Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...
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sein, indem den Eltern außer der Abklärung<br />
der ursprünglichen Fragestellung<br />
zusätzlich im Vorfeld der PGD aktiv<br />
ein Screening auf häufigere rezessive<br />
Anlageträgereigenschaften <strong>an</strong>geboten<br />
wird, um d<strong>an</strong>n ein eventuelles weiteres<br />
Risiko ebenfalls zu testen.Aber auch ohne<br />
weitere Untersuchungen ergibt sich<br />
bei rezessiven Erkr<strong>an</strong>kungen g<strong>an</strong>z von<br />
allein die Schwierigkeit, wie mit heterozygoten<br />
<strong>Embryonen</strong> (also ohne eigenes<br />
Erkr<strong>an</strong>kungsrisiko) umgeg<strong>an</strong>gen werden<br />
soll,wenn auch homozygot unauffällige<br />
<strong>Embryonen</strong> zur Verfügung stehen.<br />
Der Verweis auf die Eltern als darüber<br />
bestimmende Personen k<strong>an</strong>n zu schwierigen<br />
Situationen führen, da ein heterozygoter<br />
Befund in der Pränataldiagnostik<br />
in aller Regel nicht als Argument für<br />
eine unzumutbare Belastung der<br />
Schw<strong>an</strong>geren <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt würde. Mit welcher<br />
Begründung sollte er es d<strong>an</strong>n in der<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik sein?<br />
Ich möchte daher die Frage in den<br />
Raum stellen, ob es nicht möglich wäre,<br />
bei PGD immer nur eine einzelne Eizelle<br />
zu befruchten, zu diagnostizieren und<br />
d<strong>an</strong>n über diesen Embryo eine Ja-nein-<br />
Entscheidung zu treffen. Dies würde sowohl<br />
bei den Ärzten als auch bei den Eltern<br />
natürliche Hemmschwellen erhalten,<br />
mit dem „<strong>Embryonen</strong>material“<br />
nicht allzu großzügig und entpersonalisiert<br />
umzugehen. Es hätte außerdem den<br />
wichtigen Vorteil, dass auf diese Weise<br />
möglichst wenig <strong>Embryonen</strong> verworfen<br />
werden müssten, denn es leuchtet unmittelbar<br />
ein, dass umso mehr <strong>Embryonen</strong><br />
das gesuchte genetische Merkmal aufweisen<br />
werden, je mehr pro Elternpaar<br />
erzeugt werden. Dies scheint mir auch<br />
dem Geist des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />
noch am ehesten nahe zu kommen.<br />
Viele Reproduktionsmediziner werden<br />
praktische Einwände gegen diesen<br />
Vorschlag erheben und insbesondere eine<br />
Verminderung der Schw<strong>an</strong>gerschaftrate<br />
beziehungsweise eine Erhöhung<br />
der dafür notwendigen Zyklenzahl befürchten.<br />
Dies müsste möglichst gründlich<br />
und ohne Vorurteile untersucht werden.<br />
Die Daten, die <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d künstlicher<br />
Befruchtung (IVF und ICSI) gewonnen<br />
wurden, können jedoch nicht ohne weiteres<br />
dazu her<strong>an</strong>gezogen werden, da es<br />
sich hierbei um Paare mit Fruchtbarkeitsstörungen<br />
geh<strong>an</strong>delt hat, was bei<br />
PGD in der Regel nicht der Fall wäre.<br />
D O K U M E N T A T I O N<br />
Möglicherweise wird eine Frau auf diese<br />
Weise mehr Punktionen benötigen,dafür<br />
könnte eventuell auf die Stimulationsbeh<strong>an</strong>dlung<br />
verzichtet werden (?). Der<br />
Trend scheint aber in der Reproduktionsmedizin<br />
ohnehin zur Reduzierung<br />
der <strong>Embryonen</strong>zahl zu gehen, um die belastenden<br />
Mehrlingsschw<strong>an</strong>gerschaften<br />
zu vermindern.Die neuen Richtlinien sehen<br />
deshalb bereits bei IVF und ICSI<br />
vor, einer Frau unter 35 Jahren nur noch<br />
maximal zwei <strong>Embryonen</strong> zu übertragen<br />
(Richtlinien zur assistierten Reproduktion,<br />
DÄ Heft 49/ 1998).<br />
Falls diese – nach meiner Ansicht optimale<br />
– Verbindung eines möglichst sicheren<br />
<strong>Embryonen</strong>schutzes bei gleichzeitiger<br />
Vermeidung von Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbrüchen<br />
(als das wesentliche<br />
Argument für PGD) nicht realisierbar<br />
sein sollte, müsste zumindest die Grenze<br />
von zwei oder drei <strong>Embryonen</strong>, die<br />
gleichzeitig erzeugt und untersucht werden<br />
dürfen, unbedingt eingehalten werden.<br />
Es sollte auch eindeutig geregelt<br />
werden, wie mit heterozygoten <strong>Embryonen</strong><br />
bei rezessiven Erkr<strong>an</strong>kungen umgeg<strong>an</strong>gen<br />
wird. Das ist keine akademische<br />
Diskussion ohne praktische Relev<strong>an</strong>z:In<br />
Belgien wird bei X-chromosomal rezessiven<br />
Erkr<strong>an</strong>kungen auf Wunsch der Eltern<br />
bereits eine Selektion gegen weibliche<br />
verdeckte Anlageträger vorgenommen<br />
(Liebaers, persönliche Mitteilung).<br />
Da kein Embryo einer Frau gegen ihren<br />
Willen übertragen werden k<strong>an</strong>n, wird jede<br />
vorherige Vereinbarung umgehbar<br />
bleiben. Analog zu der Geschlechtsmitteilung<br />
bei <strong>PND</strong> vor der 12. Schw<strong>an</strong>gerschaftswoche<br />
könnte deshalb erwogen<br />
werden, einen heterozygoten Befund<br />
grundsätzlich nicht <strong>an</strong>ders als einen homozygot<br />
unauffälligen Befund mitzuteilen<br />
(worauf die Eltern bereits im Vorfeld<br />
hingewiesen würden).<br />
Ärztliches Ziel der PGD k<strong>an</strong>n nur die<br />
Hilfestellung bei einem bestehenden elterlichen<br />
Konflikt sein, nicht die möglichst<br />
effiziente Verhinderung von Menschen<br />
mit genetischen Erkr<strong>an</strong>kungen.<br />
Insofern ist der Absatz: „Bei einer PGD<br />
darf nur auf diejenige Veränderung des<br />
Erbmaterials untersucht werden, die zu<br />
der infrage stehenden schweren genetischen<br />
Erkr<strong>an</strong>kung führt, für die das Paar<br />
ein hohes genetisches Risiko hat.“ ausdrücklich<br />
zu begrüßen. Um das darin <strong>an</strong>gestrebte<br />
Ziel der eigenen Beschrän-<br />
kung zu gewährleisten, sollte aber auch<br />
ein Screening der Eltern auf weitere genetische<br />
Veränderungen im Vorfeld der<br />
PGD abgelehnt werden.<br />
Der Qualität wäre es sicherlich zuträglich,<br />
wenn nur wenige, wissenschaftlich<br />
ausgerichtete Zentren für PGD entstehen<br />
dürften: Jede Technik muss ausreichend<br />
geübt werden,um möglichst zuverlässig<br />
zu sein. Schließlich werden die<br />
gen<strong>an</strong>nten Grenzen der PGD nur so l<strong>an</strong>ge<br />
wirksam bleiben, wie eine kommerzielle<br />
Nutzung auf Dauer verhindert werden<br />
k<strong>an</strong>n, da eine Anschaffung der<br />
benötigten Ressourcen unter dem Druck<br />
steht, sich auch den entsprechenden<br />
Bedarf zu erzeugen.<br />
Dr. med. Barbara Leube<br />
Institut für Hum<strong>an</strong>genetik und Anthropologie<br />
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf<br />
Universitätsstraße 1<br />
40225 Düsseldorf<br />
Euphemismus<br />
Die novellierte Fassung des § 218 ermöglicht<br />
es nach chromosomalen oder<br />
genetischen Defekten jeglicher Art zu<br />
untersuchen und <strong>an</strong>schließend die<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaft abzubrechen – und<br />
zwar zu jedem Zeitpunkt. Grundsätzlich<br />
ist auch eine Untersuchung auf das<br />
Geschlecht möglich.<br />
Damit hat der Gesetzgeber festgestellt,<br />
dass die „positive Eugenik“ im Rahmen<br />
der Schw<strong>an</strong>gerschaft rechtens ist und<br />
die alleinige Entscheidung darüber bei<br />
der Frau liegt. Und tatsächlich ist dies in<br />
der Bundesrepublik jährlich zigtausendfache<br />
Praxis, und jeder tätige Frauenarzt<br />
und Hum<strong>an</strong>genetiker weiß, dass die Vorstellungen<br />
darüber, was „defekt“ oder<br />
was „gesund“ ist, von Frau zu Frau sehr<br />
unterschiedlich sind. Einen gewissen Einhalt<br />
bieten die Richtlinien der Hum<strong>an</strong>genetiker<br />
(im Hinblick auf die Geschlechtsmitteilung),<br />
doch sind dies Selbstverpflichtungen<br />
der beh<strong>an</strong>delnden und diagnostizierenden<br />
Ärzte – der Gesetzgeber<br />
schreibt dies keineswegs vor.<br />
Es ist kaum <strong>an</strong>zunehmen, dass der<br />
Gesetzgeber in der jahrel<strong>an</strong>gen Diskussion<br />
über die Novellierung des § 218 es<br />
„übersehen“ hat, dass durch die jetzige<br />
Formulierung des § 218 der pränatalen<br />
Diagnostik nach allen erdenklichen Gesichtspunkten<br />
mit der Möglichkeit des<br />
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