Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...
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jedwede Entscheidungsfindung in Sachen<br />
Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin unmöglich<br />
machen werde.<br />
Konstruktive Diskussion<br />
Doch sollte das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />
überhaupt revidiert oder durch ein<br />
neues Gesetz abgelöst werden? Ebenso<br />
wie bei der PGD gehen auch bei dieser<br />
Frage die Meinungen ausein<strong>an</strong>der. Im<br />
Bereich der Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin seien<br />
Staat und Ärzteschaft gleichermaßen<br />
gefordert, sagte Hoppe. Während die<br />
Ärzteschaft „sehr frühzeitig berufsrechtliche<br />
Regelungen zur Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin<br />
erlassen hat und laufend<br />
aktualisiert, ist es Sache des Bundesgesetzgebers,<br />
die vor allem sozialrechtlich<br />
erforderlichen Rahmenbedingungen<br />
für eine ethisch vertretbare Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin<br />
zu entwickeln“. Der Gesetzgeber<br />
wäre gut beraten, „die medizinischen<br />
und naturwissenschaftlichen<br />
Fragen sowie Fragen der ärztlichen<br />
Ethik im System ärztlicher Selbstverwaltung<br />
zu belassen“.<br />
Heft 30, 28. Juli 2000<br />
40<br />
Kinderwunsch<br />
Zu dem Beitrag „Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin:<br />
Absage <strong>an</strong> jede Art eugenischer Zielsetzung“<br />
von Gisela Klinkhammer in Heft 22/2000:<br />
Gesetzgebung leistet Vorschub<br />
Unter eugenischer Zielsetzung versteht<br />
m<strong>an</strong> das Bestreben, unter Anwendung<br />
medizinischer, insbesondere genetischer<br />
Erkenntnisse den Fortbest<strong>an</strong>d<br />
günstiger Erb<strong>an</strong>lagen in einer menschlichen<br />
Population zu fördern und zu sichern.<br />
Wenn auch im gen<strong>an</strong>nten Artikel schon<br />
in der Titelzeile vermittelt werden soll,<br />
dass es sich hierbei um ein unter allen<br />
Umständen aus moralischen Erwägungen<br />
abzulehnendes Verhalten h<strong>an</strong>delt,<br />
so lautet doch der nüchterne Befund,<br />
dass die bundesdeutsche Gesetzgebung<br />
g<strong>an</strong>z eindeutig dieser Zielsetzung Vorschub<br />
leistet, indem sie de facto den gezielten<br />
Abbruch behinderter Föten<br />
straflos lässt. Denn wer wollte bestreiten,<br />
dass Fruchtwasseruntersuchungen<br />
bei Schw<strong>an</strong>geren deshalb durchgeführt<br />
werden, um Fehlbildungen frühzeitig<br />
D O K U M E N T A T I O N<br />
Der CDU-Bundestagsabgeordnete<br />
Hubert Hüppe lehnt jegliche Änderung<br />
des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes ab. „Über<br />
Parteigrenzen hinweg besteht Einigkeit,<br />
dass der Schutz menschlicher <strong>Embryonen</strong><br />
un<strong>an</strong>getastet bleiben muss.“ Doch<br />
eben dieser Schutz ist für Fischer durch<br />
das Gesetz offensichtlich nicht mehr<br />
eindeutig gewährleistet. Denn zum<br />
Beispiel bei der PGD gehen die Rechtsauslegungen<br />
ausein<strong>an</strong>der. Während<br />
das Bundesgesundheitsministerium die<br />
Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik mit dem<br />
EschG für unvereinbar hält,kommt Prof.<br />
Dr. med. Herm<strong>an</strong>n Hepp, München, zu<br />
dem Schluss, dass die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />
<strong>an</strong> einer nicht mehr totipotenten<br />
Zelle mit dem <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />
vereinbar sei (dazu Heft<br />
18/2000). Am Ende des Symposiums<br />
war sich Fischer in diesem Punkt sicher:<br />
Sie will in einem neuen Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizingesetz<br />
die PGD verbieten.Auch<br />
der Genehmigung einer Eizellspende<br />
stehe sie nach wie vor skeptisch gegenüber.<br />
Der möglicherweise zu regelnde<br />
Widerspruch bei der Verwendung embryonaler<br />
Stammzellen sei ihr erst auf<br />
zu erkennen und den betroffenen Fötus<br />
abzutreiben, weswegen von dieser Methode<br />
ausgiebig Gebrauch gemacht<br />
wird.<br />
Der Einw<strong>an</strong>d unserer Gesundheitsministerin,<br />
dass die „Möglichkeit der vorgeburtlichen<br />
Auswahl von <strong>Embryonen</strong><br />
nicht mit einer tatsächlich eingetretenen<br />
Schw<strong>an</strong>gerschaft verglichen werden<br />
könne“, entbehrt jedlicher Beweiskraft<br />
. . .<br />
Wenn in dem Artikel außerdem die<br />
Rede davon ist, dass der Fötus nicht gegen<br />
den Willen der Frau geschützt werden<br />
könne, ohne ihre Würde zu verletzen,<br />
so muss sich der Urheber einer solchen<br />
Theorie (Braun) fragen lassen,<br />
warum dies nach der Geburt durchaus<br />
möglich sein soll: Eine nach der Geburt<br />
vom Vater des Kindes verlassene Frau,<br />
die daraufhin sich außerst<strong>an</strong>de sieht,<br />
das Kind alleine aufzuziehen beziehungsweise<br />
dies als gegen ihre Würde<br />
gerichtet sieht, hat jedenfalls keine<br />
Möglichkeit, ihr Kind straflos zu<br />
töten...<br />
Dr. Martin Klein<br />
Herm<strong>an</strong>n-Hesse-Weg 2<br />
97276 Margetshöchheim<br />
dem Symposium wirklich deutlich geworden.<br />
Diese Problematik hatte Prof.<br />
Dr. iur. Dr. h. c. Rüdiger Wolfrum erläutert.<br />
Er hatte darauf aufmerksam gemacht,<br />
dass die fremdnützige <strong>Forschung</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>Embryonen</strong> in Deutschl<strong>an</strong>d weitgehender<br />
als in <strong>an</strong>deren Staaten verboten<br />
sei. „Bleibt in Deutschl<strong>an</strong>d die Herstellung<br />
von embryonalen Stammzellen<br />
verboten, wäre es d<strong>an</strong>n nicht konsequent,<br />
in Deutschl<strong>an</strong>d auch die Anwendungen<br />
aus den entsprechenden<br />
<strong>Forschung</strong>sarbeiten zu untersagen, um<br />
dem Vorwurf der doppelten Moral zu<br />
entgehen?“ fragte Wolfrum.<br />
In vielen <strong>an</strong>deren Bereichen soll die<br />
Debatte, deren konstruktiven Beginn in<br />
Berlin die Ministerin begrüßte, fortgeführt<br />
werden. Deutlich wurde bei dem<br />
Symposium bereits jetzt, dass eine gesetzliche<br />
Regelung der <strong>an</strong>gesprochenen<br />
Probleme, die nach dem Willen der Gesundheitsministerin<br />
noch in dieser Legislaturperiode<br />
durchgesetzt werden soll,<br />
nicht nur den <strong>Embryonen</strong>schutz betrifft,<br />
sondern Auswirkungen auf die gesamtgesellschaftliche<br />
Wertehaltung haben<br />
wird. Gisela Klinkhammer