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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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Meinung der damaligen Bundesministerin<br />

für Gesundheit wiedergab“.<br />

Andrea Fischers strikte Auffassung<br />

werde jetzt nicht mehr geteilt, sagte der<br />

Präsident der Bundesärztekammer<br />

(BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich<br />

Hoppe, der Katholischen Nachrichten-<br />

Agentur. Hoppe glaubt indessen nicht<br />

<strong>an</strong> einen generellen Kurswechsel der<br />

Bundesregierung in der Biomedizin. So<br />

haben sich beispielsweise Bundesjustizministerin<br />

Herta Däubler-Gmelin und<br />

Bundesforschungsministerin Edelgard<br />

Bulmahn deutlich gegen das Klonen von<br />

<strong>Embryonen</strong> zu <strong>Forschung</strong>szwecken ausgesprochen.<br />

Bundesk<strong>an</strong>zler Gerhard<br />

Schröder und Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt seien jedoch möglicherweise<br />

bereit, die Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik<br />

in sehr eng gefassten Grenzen<br />

zu gestatten, so der BÄK-Präsident.<br />

Ob bereits wenige Tage alten <strong>Embryonen</strong><br />

eine Menschenwürde zugesprochen<br />

werden k<strong>an</strong>n, lässt die Bundesregierung<br />

ebenfalls offen. Sie dist<strong>an</strong>ziert sich jedenfalls<br />

nicht ausdrücklich von Äußerungen<br />

des Kulturstaatsministers Juli<strong>an</strong> Nida-<br />

Rümelin (SPD), der die Auffassung vertritt,<br />

dass sich „das Kriterium Menschenwürde<br />

nicht auf <strong>Embryonen</strong> ausweiten“<br />

lässt. „Ethische Argumente sind keine<br />

rechtlichen Argumente“, heißt es dazu in<br />

der Stellungnahme der Bundesregierung.<br />

In der internationalen Philosophie würden<br />

Begriffe wie zum Beispiel der der<br />

Menschenwürde gelegentlich <strong>an</strong>ders verwendet<br />

als im verbindlichen deutschen<br />

Verfassungsrecht. Die Bundesregierung<br />

sehe sich in ihrem H<strong>an</strong>deln auch künftig<br />

verfassungsrechtlich verpflichtet, die<br />

Würde des Menschen, wie sie in der<br />

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

ihren Ausdruck gefunden hat, zu<br />

achten und zu schützen.<br />

Auch zur Zulässigkeit von Gentests<br />

und ihrer Verwertung wurde die Bundesregierung<br />

befragt. Sie sieht „für die<br />

Verwertung von aus genetischen Tests<br />

gewonnenen Erkenntnissen beim Zug<strong>an</strong>g<br />

zu Sozialversicherungen keinen<br />

Raum“. Die Bundesregierung bewertet<br />

es positiv, dass „in der privaten Kr<strong>an</strong>ken-,<br />

Unfall- und Lebensversicherung<br />

Gentests gegenwärtig nicht als Voraussetzung<br />

für den Abschluss von Versicherungsverträgen<br />

verl<strong>an</strong>gt werden“.<br />

Darauf hätte sich die deutsche Versicherungswirtschaft<br />

verständigt.<br />

72<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

Diese Äußerung stieß auf Kritik bei<br />

den Bundestagsabgeordneten Hubert<br />

Hüppe und Annette Widm<strong>an</strong>n-Mauz<br />

(beide CDU). Sie erklären, dass die<br />

Bundesregierung offenbar ungerührt<br />

scheine von den Sorgen der Bürger, die<br />

mit Recht eine verlässlichere Grundlage<br />

erwarteten als Absprachen unter Wirtschaftsunternehmen.<br />

Nicht nur bei Oppositionspolitikern,<br />

sondern auch in<br />

den eigenen Reihen stieß die Ankündigung<br />

Schröders, einen nationalen Ethikrat<br />

einzurichten, auf Kritik. Dieser solle,<br />

so die Bundesregierung, „die verschiedenen<br />

gesellschaftlichen Positio-<br />

Heft 10, 9. März 2001<br />

Biomedizin<br />

nen widerspiegeln“. Während Ulla<br />

Schmidt die Einrichtung eines Ethikrates<br />

begrüßt, hält Monika Knoche<br />

(Bündnis 90/Die Grünen) ihn nicht<br />

für erforderlich. Ethikräte hätten keine<br />

Definitionshoheit darüber, was das<br />

ethisch Ver<strong>an</strong>twortbare sei. Außerdem<br />

gebe es bereits einen bei dem Bundesgesundheitministeriumzugeordneten<br />

Ethikbeirat sowie die vom Bundestag<br />

eingesetzte Enquete-Kommission<br />

„Recht und Ethik der modernen Medizin“.<br />

Doch offensichtlich, so Hüppe und<br />

Widm<strong>an</strong>n-Mauz, „passt deren Arbeit<br />

Schröder nicht“. Gisela Klinkhammer<br />

Kein „Hirtenwort“, sondern<br />

Diskussions<strong>an</strong>stoß<br />

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat ein<br />

Thesenpapier zur Bioethik vorgelegt.<br />

Das Zentralkomitee der deutschen<br />

Katholiken (ZdK) will die Überarbeitung<br />

des <strong>Embryonen</strong>schutzgesetzes<br />

oder die Erarbeitung eines<br />

neuen Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizingesetzes<br />

begleiten – und zwar ohne ideologische<br />

Scheuklappen. Dabei hält die katholische<br />

Laienorg<strong>an</strong>isation prinzipiell <strong>an</strong><br />

ihren Positionen fest, wünscht sich jedoch<br />

eine breite gesellschaftliche Debatte.<br />

Unter dem hohen Tempo des biomedizinischen<br />

Erkenntnisgewinns sowie<br />

dem Druck auf die Politiker, die<br />

strengen deutschen St<strong>an</strong>dards im <strong>Embryonen</strong>schutz<br />

zu „nivellieren“, gerate<br />

der ethische Diskurs zunehmend in die<br />

Defensive, warnt das ZdK.<br />

„Nicht nur die Kritiker, sondern auch<br />

die Befürworter des biomedizinischen<br />

Fortschritts müssen die Gründe für ihr<br />

H<strong>an</strong>deln offen legen“, heißt es im Thesenpapier<br />

„Der biomedizinische Fortschritt<br />

als Herausforderung für das<br />

christliche Menschenbild“, das das ZdK<br />

am 1. März in Berlin vorstellte. Darin<br />

werden die katholischen Orientierungen<br />

ben<strong>an</strong>nt und begründet (www.zdk.de).<br />

Die neun „Orientierungen im<br />

Zeitalter der Biomedizin“ des ZdK:<br />

● Die Würde des Menschen ist un<strong>an</strong>tastbar; vom<br />

Moment der Zeugung bis zum Tod.<br />

● Das menschliche Leben ist der Verfügbarkeit<br />

des Menschen entzogen; niem<strong>an</strong>d darf darüber<br />

urteilen, wer lebenswert oder lebensunwert ist.<br />

● Das menschliche Leben ist unteilbar; vorgeburtliche<br />

Phase und der erste Lebensabschnitt unterscheiden<br />

sich nur graduell.<br />

● Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Gene<br />

und Neuronen.<br />

● Der christliche Glaube stellt Menschen mit<br />

Behinderungen, Kr<strong>an</strong>kheiten und Benachteiligungen<br />

in den Mittelpunkt; Gendiagnostik darf<br />

nur nach Einwilligung erfolgen.<br />

● Der Mensch bedarf der Erlösung; nahezu religiöse<br />

Verheißungen der Medizin und der Technik<br />

sind realitätsferne Illusionen.<br />

● Biomedizinische Fortschritte müssen dem Wohl<br />

der Patienten dienen.<br />

● Jeder Mensch ist für sein H<strong>an</strong>deln ver<strong>an</strong>twortlich;<br />

Forscher, Anwender und Nutzer müssen<br />

sich ein eigenes Urteil bilden.<br />

● Der Staat ist auf die Menschenwürde verpflichtet;<br />

sie darf nicht der <strong>Forschung</strong>sfreiheit und<br />

Marktinteressen geopfert werden.

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