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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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Begründet wird die PGD damit, dass<br />

auf diese Weise der Frau eine spätere<br />

Abtreibung nach Pränataldiagnostik<br />

erspart werden könne. Aber so verständlich<br />

der Wunsch von Eltern ist, ein<br />

gesundes Kind zur Welt zu bringen, und<br />

das Bestreben der Ärzte, Eltern dabei<br />

zu helfen – so muss m<strong>an</strong> doch auch sehen,<br />

dass mit dem Verwerfen eines genetisch<br />

belasteten Embryos ein Mensch<br />

im frühen Stadium seiner Entwicklung<br />

vernichtet wird. Ein genetisch kr<strong>an</strong>ker<br />

Embryo wird geopfert, um einem unbelasteten<br />

Embryo zum Leben zu verhelfen.<br />

Menschen beispielsweise mit Mukoviszidose,<br />

die ein lebenswertes Leben<br />

führen, verurteilen diese Methode zu<br />

Recht.<br />

Gefahr einer<br />

„Erwartungshaltung für<br />

gesunde Kinder“<br />

Das Recht auf Leben eines behinderten<br />

Menschen gerät in Gefahr, wenn<br />

m<strong>an</strong> im Zusammenh<strong>an</strong>g mit der PGD<br />

eine Auswahl zugunsten des nicht behinderten<br />

Lebens vornimmt. Es besteht<br />

die Gefahr, dass in der Gesellschaft<br />

eine Erwartungshaltung für gesunde<br />

Kinder entsteht und es Eltern<br />

schwer gemacht wird, sich für ein behindertes<br />

Kind zu entscheiden. Der oft<br />

ins Feld geführte Einw<strong>an</strong>d, die PGD<br />

als vorgezogene Pränataldiagnostik zu<br />

bewerten, ist zu hinterfragen. Auch bei<br />

durchgeführter PGD bleibt wegen der<br />

hohen Fehlerquote eine Pränataldiagnostik<br />

erforderlich. Vor allem aber<br />

sind beide Situationen nicht mitein<strong>an</strong>der<br />

vergleichbar.<br />

Gesetzentwurf zur<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin<br />

Die Schw<strong>an</strong>gerschaft ist eine einzigartige<br />

Situation, die unvergleichbar mit <strong>an</strong>deren<br />

Situationen ist und die durch die<br />

körperliche Verbindung von Embryo<br />

und Frau gekennzeichnet ist. Der Fetus,<br />

Embryo in vivo, ist ohne die Frau nicht<br />

lebens- und entwicklungsfähig. Die<br />

Schw<strong>an</strong>gerschaft hat für die Frau weitreichende<br />

Konsequenzen. Daher wird<br />

die – gesetzlich verbotene – Abtreibung<br />

unter bestimmten Bedingungen nicht<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

bestraft. Hieraus können keine Rechtfertigungsgründe<br />

für <strong>an</strong>dere, nicht vergleichbare<br />

Situationen abgeleitet werden.<br />

Der Embryo in vivo steht unter<br />

dem realen Schutz der Frau, der Embryo<br />

in vitro auf dem Labortisch steht<br />

nur unter dem rechtlichen Schutz und<br />

ist daher darauf besonders <strong>an</strong>gewiesen.<br />

Daher ist auch eine parallele Regelung<br />

der Voraussetzungen von PGD und<br />

Schw<strong>an</strong>gerschaftsabbruch hinsichtlich<br />

gesundheitlicher Beeinträchtigungen<br />

der zukünftigen Schw<strong>an</strong>geren beziehungsweise<br />

der wirklich Schw<strong>an</strong>geren,<br />

wie dies in dem Diskussionsentwurf<br />

vorgenommen wird, fragwürdig.<br />

Seit 1994 hat der Bundesgesetzgeber<br />

die Gesetzgebungskompetenz für die<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin. In den letzten<br />

Jahren haben das Bundesministerium<br />

für Gesundheit, <strong>an</strong>dere Bundesministerien<br />

und die Länder in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe<br />

bereits Vorarbeiten<br />

für ein solches Gesetz geleistet. Diese<br />

Arbeitsgruppe endete 1998 mit dem<br />

Diskussionsergebnis, am Verbot der<br />

PGD festzuhalten. Die Konferenz der<br />

Gesundheitsminister der Länder hat im<br />

Juni 1999 die Bundesregierung aufgefordert,<br />

ein Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizingesetz<br />

vorzulegen und darin neben <strong>an</strong>deren<br />

rechtlich nicht geklärten Fragen der<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin auch die Frage<br />

der PGD zu klären.<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit<br />

als federführendes Ressort<br />

beabsichtigt, einen solchen Gesetzentwurf<br />

vorzulegen. In Anbetracht der<br />

grundlegenden ethischen Fragen und<br />

schwerwiegenden gesellschaftlichen<br />

Folgen, die mit einem solchen Gesetz<br />

berührt werden, ist es aber unerlässlich,<br />

dass vor der Entscheidung über<br />

die Regelungen eines solchen Gesetzentwurfes<br />

eine intensive und offene<br />

gesellschaftliche Diskussion über alle<br />

wichtigen Fragen stattfindet. Das Bundesministerium<br />

für Gesundheit wird<br />

daher vom 24. bis 26. Mai 2000 in Berlin<br />

ein Symposium zu den aktuellen<br />

medizinischen, ethischen, rechtlichen<br />

und gesellschaftlichen Fragen der<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin und den damit<br />

in Zusammenh<strong>an</strong>g stehenden Fragen<br />

des <strong>Embryonen</strong>schutzes, auch zur<br />

PGD, durchführen. Auf der für die Öffentlichkeit<br />

zugänglichen Ver<strong>an</strong>staltung<br />

mit Fachreferaten, Podiums- und<br />

Plenumsdiskussionen soll der derzeitige<br />

Meinungsst<strong>an</strong>d der medizinischen<br />

Wissenschaft und Praxis, der <strong>Forschung</strong>,<br />

Ethik, Rechts- und Sozialwissenschaften<br />

zum Thema dargestellt<br />

und kontrovers diskutiert werden.<br />

Endgültige Position erst<br />

nach breiter Diskussion<br />

Die durch den Entwurf einer Richtlinie<br />

zur PGD ausgelöste Diskussion in der<br />

Ärzteschaft wird mit Sicherheit neben<br />

den von mir vorgebrachten Gesichtspunkten<br />

noch <strong>an</strong>dere hinzufügen. Und<br />

auch von den <strong>an</strong>deren Professionen<br />

und der Öffentlichkeit müssen deren<br />

Sachverst<strong>an</strong>d und Überzeugungen in<br />

die Debatte eingebracht werden.<br />

Ich halte es für wünschenswert, dass<br />

die Ärzteschaft ihre endgültige Position<br />

erst nach einer solchen breiten und offen<br />

geführten Diskussion festlegt.<br />

Ulrike Riedel<br />

Leiterin der Abteilung<br />

Gesundheitsvorsorge und Kr<strong>an</strong>kheitsbekämpfung<br />

Bundesministerium für Gesundheit<br />

Am Probsthof 78 a, 53108 Bonn<br />

E-Mail: Riedel@bmg.bund.de<br />

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