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Freies Kurdistan Buch

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Auch im Schlussdokument der Pariser Konferenz zur „Bekräftigung der Genfer Konvention von<br />

1925“ im Januar 1989 wird der Irak nicht namentlich verurteilt. Es wird lediglich auf die<br />

„jüngsten Verletzungen des Genfer Protokolls“ verwiesen. 1 Damit wird diese Konferenz<br />

tatsächlich zynisch zur Schau gestellt. Und die Rechte der unterdrückten Völker, vor allem die<br />

des kurdischen Volkes, werden von Vertretern aller Teilnehmerstaaten und vor der gesamten<br />

Weltöffentlichkeit rücksichtslos mit Füßen getreten. Die Kurden stehen noch einmal alleine,<br />

geprellt und beleidigt da – auch außerhalb des Konferenzraums in Europa.<br />

Aber neben den Menschenrechtsorganisationen in Europa solidarisieren sich auch viele<br />

Persönlichkeiten in der Welt mit dem kurdischen Volk in dieser Zeit. Der frühere Präsident<br />

Algeriens, Ahmad Ben Bella, (z.B.) appelliert im Oktober 1988 an die irakische Regierung, den<br />

Vernichtungskrieg gegen das kurdische Volk zu beenden und fordert die Regierungen und<br />

politischen Organisationen der arabischen und islamischen Staaten auf, sich dafür zu engagieren,<br />

diesen Völkermord zu stoppen. 2 Am 13. Oktober 1989 schlägt der berühmte russische Physiker<br />

und Nobelpreisträger Andrej Sacharow vor, die kurdische Frage auf einer UN-Konferenz zu<br />

behandeln. Er schreibt:<br />

“Das kurdische Volk, als Opfer auch der falschverstandenen `Realpolitik` von Ost und<br />

West, hat ein Recht auf Wiedergutmachung. Auf einer vom Generalsekretär der Vereinten<br />

Nationen einzuberufenden internationalen Konferenz sollen die am kurdischen Volk<br />

begangenen genozidartigen Verbrechen dargelegt, erörtert und verurteilt werden“. 3<br />

Der Vorschlag Sacharows wird jedoch von der Staatengemeinschaft nicht wahrgenommen.<br />

Die Anstrengungen einer Kommission des US-amerikanischen Kongresses zur Solidarität mit<br />

dem kurdischen Volk in Irakisch-<strong>Kurdistan</strong> und zur Verhängung bestimmter Sanktionen gegen<br />

das irakische Regime bleiben bis Mitte Juni 1990 erfolglos. Auf einer Sitzung des US-<br />

Kongresses Mitte Juni 1990 sagt der Vertreter des Außenministeriums, John H. Kelly:<br />

„Iraq’s human rights violations were not severe enough to deserve sanctions.“ 4<br />

Trotz der politischen Verantwortung der Bundesregierung für die deutschen Waffenexporte in<br />

den Irak, die zur Vernichtung und Vertreibung der Kurden eingesetzt wurden, und obwohl viele<br />

Menschenrechtsorganisationen (wie z.B. die GfbV) präzise Details über die Verbrechen des<br />

irakischen Regimes gegen die Kurden in die deutschen Medien getragen hatten, erklärt das<br />

deutsche Auswärtige Amt noch am 8. November 1990, es habe keine ausreichenden Hinweise<br />

1 Kaufmann, 1989, S.29; vgl. auch Ludwig, 1991, S.81.<br />

2 „Serdemi Nıwé“, Nr.33 / Oktober 1988.<br />

3 Zitiert nach Zülch, 1991, S.128.<br />

4 Zitiert nach Brune, 1993, S.50.<br />

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