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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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sein, indem den Eltern außer der Abklärung<br />

der ursprünglichen Fragestellung<br />

zusätzlich im Vorfeld der PGD aktiv<br />

ein Screening auf häufigere rezessive<br />

Anlageträgereigenschaften <strong>an</strong>geboten<br />

wird, um d<strong>an</strong>n ein eventuelles weiteres<br />

Risiko ebenfalls zu testen.Aber auch ohne<br />

weitere Untersuchungen ergibt sich<br />

bei rezessiven Erkr<strong>an</strong>kungen g<strong>an</strong>z von<br />

allein die Schwierigkeit, wie mit heterozygoten<br />

<strong>Embryonen</strong> (also ohne eigenes<br />

Erkr<strong>an</strong>kungsrisiko) umgeg<strong>an</strong>gen werden<br />

soll,wenn auch homozygot unauffällige<br />

<strong>Embryonen</strong> zur Verfügung stehen.<br />

Der Verweis auf die Eltern als darüber<br />

bestimmende Personen k<strong>an</strong>n zu schwierigen<br />

Situationen führen, da ein heterozygoter<br />

Befund in der Pränataldiagnostik<br />

in aller Regel nicht als Argument für<br />

eine unzumutbare Belastung der<br />

Schw<strong>an</strong>geren <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt würde. Mit welcher<br />

Begründung sollte er es d<strong>an</strong>n in der<br />

Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik sein?<br />

Ich möchte daher die Frage in den<br />

Raum stellen, ob es nicht möglich wäre,<br />

bei PGD immer nur eine einzelne Eizelle<br />

zu befruchten, zu diagnostizieren und<br />

d<strong>an</strong>n über diesen Embryo eine Ja-nein-<br />

Entscheidung zu treffen. Dies würde sowohl<br />

bei den Ärzten als auch bei den Eltern<br />

natürliche Hemmschwellen erhalten,<br />

mit dem „<strong>Embryonen</strong>material“<br />

nicht allzu großzügig und entpersonalisiert<br />

umzugehen. Es hätte außerdem den<br />

wichtigen Vorteil, dass auf diese Weise<br />

möglichst wenig <strong>Embryonen</strong> verworfen<br />

werden müssten, denn es leuchtet unmittelbar<br />

ein, dass umso mehr <strong>Embryonen</strong><br />

das gesuchte genetische Merkmal aufweisen<br />

werden, je mehr pro Elternpaar<br />

erzeugt werden. Dies scheint mir auch<br />

dem Geist des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />

noch am ehesten nahe zu kommen.<br />

Viele Reproduktionsmediziner werden<br />

praktische Einwände gegen diesen<br />

Vorschlag erheben und insbesondere eine<br />

Verminderung der Schw<strong>an</strong>gerschaftrate<br />

beziehungsweise eine Erhöhung<br />

der dafür notwendigen Zyklenzahl befürchten.<br />

Dies müsste möglichst gründlich<br />

und ohne Vorurteile untersucht werden.<br />

Die Daten, die <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d künstlicher<br />

Befruchtung (IVF und ICSI) gewonnen<br />

wurden, können jedoch nicht ohne weiteres<br />

dazu her<strong>an</strong>gezogen werden, da es<br />

sich hierbei um Paare mit Fruchtbarkeitsstörungen<br />

geh<strong>an</strong>delt hat, was bei<br />

PGD in der Regel nicht der Fall wäre.<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

Möglicherweise wird eine Frau auf diese<br />

Weise mehr Punktionen benötigen,dafür<br />

könnte eventuell auf die Stimulationsbeh<strong>an</strong>dlung<br />

verzichtet werden (?). Der<br />

Trend scheint aber in der Reproduktionsmedizin<br />

ohnehin zur Reduzierung<br />

der <strong>Embryonen</strong>zahl zu gehen, um die belastenden<br />

Mehrlingsschw<strong>an</strong>gerschaften<br />

zu vermindern.Die neuen Richtlinien sehen<br />

deshalb bereits bei IVF und ICSI<br />

vor, einer Frau unter 35 Jahren nur noch<br />

maximal zwei <strong>Embryonen</strong> zu übertragen<br />

(Richtlinien zur assistierten Reproduktion,<br />

DÄ Heft 49/ 1998).<br />

Falls diese – nach meiner Ansicht optimale<br />

– Verbindung eines möglichst sicheren<br />

<strong>Embryonen</strong>schutzes bei gleichzeitiger<br />

Vermeidung von Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbrüchen<br />

(als das wesentliche<br />

Argument für PGD) nicht realisierbar<br />

sein sollte, müsste zumindest die Grenze<br />

von zwei oder drei <strong>Embryonen</strong>, die<br />

gleichzeitig erzeugt und untersucht werden<br />

dürfen, unbedingt eingehalten werden.<br />

Es sollte auch eindeutig geregelt<br />

werden, wie mit heterozygoten <strong>Embryonen</strong><br />

bei rezessiven Erkr<strong>an</strong>kungen umgeg<strong>an</strong>gen<br />

wird. Das ist keine akademische<br />

Diskussion ohne praktische Relev<strong>an</strong>z:In<br />

Belgien wird bei X-chromosomal rezessiven<br />

Erkr<strong>an</strong>kungen auf Wunsch der Eltern<br />

bereits eine Selektion gegen weibliche<br />

verdeckte Anlageträger vorgenommen<br />

(Liebaers, persönliche Mitteilung).<br />

Da kein Embryo einer Frau gegen ihren<br />

Willen übertragen werden k<strong>an</strong>n, wird jede<br />

vorherige Vereinbarung umgehbar<br />

bleiben. Analog zu der Geschlechtsmitteilung<br />

bei <strong>PND</strong> vor der 12. Schw<strong>an</strong>gerschaftswoche<br />

könnte deshalb erwogen<br />

werden, einen heterozygoten Befund<br />

grundsätzlich nicht <strong>an</strong>ders als einen homozygot<br />

unauffälligen Befund mitzuteilen<br />

(worauf die Eltern bereits im Vorfeld<br />

hingewiesen würden).<br />

Ärztliches Ziel der PGD k<strong>an</strong>n nur die<br />

Hilfestellung bei einem bestehenden elterlichen<br />

Konflikt sein, nicht die möglichst<br />

effiziente Verhinderung von Menschen<br />

mit genetischen Erkr<strong>an</strong>kungen.<br />

Insofern ist der Absatz: „Bei einer PGD<br />

darf nur auf diejenige Veränderung des<br />

Erbmaterials untersucht werden, die zu<br />

der infrage stehenden schweren genetischen<br />

Erkr<strong>an</strong>kung führt, für die das Paar<br />

ein hohes genetisches Risiko hat.“ ausdrücklich<br />

zu begrüßen. Um das darin <strong>an</strong>gestrebte<br />

Ziel der eigenen Beschrän-<br />

kung zu gewährleisten, sollte aber auch<br />

ein Screening der Eltern auf weitere genetische<br />

Veränderungen im Vorfeld der<br />

PGD abgelehnt werden.<br />

Der Qualität wäre es sicherlich zuträglich,<br />

wenn nur wenige, wissenschaftlich<br />

ausgerichtete Zentren für PGD entstehen<br />

dürften: Jede Technik muss ausreichend<br />

geübt werden,um möglichst zuverlässig<br />

zu sein. Schließlich werden die<br />

gen<strong>an</strong>nten Grenzen der PGD nur so l<strong>an</strong>ge<br />

wirksam bleiben, wie eine kommerzielle<br />

Nutzung auf Dauer verhindert werden<br />

k<strong>an</strong>n, da eine Anschaffung der<br />

benötigten Ressourcen unter dem Druck<br />

steht, sich auch den entsprechenden<br />

Bedarf zu erzeugen.<br />

Dr. med. Barbara Leube<br />

Institut für Hum<strong>an</strong>genetik und Anthropologie<br />

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf<br />

Universitätsstraße 1<br />

40225 Düsseldorf<br />

Euphemismus<br />

Die novellierte Fassung des § 218 ermöglicht<br />

es nach chromosomalen oder<br />

genetischen Defekten jeglicher Art zu<br />

untersuchen und <strong>an</strong>schließend die<br />

Schw<strong>an</strong>gerschaft abzubrechen – und<br />

zwar zu jedem Zeitpunkt. Grundsätzlich<br />

ist auch eine Untersuchung auf das<br />

Geschlecht möglich.<br />

Damit hat der Gesetzgeber festgestellt,<br />

dass die „positive Eugenik“ im Rahmen<br />

der Schw<strong>an</strong>gerschaft rechtens ist und<br />

die alleinige Entscheidung darüber bei<br />

der Frau liegt. Und tatsächlich ist dies in<br />

der Bundesrepublik jährlich zigtausendfache<br />

Praxis, und jeder tätige Frauenarzt<br />

und Hum<strong>an</strong>genetiker weiß, dass die Vorstellungen<br />

darüber, was „defekt“ oder<br />

was „gesund“ ist, von Frau zu Frau sehr<br />

unterschiedlich sind. Einen gewissen Einhalt<br />

bieten die Richtlinien der Hum<strong>an</strong>genetiker<br />

(im Hinblick auf die Geschlechtsmitteilung),<br />

doch sind dies Selbstverpflichtungen<br />

der beh<strong>an</strong>delnden und diagnostizierenden<br />

Ärzte – der Gesetzgeber<br />

schreibt dies keineswegs vor.<br />

Es ist kaum <strong>an</strong>zunehmen, dass der<br />

Gesetzgeber in der jahrel<strong>an</strong>gen Diskussion<br />

über die Novellierung des § 218 es<br />

„übersehen“ hat, dass durch die jetzige<br />

Formulierung des § 218 der pränatalen<br />

Diagnostik nach allen erdenklichen Gesichtspunkten<br />

mit der Möglichkeit des<br />

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