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Freies Kurdistan Buch

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the independence of the judiciary and refraining from interference in its affairs“. 1<br />

Zur Beruhigung der Zentralregierung in Bagdad sowie der irakischen Opposition (im Ausland),<br />

aber auch der Nachbarstaaten betont ein Passus dieser Regierungserklärung, dass die Kurden die<br />

irakischen Grenzen nicht ändern und sich als ein Teil eines – demokratischen – Iraks verstehen. 2<br />

In der Regierungserklärung wird auch auf gute Nachbarschaftsbeziehungen zu dem Iran, der<br />

Türkei und Syrien hingewiesen; es heißt in dieser Hinsicht: „Diese Beziehungen sollen dem<br />

kurdischen Volk im Irak, den Völkern der Nachbarstaaten und der gesamten Volksgemeinschaft<br />

im Irak nutzen“. 3<br />

Die Wahl eines Legislativrats bzw. eines Regionalparlaments und die Bildung eines<br />

Exekutivrats oder einer Regionalregierung in Irakisch-<strong>Kurdistan</strong> beziehen ihre Legitimität auch<br />

aus dem Autonomiestatut, das bereits 1970 in der irakischen Verfassung verankert worden ist.<br />

Trotzdem anerkennt die irakische Baath-Regierung das demokratisch gewählte<br />

Regionalparlament und die Regionalregierung in der Schutzzone bzw. in Irakisch-<strong>Kurdistan</strong> –<br />

wie erwartet – nicht.<br />

Auf die Frage, ob den Kurden angesichts dessen etwas anderes übrig bleibt, als sich praktisch als<br />

unabhängiger Staat zu verhalten, antwortet der kurdische Ministerpräsident Fouad Ma’ssum in<br />

einem Interview mit der deutschen Journalistin Milena Ergen:<br />

„[...] Bis im Irak demokratische Verhältnisse geschaffen sind, müssen wir hier eine eigene<br />

Gesetzlichkeit haben. [...] Wir brauchen jetzt eine offizielle Vertretung gegenüber der<br />

UNO und anderen Staaten“. 4<br />

Die Staatengemeinschaft vermeidet aber – wegen der komplizierten Situation und mit Rücksicht<br />

vor allem auf die Türkei – offizielle Kontakte mit der kurdischen Regionalregierung. Inoffizielle<br />

internationale Beziehungen durch Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Besuche von<br />

westlichen Staatsvertretern sind jedoch auf der Tagesordnung.<br />

Die kurdische Regionalregierung erhält nicht nur keine Vertretung, sondern auch keinen<br />

Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen. 5<br />

Offensichtlich ist die politische Nichtanerkennung der kurdischen Struktur ebenso gesichert wie<br />

das materielle Überleben der Bevölkerung der Region. Mit diesem paradoxen Verhalten soll vor<br />

allem den Befürchtungen bzw. dem Willen der Türkei Rechnung getragen werden. 6<br />

1 Zitiert nach (ai.), 1995, S.16.<br />

2 Schmidt, 1994, S.108.<br />

3 Zitiert nach Schmidt, 1994, S.108.<br />

4 Zitiert nach Schmidt, 1994, S.108.<br />

5 Leukefeld, 1996, S.122.<br />

6 Schmidt, 1994, S.165-169.<br />

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