Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...
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Heft 38, 19. September 2003<br />
Rechtsgutachten<br />
<strong>Forschung</strong> mit<br />
Stammzellen<br />
Stammzellforschung im Ausl<strong>an</strong>d<br />
prinzipiell erlaubt<br />
<strong>Forschung</strong>sarbeiten mit menschlichen<br />
embryonalen Stammzellen im Ausl<strong>an</strong>d<br />
sind nicht strafbar, „wenn vor Ort<br />
im Ausl<strong>an</strong>d ohne Bezug auf das Inl<strong>an</strong>d<br />
gearbeitet wird“. Das geht aus zwei<br />
Rechtsgutachten hervor, die die Deutsche<br />
<strong>Forschung</strong>sgemeinschaft in Auf-<br />
Heft 45, 7. November 2003<br />
<strong>Embryonen</strong>schutz<br />
Anstößig<br />
Die Rede einer Bundesministerin<br />
allein reicht wohl nicht aus, um<br />
eine allgemeine Trendwende einzuleiten.<br />
Zumindest hat die Ansprache<br />
von Bundesjustizministerin Brigitte<br />
Zypries am 30. Oktober in der Berliner<br />
Humboldt-Universität (sicher in<br />
Übereinstimmung mit Bundesk<strong>an</strong>zler<br />
Gerhard Schröder) zahlreiche zustimmende,<br />
vor allem aber besorgte Reaktionen<br />
hervorgerufen. Zypries will<br />
nämlich dem im Reagenzglas gezeugten<br />
Embryo nicht mehr vom Zeitpunkt<br />
der Verschmelzung von Ei- und<br />
Samenzelle <strong>an</strong> Menschenwürde zusprechen.<br />
Damit wendet sie sich gegen<br />
die bisherigen Beschlüsse des Bundestags<br />
zur Stammzellforschung. Der<br />
Präsident der Bundesärztekammer,<br />
Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe,<br />
erklärte zu Zypries’ Auffassung:<br />
„Menschlichem Leben den Grundrechtsschutz<br />
auf Menschenwürde abzusprechen,<br />
heißt menschliches Leben<br />
in die willkürliche Verfügbarkeit Dritter<br />
zu stellen.“<br />
Die Ministerin ist zwar der Ansicht,<br />
dass der Embryo auch im Reagenzglas<br />
„kein beliebiger Zellhaufen ist, über<br />
den Eltern, Mediziner und Forscher<br />
nach Gutdünken verfügen könnten“.<br />
D O K U M E N T A T I O N<br />
trag gab. Die Gutachten weisen auf das<br />
in Deutschl<strong>an</strong>d geltende Territorialprinzip<br />
hin. Eine Sonderregelung gilt<br />
für Wissenschaftler, die den Status<br />
eines Amtsträgers innehaben. Sie<br />
machten sich strafbar, wenn sie<br />
„während eines dienstlichen Aufenthaltes“<br />
<strong>an</strong> einem nach deutschem<br />
Recht nicht zulässigen <strong>Forschung</strong>svorhaben<br />
mitwirken. Strafbar sei auch die<br />
Beteiligung <strong>an</strong> <strong>Forschung</strong>sprojekten<br />
im Ausl<strong>an</strong>d, wenn dadurch nicht<br />
genehmigte Vorhaben im Inl<strong>an</strong>d unterstützt<br />
werden oder eine nicht genehmigte<br />
Einfuhr embryonaler Stammzellen<br />
ermöglicht wird. Kli<br />
Sol<strong>an</strong>ge sich der Embryo in vitro befinde,<br />
fehle ihm aber die wesentliche<br />
Voraussetzung dafür, sich „aus sich<br />
heraus zum Menschen“ oder „als“<br />
Mensch zu entwickeln. Die lediglich<br />
abstrakte Möglichkeit, sich in diesem<br />
Sinne weiterzuentwickeln, reicht Zypries<br />
für die Zuerkennung der Menschenwürde<br />
nicht aus. Damit steht sie<br />
jedoch im Widerspruch zum geltenden<br />
<strong>Embryonen</strong>schutzgesetz sowie <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />
theologischen und naturwissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen. Zypries<br />
löst auch verfassungsrechtliche<br />
Bedenken aus. Der frühere Bundesverfassungsrichter<br />
Prof. Dr. iur. Dr.<br />
phil. Ernst-Wolfg<strong>an</strong>g Böckenförde<br />
vertritt jedenfalls die Ansicht, dass die<br />
Anerkennung der Würde des Menschen,<br />
wie das Grundgesetz sie ausspricht,<br />
„nach ihrem normativen Gehalt<br />
auch auf die ersten Anfänge des<br />
Lebens eines jeden Menschen zu erstrecken<br />
ist“ (DÄ, Heft 19/2003).<br />
Zypries selbst relativierte ihren eigenen<br />
Vorstoß zugleich, indem sie sich<br />
für eine restriktive Stammzellpolitik<br />
ausspricht und gegen die Zulassung<br />
der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik eintritt.<br />
Dies begründet sie nicht mit dem<br />
<strong>Embryonen</strong>schutz, sondern damit,<br />
Heft 44, 31. Oktober 2003<br />
Stammzellforschung<br />
Nicht mit<br />
EU-Geldern<br />
Bundestag lehnt<br />
<strong>Forschung</strong>sförderung ab.<br />
Erneut hat sich der Bundestag gegen<br />
die Förderung verbrauchender <strong>Embryonen</strong>forschung<br />
mit Mitteln der Europäischen<br />
Union (EU) ausgesprochen.<br />
Mit großer Mehrheit nahm er einen<br />
entsprechenden Gruppen<strong>an</strong>trag<br />
von Abgeordneten der SPD, der Grünen<br />
und der CDU/CSU <strong>an</strong>. Bereits im<br />
J<strong>an</strong>uar 2002 hatte sich der Bundestag<br />
gegen eine EU-weite <strong>Forschung</strong>sförderung<br />
ausgesprochen. Sie widerspreche<br />
der deutschen Rechtslage.<br />
Mit dem neuen Antrag wolle m<strong>an</strong> <strong>an</strong>dere<br />
Länder nicht beschränken,erklärte<br />
Rene Röspel, Gentechnikexperte der<br />
SPD, bei der Bundestagsaussprache:<br />
„Wir wollen lediglich, dass mit deutschen<br />
und europäischen Mitteln nicht<br />
gefördert wird, was wir in einer l<strong>an</strong>gen<br />
Debatte in Deutschl<strong>an</strong>d verboten haben.“<br />
Der Bundestag fordert die EU-<br />
Kommission deshalb auf,von ihren Plänen<br />
zur Förderung embryonaler<br />
Stammzellforschung innerhalb des<br />
6. EU-<strong>Forschung</strong>srahmenprogramms<br />
Abst<strong>an</strong>d zu nehmen.<br />
Das im Juli 2002 von Europäischem<br />
Rat und Parlament verabschiedete Programm<br />
sieht eine fin<strong>an</strong>zielle Unterstützung<br />
der verbrauchenden <strong>Embryonen</strong>forschung<br />
vor. Dabei soll der Einsatz<br />
„überzähliger <strong>Embryonen</strong>“ erlaubt<br />
sein, die vor dem 27. Juni 2002 durch<br />
künstliche Befruchtung entst<strong>an</strong>den<br />
sind. Derzeit setzt ein Moratorium die<br />
umstrittene Förderung bis zum Jahresende<br />
aus. Es war auf Drängen von<br />
Deutschl<strong>an</strong>d, Italien, Irl<strong>an</strong>d, Österreich<br />
und Portugal eingerichtet worden.<br />
Österreich will das Moratorium verlängern.<br />
ER<br />
dass Behinderte sich diskriminiert<br />
fühlen könnten, wenn menschliches<br />
Leben als „aussonderungswürdig“ erklärt<br />
werden k<strong>an</strong>n. Gisela Klinkhammer<br />
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