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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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Heft 38, 19. September 2003<br />

Rechtsgutachten<br />

<strong>Forschung</strong> mit<br />

Stammzellen<br />

Stammzellforschung im Ausl<strong>an</strong>d<br />

prinzipiell erlaubt<br />

<strong>Forschung</strong>sarbeiten mit menschlichen<br />

embryonalen Stammzellen im Ausl<strong>an</strong>d<br />

sind nicht strafbar, „wenn vor Ort<br />

im Ausl<strong>an</strong>d ohne Bezug auf das Inl<strong>an</strong>d<br />

gearbeitet wird“. Das geht aus zwei<br />

Rechtsgutachten hervor, die die Deutsche<br />

<strong>Forschung</strong>sgemeinschaft in Auf-<br />

Heft 45, 7. November 2003<br />

<strong>Embryonen</strong>schutz<br />

Anstößig<br />

Die Rede einer Bundesministerin<br />

allein reicht wohl nicht aus, um<br />

eine allgemeine Trendwende einzuleiten.<br />

Zumindest hat die Ansprache<br />

von Bundesjustizministerin Brigitte<br />

Zypries am 30. Oktober in der Berliner<br />

Humboldt-Universität (sicher in<br />

Übereinstimmung mit Bundesk<strong>an</strong>zler<br />

Gerhard Schröder) zahlreiche zustimmende,<br />

vor allem aber besorgte Reaktionen<br />

hervorgerufen. Zypries will<br />

nämlich dem im Reagenzglas gezeugten<br />

Embryo nicht mehr vom Zeitpunkt<br />

der Verschmelzung von Ei- und<br />

Samenzelle <strong>an</strong> Menschenwürde zusprechen.<br />

Damit wendet sie sich gegen<br />

die bisherigen Beschlüsse des Bundestags<br />

zur Stammzellforschung. Der<br />

Präsident der Bundesärztekammer,<br />

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe,<br />

erklärte zu Zypries’ Auffassung:<br />

„Menschlichem Leben den Grundrechtsschutz<br />

auf Menschenwürde abzusprechen,<br />

heißt menschliches Leben<br />

in die willkürliche Verfügbarkeit Dritter<br />

zu stellen.“<br />

Die Ministerin ist zwar der Ansicht,<br />

dass der Embryo auch im Reagenzglas<br />

„kein beliebiger Zellhaufen ist, über<br />

den Eltern, Mediziner und Forscher<br />

nach Gutdünken verfügen könnten“.<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

trag gab. Die Gutachten weisen auf das<br />

in Deutschl<strong>an</strong>d geltende Territorialprinzip<br />

hin. Eine Sonderregelung gilt<br />

für Wissenschaftler, die den Status<br />

eines Amtsträgers innehaben. Sie<br />

machten sich strafbar, wenn sie<br />

„während eines dienstlichen Aufenthaltes“<br />

<strong>an</strong> einem nach deutschem<br />

Recht nicht zulässigen <strong>Forschung</strong>svorhaben<br />

mitwirken. Strafbar sei auch die<br />

Beteiligung <strong>an</strong> <strong>Forschung</strong>sprojekten<br />

im Ausl<strong>an</strong>d, wenn dadurch nicht<br />

genehmigte Vorhaben im Inl<strong>an</strong>d unterstützt<br />

werden oder eine nicht genehmigte<br />

Einfuhr embryonaler Stammzellen<br />

ermöglicht wird. Kli<br />

Sol<strong>an</strong>ge sich der Embryo in vitro befinde,<br />

fehle ihm aber die wesentliche<br />

Voraussetzung dafür, sich „aus sich<br />

heraus zum Menschen“ oder „als“<br />

Mensch zu entwickeln. Die lediglich<br />

abstrakte Möglichkeit, sich in diesem<br />

Sinne weiterzuentwickeln, reicht Zypries<br />

für die Zuerkennung der Menschenwürde<br />

nicht aus. Damit steht sie<br />

jedoch im Widerspruch zum geltenden<br />

<strong>Embryonen</strong>schutzgesetz sowie <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten<br />

theologischen und naturwissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen. Zypries<br />

löst auch verfassungsrechtliche<br />

Bedenken aus. Der frühere Bundesverfassungsrichter<br />

Prof. Dr. iur. Dr.<br />

phil. Ernst-Wolfg<strong>an</strong>g Böckenförde<br />

vertritt jedenfalls die Ansicht, dass die<br />

Anerkennung der Würde des Menschen,<br />

wie das Grundgesetz sie ausspricht,<br />

„nach ihrem normativen Gehalt<br />

auch auf die ersten Anfänge des<br />

Lebens eines jeden Menschen zu erstrecken<br />

ist“ (DÄ, Heft 19/2003).<br />

Zypries selbst relativierte ihren eigenen<br />

Vorstoß zugleich, indem sie sich<br />

für eine restriktive Stammzellpolitik<br />

ausspricht und gegen die Zulassung<br />

der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik eintritt.<br />

Dies begründet sie nicht mit dem<br />

<strong>Embryonen</strong>schutz, sondern damit,<br />

Heft 44, 31. Oktober 2003<br />

Stammzellforschung<br />

Nicht mit<br />

EU-Geldern<br />

Bundestag lehnt<br />

<strong>Forschung</strong>sförderung ab.<br />

Erneut hat sich der Bundestag gegen<br />

die Förderung verbrauchender <strong>Embryonen</strong>forschung<br />

mit Mitteln der Europäischen<br />

Union (EU) ausgesprochen.<br />

Mit großer Mehrheit nahm er einen<br />

entsprechenden Gruppen<strong>an</strong>trag<br />

von Abgeordneten der SPD, der Grünen<br />

und der CDU/CSU <strong>an</strong>. Bereits im<br />

J<strong>an</strong>uar 2002 hatte sich der Bundestag<br />

gegen eine EU-weite <strong>Forschung</strong>sförderung<br />

ausgesprochen. Sie widerspreche<br />

der deutschen Rechtslage.<br />

Mit dem neuen Antrag wolle m<strong>an</strong> <strong>an</strong>dere<br />

Länder nicht beschränken,erklärte<br />

Rene Röspel, Gentechnikexperte der<br />

SPD, bei der Bundestagsaussprache:<br />

„Wir wollen lediglich, dass mit deutschen<br />

und europäischen Mitteln nicht<br />

gefördert wird, was wir in einer l<strong>an</strong>gen<br />

Debatte in Deutschl<strong>an</strong>d verboten haben.“<br />

Der Bundestag fordert die EU-<br />

Kommission deshalb auf,von ihren Plänen<br />

zur Förderung embryonaler<br />

Stammzellforschung innerhalb des<br />

6. EU-<strong>Forschung</strong>srahmenprogramms<br />

Abst<strong>an</strong>d zu nehmen.<br />

Das im Juli 2002 von Europäischem<br />

Rat und Parlament verabschiedete Programm<br />

sieht eine fin<strong>an</strong>zielle Unterstützung<br />

der verbrauchenden <strong>Embryonen</strong>forschung<br />

vor. Dabei soll der Einsatz<br />

„überzähliger <strong>Embryonen</strong>“ erlaubt<br />

sein, die vor dem 27. Juni 2002 durch<br />

künstliche Befruchtung entst<strong>an</strong>den<br />

sind. Derzeit setzt ein Moratorium die<br />

umstrittene Förderung bis zum Jahresende<br />

aus. Es war auf Drängen von<br />

Deutschl<strong>an</strong>d, Italien, Irl<strong>an</strong>d, Österreich<br />

und Portugal eingerichtet worden.<br />

Österreich will das Moratorium verlängern.<br />

ER<br />

dass Behinderte sich diskriminiert<br />

fühlen könnten, wenn menschliches<br />

Leben als „aussonderungswürdig“ erklärt<br />

werden k<strong>an</strong>n. Gisela Klinkhammer<br />

191

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