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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht<br />

und Bioethik der Universitäten<br />

Heidelberg und M<strong>an</strong>nheim – er<br />

war der einzige Jurist, der einen kritischen<br />

Vortrag zum Thema <strong>PID</strong> hielt. Der<br />

Arzt müsse ungeborenes Leben erhalten;<br />

der Heilauftrag sei bei der <strong>PID</strong> zweifelhaft,<br />

sagte Laufs. Ihre Zulassung und<br />

die Änderung des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />

stehe zudem dem Verfassungsrecht<br />

entgegen.Völlig <strong>an</strong>derer Ansicht ist<br />

sein M<strong>an</strong>nheimer Kollege Prof. Dr. iur.<br />

Jochen Taupitz, Mitglied im Nationalen<br />

Ethikrat und in der Zentralen Ethikkommission<br />

bei der Bundesärztekammer.<br />

Für ihn ist der erste Artikel des Grundgesetzes<br />

(„Die Menschenwürde ist un<strong>an</strong>tastbar“)<br />

kein „Totschlagargument“. Die<br />

Menschenwürde sei nicht statisch konzipiert;Änderungen<br />

könnten sich ergeben.<br />

Zudem habe das Verfassungsrecht dem<br />

Embryo niemals Grundrechte zugesprochen,<br />

sondern nur den Schutz durch die<br />

Gesellschaft. Dieser käme jedoch auch<br />

dem menschlichen Leichnam, der Natur<br />

und den Tieren zu. Auch Margot von<br />

Renesse,Vorsitzende der Enquete-Kommission<br />

„Recht und Ethik der modernen<br />

Medizin“ des Bundestages, hält einen liberaleren<br />

Umg<strong>an</strong>g mit dem Artikel 1 des<br />

Grundgesetzes für <strong>an</strong>gemessen. Sie sieht<br />

die Diskussion um die <strong>PID</strong> als eine Suche<br />

nach der Grenze des Strafrechts <strong>an</strong>.Menschen<br />

in Notsituationen müssten unter<br />

Umständen straffrei bleiben können –<br />

ähnlich wie bei der Abtreibungsregelung.<br />

Beh<strong>an</strong>dlungsch<strong>an</strong>cen und die Erweiterung<br />

des Wissens sollten nicht beschränkt<br />

werden.<br />

Dass die Beschränkungen innerhalb<br />

der Reproduktionsmedizin die menschliche<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zung stark beeinträchtigen,<br />

bezweifelt Prof. Dr. habil. Elmar<br />

Brähler von der Klinik für Psychotherapie<br />

und Psychosomatik der Universität<br />

Leipzig. „Nach empirischen Untersuchungen<br />

sind zwar 30 Prozent aller<br />

Frauen zeitweilig ungewollt kinderlos,<br />

von einer dauerhaft ungewollten Kinderlosigkeit<br />

sind jedoch lediglich ein bis<br />

drei Prozent aller Frauen betroffen.“<br />

Die Ergebnisse seiner Repräsentativerhebung<br />

von 1999 zeigen auch, dass die<br />

Hälfte aller Schw<strong>an</strong>gerschaften ungepl<strong>an</strong>t<br />

zust<strong>an</strong>de kommen. Brählers Fazit:<br />

„M<strong>an</strong> sollte <strong>an</strong> spont<strong>an</strong>er Zeugung festhalten,<br />

da sonst die Geburtenzahl noch<br />

weiter zurückgeht.“ Dr. med. Eva A. Richter<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

Heft 12, 22. März 2002<br />

Stammzellgesetz<br />

Tauziehen um Definitionen<br />

Der Entwurf des Stammzellgesetzes weicht vom Beschluss<br />

des Deutschen Bundestages vom 30. J<strong>an</strong>uar ab –<br />

zugunsten der <strong>Forschung</strong>. Er wird jetzt überarbeitet.<br />

Der Entwurf zum gepl<strong>an</strong>ten<br />

Stammzellgesetz hält nicht, was<br />

der Beschluss des Deutschen<br />

Bundestages vom 30. J<strong>an</strong>uar versprach:<br />

„Keine verbrauchende <strong>Embryonen</strong>forschung“.<br />

Einige Regelungen im jetzigen<br />

Entwurf, den 115 Abgeordnete von<br />

SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die<br />

Grünen erstellten, weichen die Auflagen<br />

wieder auf, die das Parlament <strong>an</strong><br />

einen Import von hum<strong>an</strong>en menschlichen<br />

Stammzelllinien knüpfte.<br />

Bei der mehr als sechsstündigen Anhörung<br />

des Ausschusses für Bildung,<br />

<strong>Forschung</strong> und Technikfolgenabschätzung<br />

im Bundestag am 11. März wies vor<br />

allem die Enquetekommission „Recht<br />

und Ethik der modernen Medizin“ wiederholt<br />

auf die eigentliche Intention des<br />

Gesetzes hin – nämlich die <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong><br />

embryonalen Stammzelllinien sowie deren<br />

Import nur in Ausnahmefällen zuzulassen.<br />

An dem Gesetzentwurf kritisierten<br />

die Sachverständigen hauptsächlich,<br />

dass nunmehr embryonale Stammzellen<br />

statt embryonaler Stammzelllinien eingeführt<br />

werden sollen. Ferner bemängelten<br />

sie, dass nicht die Eltern der<br />

Stammzellgewinnung zustimmen müssen,<br />

sondern lediglich „nach dem Recht<br />

des Herkunftsl<strong>an</strong>des dazu berechtigte<br />

natürliche Personen“.Auch dass sich die<br />

neu zu schaffende zentrale Ethikkommission<br />

der Zulassungsbehörde vorr<strong>an</strong>gig<br />

aus Naturwissenschaftlern zusammensetzen<br />

soll, lehnen die Sachverständigen<br />

ab.<br />

Damit treten Probleme zutage, die<br />

mit der Gratw<strong>an</strong>derung des Bundestages,<br />

der sich weder für ein klares Ja noch<br />

für ein klares Nein entscheiden konnte,<br />

schon programmiert waren. Der Gesetzestext<br />

soll nun bis zum 26.April überarbeitet<br />

werden. Die zweite und dritte Lesung<br />

im Bundestag ist für den 26. April<br />

vorgesehen.<br />

Tatsächlich kommt der Formulierung<br />

des Stammzellgesetzes große Bedeutung<br />

zu. Erst mit ihm werden die Weichen<br />

gestellt, wie die <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> embryonalen<br />

Stammzellen in Deutschl<strong>an</strong>d<br />

geh<strong>an</strong>dhabt werden soll. Federführend<br />

für die Erarbeitung des Stammzellgesetzes<br />

ist das <strong>Forschung</strong>sministerium.<br />

Von ihm werden der Gesundheits-, der<br />

Rechts- und der Familienausschuss sowie<br />

die Enquetekommission „Recht<br />

und Ethik der modernen Medizin“ zur<br />

Beratung her<strong>an</strong>gezogen.<br />

„Der Import hum<strong>an</strong>er embryonaler<br />

Stammzellen wird auf bestehende Stammzelllinien,<br />

die zu einem bestimmten Stichtag<br />

etabliert wurden, beschränkt“, heißt es<br />

in dem von den Bundestagsabgeordneten<br />

beschlossenen Antrag.Jetzt ist jedoch nur<br />

noch von Stammzellen die Rede. Die Begriffe<br />

„Stammzelllinien“ und „Stammzellen“<br />

würden in der amerik<strong>an</strong>ischen Literatur<br />

synonym gebraucht, verteidigte<br />

Prof.Dr.Bärbel Friedrich,Institut für Biologie<br />

der Humboldt-Universität Berlin<br />

und Präsidiumsmitglied der Deutschen<br />

<strong>Forschung</strong>sgemeinschaft, die jetzige Formulierung.<br />

Prof. Dr. Peter Gruss, Max-<br />

Pl<strong>an</strong>ck-Institut für Biophysikalische Chemie,<br />

Göttingen, und designierter Präsident<br />

der Max-Pl<strong>an</strong>ck-Gesellschaft, gab zu<br />

bedenken, dass die Mehrzahl der in den<br />

USA registrierten Stammzelllinien uncharaktisiert<br />

sei und damit der biologischen<br />

Definition von „Linien“ nicht entspreche.<br />

Die Formulierung „Stammzellen“<br />

müsse unbedingt ins Gesetz, wolle<br />

m<strong>an</strong> die <strong>Forschung</strong> nicht behindern.<br />

Gegner der <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> menschlichen<br />

<strong>Embryonen</strong> sehen hinter der geänderten<br />

Formulierung jedoch die Gefahr<br />

der Ausweitung und des Missbrauchs.<br />

Das „Herstellungsdatum“ sei nicht<br />

mehr nachweisbar, wenn Stammzellen<br />

importiert werden könnten, aus denen<br />

erst später Stammzelllinien gezüchtet<br />

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