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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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Das Gesetz im Überblick<br />

Das vom Bundestag verabschiedete Stammzellgesetz<br />

verbietet grundsätzlich die Gewinnung<br />

von menschlichen embryonalen Stammzellen<br />

(ESZ) in Deutschl<strong>an</strong>d. Ein Import der Zellen und<br />

die <strong>Forschung</strong> dar<strong>an</strong> ist nur unter folgenden Bedingungen<br />

erlaubt:<br />

❃ Es dürfen nur ESZ eingeführt werden, die am<br />

1. J<strong>an</strong>uar 2002 bereits vorh<strong>an</strong>den waren und die<br />

in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsl<strong>an</strong>d<br />

gewonnen wurden.<br />

❃ Es müssen hochr<strong>an</strong>gige <strong>Forschung</strong>sziele verfolgt<br />

werden, die mit <strong>an</strong>deren Zellen nicht zu erreichen<br />

sind.<br />

❃ Die ESZ müssen aus „überzähligen <strong>Embryonen</strong>“<br />

stammen, die definitiv nicht mehr zur Erzeugung<br />

einer Schw<strong>an</strong>gerschaft verwendet werden.<br />

❃ Den Spendern darf kein Entgelt gezahlt werden.<br />

❃ Jeder Import und jede Verwendung von ESZ bedarf<br />

der Genehmigung der zuständigen Behörde<br />

(Robert Koch-Institut oder Paul-Ehrlich-Institut).<br />

❃ Eine zentrale Ethikkommission, der neun Sachverständige<br />

aus Biologie, Medizin, Ethik und<br />

Theologie <strong>an</strong>gehören, muss die Projekte begutachten.<br />

❃ Zuwiderh<strong>an</strong>dlungen werden mit Gefängnisoder<br />

Geldstrafen geahndet.<br />

❃ Anstiftung oder Beihilfe zu einer nach deutschem<br />

Recht strafbaren Verwendung von ESZ im<br />

Ausl<strong>an</strong>d werden gleichfalls bestraft.<br />

nien zu gestatten, die „stabilisiert, vermehrbar<br />

und hinreichend charakterisiert<br />

sind“. Sein Antrag wurde abgelehnt.<br />

„Die ethische W<strong>an</strong>derdüne hat sich<br />

bereits in Bewegung gesetzt“, kommentierte<br />

Hubert Hüppe (CDU). Gemeinsam<br />

mit Monika Knoche (Bündnis<br />

90/Die Grünen) forderten Hüppe und<br />

Wodarg ein generelles Importverbot.<br />

Dagegen sprächen keinerlei rechtliche<br />

Gründe, verteidigten sie ihren Antrag.<br />

„Der Mittelweg ist kein Ausweg“, sagte<br />

Knoche. Nicht grundsätzliche philosophische<br />

und ethische Argumentationen<br />

seien jetzt wichtig, sondern der harte<br />

Gesetzestext. „Darin darf keine Doppelmoral<br />

stecken.“ Das für den Gesetzentwurf<br />

ver<strong>an</strong>twortliche Quartett Böhmer,<br />

Fischer, Catenhusen und von Renesse<br />

verteidigte diesen. „Für die deutsche<br />

<strong>Forschung</strong> hat kein Embryo das<br />

Leben zu lassen.Wir haben den Auftrag<br />

des Parlaments loyal erfüllt“, sagte die<br />

Juristin Margot von Renesse.<br />

Bereits bei einer Anhörung des federführenden<br />

Ausschusses für Bildung, <strong>Forschung</strong><br />

und Technikfolgenabschätzung<br />

im Bundestag am 11.März war Kritik am<br />

144<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

Entwurf laut geworden. Bemängelt hatten<br />

Sachverständige,dass lediglich „nach<br />

dem Recht des Herkunftsl<strong>an</strong>des dazu<br />

berechtigte natürliche Personen“ der<br />

Stammzellgewinnung zustimmen müssen;<br />

sich die zentrale Ethikkommission<br />

hauptsächlich aus Naturwissenschaftlern<br />

zusammensetzen soll und deutsche<br />

Forscher im Ausl<strong>an</strong>d straffrei mit jenen<br />

menschlichen embryonalen Stammzellen<br />

forschen können, die nicht nach<br />

deutschen Bedingungen gewonnen wurden.<br />

„Darauf haben wir reagiert“, sagte<br />

von Renesse. Der Zustimmungspassus<br />

wurde gestrichen. Für die Gewinnung<br />

von Stammzellen dürfen jetzt nur <strong>Embryonen</strong><br />

verwendet worden sein, die<br />

zum Zwecke einer Schw<strong>an</strong>gerschaft extrakorporal<br />

erzeugt, aber endgültig<br />

nicht mehr dafür verwendet werden.<br />

Gendefekte dürfen nicht festgestellt<br />

worden sein. Der Begriff „embryonale<br />

Stammzelle“ wird zudem genau<br />

definiert. Einen Tag vor der abschließenden<br />

Beratung legten Böhmer, Fischer<br />

und von Renesse einen weiteren Änderungs<strong>an</strong>trag<br />

vor (Catenhusen klinkte<br />

sich aus). Dieser beharrt auf den Vorschriften<br />

des Strafgesetzbuches. Das<br />

Parlament nahm den Antrag <strong>an</strong>. Damit<br />

bleibt ein deutscher Forscher strafbar,<br />

wenn er im Ausl<strong>an</strong>d Forscher <strong>an</strong>stiftet<br />

oder Beihilfe leistet, embryonale<br />

Stammzellen zu gewinnen oder in <strong>an</strong>derer<br />

Weise zu verwenden, als es das deutsche<br />

Gesetz vorschreibt.<br />

Besonders schwer tat sich nach eigenen<br />

Angaben Andrea Fischer mit der<br />

Arbeit am Gesetzentwurf. „Ich habe<br />

mich immer wieder gefragt, ob ich meine<br />

eigene Position verrate“, sagte sie.<br />

„Denn bei Leben und Tod k<strong>an</strong>n es keinen<br />

Kompromiss geben. Unser Entwurf<br />

ist jedoch keiner.“ Das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />

werde auf Dauer festgeschrieben.<br />

„Wir beziehen uns nur auf die<br />

unabänderliche Verg<strong>an</strong>genheit.“ Diese<br />

Ausnahme müsse m<strong>an</strong> machen, um sich<br />

den Widersprüchen zu stellen, erklärte<br />

Fischer. Viele Menschen würden große<br />

Hoffnung in die Stammzellforschung<br />

setzen. „Die <strong>Forschung</strong> hat uns Brücken<br />

gebaut, wir sollten das jetzt auch tun.“<br />

Die Deutsche <strong>Forschung</strong>sgemeinschaft<br />

(DFG) hatte die Bundestagsdebatte<br />

im J<strong>an</strong>uar abgewartet, bevor sie ihrerseits<br />

entschied, <strong>Forschung</strong>sprojekte<br />

<strong>an</strong> menschlichen embryonalen Stamm-<br />

zellen zu fördern. Der DFG-Präsident,<br />

Prof. Dr. med. Ernst-Ludwig Winnacker,<br />

zeigte sich jetzt erleichtert über die Verabschiedung<br />

des Stammzellgesetzes. Zufrieden<br />

ist er mit dem Stichtag allerdings<br />

nicht. „Wir können mit dieser Regelung<br />

leben“, äußerte sich Winnacker vorsichtig.<br />

Kritik übte er <strong>an</strong> der ins Gesetz aufgenommenen<br />

Strafbewehrung. Diese<br />

müsse überdacht werden, falls deutsche<br />

Wissenschaftler im internationalen Kontext<br />

h<strong>an</strong>dlungsunfähig würden.<br />

„Kleinstes Übel“ oder „Besser den<br />

Spatz in der H<strong>an</strong>d“ – die Beweggründe<br />

der Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf<br />

stimmten, waren unterschiedlich.<br />

Wie l<strong>an</strong>ge das verabschiedete<br />

Stammzellgesetz Best<strong>an</strong>d haben wird,<br />

ist fraglich. „Ich sehe das gelassen“, sagt<br />

Ulrike Flach (FDP), die mit ihrem Antrag<br />

auf einen flexiblen Stichtag scheiterte.<br />

„Wenn sich <strong>Forschung</strong>serfolge<br />

zeigen, wird das Gesetz sowieso geändert.“<br />

Dr. med. Eva A. Richter

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