Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...
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und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht<br />
und Bioethik der Universitäten<br />
Heidelberg und M<strong>an</strong>nheim – er<br />
war der einzige Jurist, der einen kritischen<br />
Vortrag zum Thema <strong>PID</strong> hielt. Der<br />
Arzt müsse ungeborenes Leben erhalten;<br />
der Heilauftrag sei bei der <strong>PID</strong> zweifelhaft,<br />
sagte Laufs. Ihre Zulassung und<br />
die Änderung des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />
stehe zudem dem Verfassungsrecht<br />
entgegen.Völlig <strong>an</strong>derer Ansicht ist<br />
sein M<strong>an</strong>nheimer Kollege Prof. Dr. iur.<br />
Jochen Taupitz, Mitglied im Nationalen<br />
Ethikrat und in der Zentralen Ethikkommission<br />
bei der Bundesärztekammer.<br />
Für ihn ist der erste Artikel des Grundgesetzes<br />
(„Die Menschenwürde ist un<strong>an</strong>tastbar“)<br />
kein „Totschlagargument“. Die<br />
Menschenwürde sei nicht statisch konzipiert;Änderungen<br />
könnten sich ergeben.<br />
Zudem habe das Verfassungsrecht dem<br />
Embryo niemals Grundrechte zugesprochen,<br />
sondern nur den Schutz durch die<br />
Gesellschaft. Dieser käme jedoch auch<br />
dem menschlichen Leichnam, der Natur<br />
und den Tieren zu. Auch Margot von<br />
Renesse,Vorsitzende der Enquete-Kommission<br />
„Recht und Ethik der modernen<br />
Medizin“ des Bundestages, hält einen liberaleren<br />
Umg<strong>an</strong>g mit dem Artikel 1 des<br />
Grundgesetzes für <strong>an</strong>gemessen. Sie sieht<br />
die Diskussion um die <strong>PID</strong> als eine Suche<br />
nach der Grenze des Strafrechts <strong>an</strong>.Menschen<br />
in Notsituationen müssten unter<br />
Umständen straffrei bleiben können –<br />
ähnlich wie bei der Abtreibungsregelung.<br />
Beh<strong>an</strong>dlungsch<strong>an</strong>cen und die Erweiterung<br />
des Wissens sollten nicht beschränkt<br />
werden.<br />
Dass die Beschränkungen innerhalb<br />
der Reproduktionsmedizin die menschliche<br />
Fortpfl<strong>an</strong>zung stark beeinträchtigen,<br />
bezweifelt Prof. Dr. habil. Elmar<br />
Brähler von der Klinik für Psychotherapie<br />
und Psychosomatik der Universität<br />
Leipzig. „Nach empirischen Untersuchungen<br />
sind zwar 30 Prozent aller<br />
Frauen zeitweilig ungewollt kinderlos,<br />
von einer dauerhaft ungewollten Kinderlosigkeit<br />
sind jedoch lediglich ein bis<br />
drei Prozent aller Frauen betroffen.“<br />
Die Ergebnisse seiner Repräsentativerhebung<br />
von 1999 zeigen auch, dass die<br />
Hälfte aller Schw<strong>an</strong>gerschaften ungepl<strong>an</strong>t<br />
zust<strong>an</strong>de kommen. Brählers Fazit:<br />
„M<strong>an</strong> sollte <strong>an</strong> spont<strong>an</strong>er Zeugung festhalten,<br />
da sonst die Geburtenzahl noch<br />
weiter zurückgeht.“ Dr. med. Eva A. Richter<br />
D O K U M E N T A T I O N<br />
Heft 12, 22. März 2002<br />
Stammzellgesetz<br />
Tauziehen um Definitionen<br />
Der Entwurf des Stammzellgesetzes weicht vom Beschluss<br />
des Deutschen Bundestages vom 30. J<strong>an</strong>uar ab –<br />
zugunsten der <strong>Forschung</strong>. Er wird jetzt überarbeitet.<br />
Der Entwurf zum gepl<strong>an</strong>ten<br />
Stammzellgesetz hält nicht, was<br />
der Beschluss des Deutschen<br />
Bundestages vom 30. J<strong>an</strong>uar versprach:<br />
„Keine verbrauchende <strong>Embryonen</strong>forschung“.<br />
Einige Regelungen im jetzigen<br />
Entwurf, den 115 Abgeordnete von<br />
SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die<br />
Grünen erstellten, weichen die Auflagen<br />
wieder auf, die das Parlament <strong>an</strong><br />
einen Import von hum<strong>an</strong>en menschlichen<br />
Stammzelllinien knüpfte.<br />
Bei der mehr als sechsstündigen Anhörung<br />
des Ausschusses für Bildung,<br />
<strong>Forschung</strong> und Technikfolgenabschätzung<br />
im Bundestag am 11. März wies vor<br />
allem die Enquetekommission „Recht<br />
und Ethik der modernen Medizin“ wiederholt<br />
auf die eigentliche Intention des<br />
Gesetzes hin – nämlich die <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong><br />
embryonalen Stammzelllinien sowie deren<br />
Import nur in Ausnahmefällen zuzulassen.<br />
An dem Gesetzentwurf kritisierten<br />
die Sachverständigen hauptsächlich,<br />
dass nunmehr embryonale Stammzellen<br />
statt embryonaler Stammzelllinien eingeführt<br />
werden sollen. Ferner bemängelten<br />
sie, dass nicht die Eltern der<br />
Stammzellgewinnung zustimmen müssen,<br />
sondern lediglich „nach dem Recht<br />
des Herkunftsl<strong>an</strong>des dazu berechtigte<br />
natürliche Personen“.Auch dass sich die<br />
neu zu schaffende zentrale Ethikkommission<br />
der Zulassungsbehörde vorr<strong>an</strong>gig<br />
aus Naturwissenschaftlern zusammensetzen<br />
soll, lehnen die Sachverständigen<br />
ab.<br />
Damit treten Probleme zutage, die<br />
mit der Gratw<strong>an</strong>derung des Bundestages,<br />
der sich weder für ein klares Ja noch<br />
für ein klares Nein entscheiden konnte,<br />
schon programmiert waren. Der Gesetzestext<br />
soll nun bis zum 26.April überarbeitet<br />
werden. Die zweite und dritte Lesung<br />
im Bundestag ist für den 26. April<br />
vorgesehen.<br />
Tatsächlich kommt der Formulierung<br />
des Stammzellgesetzes große Bedeutung<br />
zu. Erst mit ihm werden die Weichen<br />
gestellt, wie die <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> embryonalen<br />
Stammzellen in Deutschl<strong>an</strong>d<br />
geh<strong>an</strong>dhabt werden soll. Federführend<br />
für die Erarbeitung des Stammzellgesetzes<br />
ist das <strong>Forschung</strong>sministerium.<br />
Von ihm werden der Gesundheits-, der<br />
Rechts- und der Familienausschuss sowie<br />
die Enquetekommission „Recht<br />
und Ethik der modernen Medizin“ zur<br />
Beratung her<strong>an</strong>gezogen.<br />
„Der Import hum<strong>an</strong>er embryonaler<br />
Stammzellen wird auf bestehende Stammzelllinien,<br />
die zu einem bestimmten Stichtag<br />
etabliert wurden, beschränkt“, heißt es<br />
in dem von den Bundestagsabgeordneten<br />
beschlossenen Antrag.Jetzt ist jedoch nur<br />
noch von Stammzellen die Rede. Die Begriffe<br />
„Stammzelllinien“ und „Stammzellen“<br />
würden in der amerik<strong>an</strong>ischen Literatur<br />
synonym gebraucht, verteidigte<br />
Prof.Dr.Bärbel Friedrich,Institut für Biologie<br />
der Humboldt-Universität Berlin<br />
und Präsidiumsmitglied der Deutschen<br />
<strong>Forschung</strong>sgemeinschaft, die jetzige Formulierung.<br />
Prof. Dr. Peter Gruss, Max-<br />
Pl<strong>an</strong>ck-Institut für Biophysikalische Chemie,<br />
Göttingen, und designierter Präsident<br />
der Max-Pl<strong>an</strong>ck-Gesellschaft, gab zu<br />
bedenken, dass die Mehrzahl der in den<br />
USA registrierten Stammzelllinien uncharaktisiert<br />
sei und damit der biologischen<br />
Definition von „Linien“ nicht entspreche.<br />
Die Formulierung „Stammzellen“<br />
müsse unbedingt ins Gesetz, wolle<br />
m<strong>an</strong> die <strong>Forschung</strong> nicht behindern.<br />
Gegner der <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> menschlichen<br />
<strong>Embryonen</strong> sehen hinter der geänderten<br />
Formulierung jedoch die Gefahr<br />
der Ausweitung und des Missbrauchs.<br />
Das „Herstellungsdatum“ sei nicht<br />
mehr nachweisbar, wenn Stammzellen<br />
importiert werden könnten, aus denen<br />
erst später Stammzelllinien gezüchtet<br />
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