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Freies Kurdistan Buch

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von Lausanne, Ja’far Pascha [al-’askari] – selbst ein Kurde, weist diese Forderung der Türken<br />

während der Verhandlungen jedoch scharf zurück, und zwar im Verweis darauf, dass die Kurden<br />

ihre selbständige Regierung in Sulaimaniya unter der Führung von König Mahmud I. gegründet<br />

hatten. 1 Etwa einen Monat vor der Aushandlung des Vertrages von Lausanne legt die britische<br />

Royal Air Force (R.A.F.) die Stadt Sulaimaniya durch ein dreitägiges Bombardement in den<br />

Tagen 26.-28. Juni 1923 in Schutt und Asche. 2 Sechs Tage vor der Unterzeichnung des Vertrages<br />

von Lausanne, wo die Vereinbarung der Unabhängigkeit <strong>Kurdistan</strong>s gebrochen wird, besetzen<br />

die Briten und die irakische Armee gemeinsam die Stadt Sulaimaniya 3 und zerschlagen dadurch<br />

die kurdische Selbständigkeit, mit der sie ihre gemeinsame Haltung gegenüber der türkischen<br />

Delegation auf der Konferenz von Lausanne rechtfertigten, weil ein unabhängiger kurdischer<br />

Staat, vor allem nicht im Interesse der britischen Kolonialmacht gewesen wäre.<br />

Nach einem erneuten Aufstand im Jahre 1924 wird die Stadt Sulaimaniya im Mai wieder so<br />

intensiv aus der Luft von britischen Kampfflugzeugen bombardiert, dass die Briten Ende Mai bei<br />

der erneuten Eroberung lediglich 700 gebliebene Einwohner von insgesamt 20.000 Bewohnern<br />

in der Stadt finden. 4<br />

Der Streit zwischen Türken und Briten über das Wilayat Mosul bzw. Südkurdistan ist von da an<br />

unter dem Namen: die „Mosul-Frage“ in die Geschichte eingegangen. Im Vertrag von Lausanne<br />

wird auch vereinbart, dass die Grenze zwischen der Türkei und dem Irak durch einen Beschluss<br />

des Völkerbundes festgelegt werden soll (Artikel 3, Absatz 2). Eine internationale<br />

Untersuchungskommission, die laut eines Beschlusses des Völkerbundes in das umstrittene<br />

Wilayat Mosul Ende Januar 1925 entsendet wird, um die Frage durch eine Volksabstimmung<br />

bzw. -befragung zu klären, gibt in ihrem Bericht zur Frage der Kurden an, dass die Kurden dort<br />

die Mehrheit der Bevölkerung stellen; sie seien weder Araber noch Türken; sie hätten ein ständig<br />

anwachsendes Nationalbewusstsein, welches definitiv kurdisch ist. Die Kommission stellt<br />

eindeutig fest, dass es in dem umstrittenen Territorium kein national-irakisches Gefühl gibt. 5<br />

Außerdem bekräftigt sie, dass das umstrittene Territorium in der geographischen Literatur seit<br />

den islamischen Eroberungen bis zum Datum der Ermittlungen der Kommission nie als ein Teil<br />

des Irak betrachtet und beschrieben worden ist. Zudem war der Name „Irak“ der Bevölkerung der<br />

1 „Roji <strong>Kurdistan</strong>“ Nr.3 vom 30. November 1922, in: Khwaja, 1968, Bd.1 S.131-132.<br />

2 Khwaja, 1970, Bd.3 S.59.<br />

Zu den Bombardierungen <strong>Kurdistan</strong>s durch die britische Luftwaffe siehe auch Nehru, 1957, S.904-906; dies wird<br />

von Jawaharlal Nehru als „neues Merkmal des modernen Imperialismus“ betrachtet und dazu sagt er ironisch: „Sie<br />

schießen, töten und zerstören nur zum Besten des niedergeschossenen Volkes.“ Nehru, 1957, S.900.<br />

3 Khwaja, 1969, Bd.2 S.63.<br />

4 Vgl. die Anmerkung von K. M. Ahmad in: Arif, 1999, S.23.<br />

5 Vgl. „Report of the Commission“, S.31-78 in: Foster, 1936, S.160-163; vgl. auch Vanly, 1984, Bd.1 S.274; Nebez,<br />

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