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Dokumentation PID, PND, Forschung an Embryonen - 3., erweiterte ...

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von <strong>Embryonen</strong> auf die ersten 14 Tage<br />

der Entwicklung beschränkt. Andere<br />

Länder, wie Norwegen, Fr<strong>an</strong>kreich und<br />

die Schweiz, folgten dem deutschen<br />

Konzept, das die Erzeugung eines Embryos<br />

vom Beginn der Entwicklung <strong>an</strong><br />

verbiete. Während beispielsweise in<br />

Fr<strong>an</strong>kreich „liberalisierende Gesetzentwürfe<br />

auf dem Tisch liegen“, würden<br />

zum Beispiel in K<strong>an</strong>ada, Italien und in<br />

den USA Verschärfungen <strong>an</strong>gestrebt.<br />

Der US-amerik<strong>an</strong>ische Präsident<br />

George W. Bush hatte sich am 9.August<br />

dafür ausgesprochen, <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong> vorh<strong>an</strong>denen<br />

Stammzelllinien mit Bundesmitteln<br />

zu unterstützen. Die Schaffung<br />

neuer Zelllinien oder gar das Klonen<br />

sollte jedoch nicht öffentlich<br />

gefördert werden. Diese Entscheidung<br />

wurde von Prof. Dr. Erich H. Loewy,<br />

University of California, Davis, scharf<br />

kritisiert: „Die Bushsche Lösung ist gar<br />

keine Lösung. Sie treibt die <strong>Forschung</strong><br />

in die Arme der Industrie.“ Und eine<br />

Kommerzialisierung von Stammzellen<br />

sei zutiefst unethisch.<br />

Grundsätzlich sprach sich Loewy für<br />

eine „evolutionäre Entwicklungsethik“<br />

aus und befürwortete die <strong>Forschung</strong> <strong>an</strong><br />

embryonalen menschlichen Stammzellen.Seiner<br />

Ansicht nach haben sie keine<br />

volle Schutzwürdigkeit: „Am Leben zu<br />

sein, bedeutet etwas <strong>an</strong>deres, als Leben<br />

zu haben.“ Gisela Klinkhammer<br />

Heft 41, 12. Oktober 2001<br />

Reproduktionsmedizin<br />

D O K U M E N T A T I O N<br />

Heft 40, 5. Oktober 2001<br />

Deutsche Bischofskonferenz<br />

Kein „Zellhaufen“<br />

Die Attentate von New York und Washington<br />

haben wohl nur kurzfristig<br />

das Thema Medizinethik in den Hintergrund<br />

treten lassen“, sagte der Vorsitzende<br />

der Deutschen Bischofskonferenz,<br />

Kardinal Karl Lehm<strong>an</strong>n, zu Beginn<br />

der diesjährigen Herbst-Vollversammlung<br />

der Deutschen Bischofskonferenz<br />

in Fulda. Es werde nicht mehr<br />

l<strong>an</strong>ge dauern, bis Nachrichten über<br />

neue Experimente eintreffen würden.<br />

Die Bischofskonferenz hielt es deshalb<br />

für erforderlich, sich intensiv mit<br />

den Themen Stammzellforschung, Beginn<br />

des menschlichen Lebens und<br />

Schutzwürdigkeit von <strong>Embryonen</strong> zu<br />

beschäftigen. Doch ist ihre Meinung<br />

überhaupt gefragt? Viel entscheidender<br />

scheint da beispielsweise die Empfehlung<br />

des Nationalen Ethikrats, der sich<br />

zurzeit damit beschäftigt, ob embryonale<br />

Stammzelllinien importiert werden<br />

und <strong>an</strong> ihnen geforscht werden darf.<br />

Doch das Gremium, bei dem Repräsent<strong>an</strong>ten<br />

der katholischen Kirche mit Wissenschaftlern,<br />

die einem Embryo in<br />

frühem Stadium keine volle Schutzwürdigkeit<br />

zubilligen, <strong>an</strong> einem Tisch sitzen,<br />

k<strong>an</strong>n sich nicht einigen und stellte<br />

zunächst lediglich fest: „Es gibt mehrere<br />

Meinungen zu diesem Thema.“ Dass<br />

es auch keine spezielle katholische Meinung<br />

gibt, räumte Kardinal Lehm<strong>an</strong>n<br />

ein. Dennoch können und wollen die<br />

Bischöfe richtungweisend sein. „Die<br />

Kirche sieht sich als Anwältin des Lebens<br />

und als Anwältin des Menschen.<br />

Wir haben in dieser öffentlichen Diskussion<br />

nur die ,Macht‘ unserer guten<br />

Argumente“, sagte der Vorsitzende der<br />

Bischofskonferenz.<br />

Und so heißt es in einem „orientierenden<br />

Text“ der katholischen Bischöfe:<br />

Embryologische <strong>Forschung</strong>en über<br />

die Vereinigung von Ei- und Samenzellen<br />

stützen die These, dass der Embryo<br />

kein „Zellhaufen“, sondern von Anf<strong>an</strong>g<br />

<strong>an</strong> Mensch ist und sich als solcher entwickelt.<br />

Versuche, eine abgestufte<br />

Schutzwürdigkeit zu begründen, seien<br />

ebenso zurückzuweisen wie Vorschläge,<br />

das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnen<br />

zu lassen.<br />

Eine Außenseitermeinung ist diese<br />

Auffassung sicher nicht. Schließlich<br />

deckt sie sich auch mit dem (bisher<br />

noch) geltenden <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz.<br />

Gisela Klinkhammer<br />

Fachgesellschaften für klare Regelungen<br />

Involvierte Ärzte fordern unter <strong>an</strong>derem die Zulassung der Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik,<br />

die Lockerung der restriktiven Embryokultur und die Schaffung einer<br />

zentralen Registrierungs- und Beratungsstelle für die assistierte Reproduktion.<br />

Für eine neue, umfassende rechtliche<br />

Regelung der Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizin<br />

haben sich in Bonn Vertreter verschiedener<br />

involvierter Fachgesellschaften<br />

ausgesprochen. Das erforderliche<br />

Fortpfl<strong>an</strong>zungsmedizingesetz sollte eine<br />

Liberalisierung in maßvollen Grenzen<br />

erlauben und speziell auch die weiten<br />

Bereiche regeln, in denen das <strong>Embryonen</strong>schutzgesetz<br />

Rechtsunsicherheit bie-<br />

tet, heißt es in einem Positionspapier, das<br />

von der Deutschen Gesellschaft für<br />

Gynäkologische Endokrinologie, der<br />

Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie<br />

und Geburtshilfe, der Deutschen Gesellschaft<br />

für Reproduktionsmedizin und<br />

dem Bundesverb<strong>an</strong>d Reproduktionsmedizinischer<br />

Zentren erarbeitet wurde.<br />

Ein zentraler Punkt hierbei sei die<br />

Präimpl<strong>an</strong>tationsdiagnostik, die nicht<br />

explizit verboten, aber auch nicht zulässig<br />

sei. Prof. Ricardo Felberbaum (Lübeck)<br />

und Dr. Michael Thaele (Saarbrücken)<br />

verdeutlichten das Dilemma<br />

von Ärzten und betroffenen Patienten:<br />

Wenn nach hum<strong>an</strong>genetischer Beratung<br />

klar ist, dass ein hohes Risiko für<br />

ein Kind mit schweren, nicht therapierbaren<br />

Erbkr<strong>an</strong>kheiten besteht, k<strong>an</strong>n<br />

das Paar entweder das Risiko einer<br />

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