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Freies Kurdistan Buch

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1.2. Im unabhängigen irakischen Königreich (1930 – 1958)<br />

Ein neuer Vertrag zwischen der britischen Mandatsmacht und der irakischen Regierung wird am<br />

30. Juni 1930 unterzeichnet, wodurch das britische Mandat beendet und der Irak formell<br />

unabhängig wird. 1 In diesem anglo-irakischen Vertrag ist aber keine Rede mehr von den Rechten<br />

des kurdischen Volkes im Irak, die 1925 von der Untersuchungskommission zur Mosul-Frage<br />

empfohlen und vom Völkerbund durch den Beschluss zur Angliederung des Wilayat Mosul<br />

(Südkurdistans) an den Irak betont bzw. als Bedingung des Mandats angesehen worden sind.<br />

Daher steht der Vertrag im klaren Widerspruch zu den Empfehlungen der obengenannten<br />

Kommission und zum Beschluss des Völkerbundes. 2 Der Text dieses Vertrags enttäuscht alle<br />

Kurden, die gehofft haben, eine Art der Autonomie innerhalb des unabhängigen Iraks zu<br />

erhalten. 3 Die Kurden protestieren in allen Teilen Südkurdistans vehement gegen diesen angloirakischen<br />

Vertrag, der sie völlig vernachlässigt bzw. ignoriert.<br />

Die Proteste der Kurden gegen den Vertrag und für ihre Selbständigkeit oder ihre nationalen und<br />

kulturellen Rechte breiten sich in Süd- bzw. Irakisch-<strong>Kurdistan</strong> aus. Die Region Barzan unter<br />

Führung von Sheikh Ahmad Barzani schließt sich im November 1931 Sulaimaniya an. Mit den<br />

neuen Aufständen und verschiedenen Memoranden an den Völkerbund hoffen die Kurden, die<br />

Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit bzw. des Völkerbundes zu erregen und die Einhaltung<br />

der Zusagen über die kurdische Autonomie zu erreichen. Am 28. Januar 1932 erklärt der<br />

Völkerbund:<br />

„Es läge nicht im Rahmen seiner Kompetenzen, über eine eventuelle Autonomie<br />

bestimmter Minderheiten zu diskutieren.“ 4<br />

Die Briten engagieren sich außerdem ein weiteres Mal zur Zerschlagung des kurdischen<br />

Aufstandes, besonders durch intensive Luftangriffe der „Royal Air Force“ (R.A.F.). 5 Sheikh<br />

Mahmud wird in den Südirak verbannt. Sheikh Ahmad erhält das Asylrecht im Juni 1932 in der<br />

Türkei. Zwei Jahre später liefert die türkische Regierung ihn und seinen jüngeren Bruder Mulla<br />

Mustafa Barzani jedoch an die irakische Regierung aus. Zunächst werden sie nach Nassiriya<br />

1 al-Hassani, 1988, Teil 3, S.21-27.<br />

2 Toynbee, 1925, S. 507 in: Ibrahim, 1983, S. 341.<br />

3 Jawad, 1981, S.12; vgl. auch I. Sharif, 1991, S.36.<br />

4 Zitiert nach I. Sharif, 1991, S.37.<br />

5 Vgl. Barzani, 1986, Bd.1 S.22-42; vgl. auch Vanly, S.276. Bei diesen Luftangriffen haben die Briten offenbar<br />

sowohl die Genfer Konvention missachtet – dies gesteht Oberstleutnant Sir Arnold Wilson in seinem Vortrag vor<br />

dem “Royal Asian Society” in London am 8.6.1932 (siehe Nehru, 1957, S.904), als auch gegen das britisch-irakische<br />

Abkommen vom Jahre 1930 verstoßen, welches die Verwendung der britischen Luftwaffe nur im Falle der<br />

Verteidigung gegen jegliche ausländische Aggression vorsieht, siehe dazu Hamdi, 1992, S.232.<br />

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