br />
Gesetzgeber behinderten Nachwuchs?<br />
Michael Rost<br />
Oberstraße 4<br />
54293 Trier<br />
Müssen wir alles machen?<br />
. . . Seinem Kommentar hat Herr Jachertz<br />
die Überschrift „Am R<strong>an</strong>de der<br />
schiefen Bahn“ gegeben und damit wohl<br />
isoliert die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
gemeint. In Wahrheit sind wir schon<br />
längst drauf auf der schiefen Bahn, die<br />
Tötung unerwünschten Lebens bedeutet:<br />
De-facto-Freigabe der Abtreibung in<br />
den ersten drei Schw<strong>an</strong>gerschaftsmonaten;<br />
– Pränatale Diagnostik mit der Folge,<br />
dass heute Neugeborene mit früher<br />
häufigen Missbildungen, wie Down-Syndrom<br />
oder Spina bifida, kaum noch vorkommen;<br />
– In-vitro-Fertilisation mit<br />
Hinnahme des „Verwerfens“ überschüs-<br />
siger <strong>Embryonen</strong>. – Jetzt das Vorhaben,<br />
die assistierte Reproduktion im Sinne<br />
der „Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik“ zu erweitern.<br />
Schon dieses Wort ist ein Euphemismus.<br />
M<strong>an</strong> bemüht sich keineswegs nur<br />
um Erkenntnisgewinn, sondern ausdrücklich<br />
darum, zwischen lebenswerten<br />
und lebensunwerten <strong>Embryonen</strong> zu unterscheiden<br />
und d<strong>an</strong>ach zu h<strong>an</strong>deln.Dass<br />
m<strong>an</strong> dazu die Behauptung aufstellt, es<br />
gehe nicht um eugenisch orientierte<br />
Nachwuchspl<strong>an</strong>ung, k<strong>an</strong>n nur als dreiste<br />
Lüge und als Lippenbekenntnis <strong>an</strong>gesehen<br />
werden mit dem Ziel,der Öffentlichkeit<br />
S<strong>an</strong>d in die Augen zu streuen.An die<br />
ersterwähnten Eingriffe haben sich viele<br />
schon gewöhnt, achselzuckend geht m<strong>an</strong><br />
über die Rechte der <strong>Embryonen</strong> hinweg,<br />
und unser Parlament hat das mit dem reformierten<br />
§ 218 StGB teilweise gesetzlich<br />
abgesegnet.<br />
Was hat es zu bedeuten, wenn ein<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch rechtswidrig,<br />
jedoch bei Einhaltung bestimmter Regeln<br />
straffrei ist? Mich erinnert das <strong>an</strong><br />
Pontius Pilatus. Ist es wirklich ethisch zu<br />
rechtfertigen, dass wir durch Budgets allenthalben<br />
<strong>an</strong> die Grenzen der dem<br />
Medizinbetrieb zugest<strong>an</strong>denen Mittel<br />
stoßen und gleichwohl extrem hohe Kosten<br />
für High Med in Form von assistierter<br />
Reproduktion akzeptieren, wo doch<br />
gleichzeitig sozial nicht passende <strong>Embryonen</strong><br />
getötet werden. Müssen wir alles<br />
machen, was die <strong>an</strong>deren im Ausl<strong>an</strong>d<br />
tun, aus Angst, dass wir wissenschaftlich<br />
zurückbleiben? Es ist in Deutschl<strong>an</strong>d gesellschaftlicher<br />
Konsens, dass die Abschaffung<br />
der Todesstrafe einen ethischen<br />
Fortschritt bedeutet, obwohl sie in<br />
<strong>an</strong>deren Ländern weiter in Gebrauch ist.<br />
Warum wird d<strong>an</strong>n die Tötung am Beginn<br />
des Lebens akzeptiert? Weil <strong>Embryonen</strong><br />
sich nicht äußern und <strong>an</strong>geblich auch<br />
nicht leiden? Weil es sich,wie m<strong>an</strong>che sagen,<br />
nicht um menschliches Leben, sondern<br />
um empfindungslose Zellklumpen<br />
h<strong>an</strong>delt?<br />
Die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik ist<br />
nichts als ein weiterer Schritt auf dem bereits<br />
eingeschlagenen Weg, der gekennzeichnet<br />
ist durch Rechtsunsicherheit<br />
und rücksichtslose Anwendung wissenschaftlich-technischen<br />
Fortschritts. . . .<br />
Dr. med. Wolfram Kirmeß<br />
Kleine Geest 3–5<br />
31592 Stolzenau