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Freies Kurdistan Buch

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beiden großen Parteien herrschte und das Verhältnis der „Koalitionäre“ zueinander mehr schlecht<br />

als recht war, entstand daraus „Autoritäts- bzw. Staatsmachtszweigleisigkeit“. Außerdem hat die<br />

Nichtrespektierung der Unabhängigkeit der Justiz die Ehrfurcht und Effektivität der Regierung<br />

erheblich beeinträchtigt. Und die Machtausübung außerhalb des gewählten Systems hat das<br />

Parlament sowie die Regierung fast außer Kraft gesetzt.<br />

Es sind inzwischen offenbar drei Formen (oder Arten) der Autorität bzw. der Machtausübung in<br />

der Schutzzone entstanden:<br />

a)- Die Autorität (inoffizielle Regierung) der PUK, mit eigenem Budget (aus einem bestimmten<br />

Anteil der Zolleinnahmen), eigenen Peshmerga-Einheiten, eigener Spezialbrigade (Liway<br />

Taybeti), eigener Militärakademie, eigenem Geheimdienst „Dezgay Zanyari“<br />

(Informationsapparat), eigenen Medien (Fernsehanstalten, Rundfunksender, Zeitschriften und<br />

Zeitungen) und eigener Vertretung bei der Türkei in Ankara;<br />

b)- Die Autorität (inoffizielle Regierung) der KDP auch mit eigenem Budget (aus einem<br />

bestimmten Anteil der Zolleinnahmen), eigenen Peshmerga-Einheiten, eigener Spezialbrigade<br />

(Liway Taybeti), eigener Militärakademie, eigenem Geheimdienst „rékxıstıni taybeti“<br />

(Spezialorganisation), eigenen Medien (Fernsehanstalten, Rundfunksender, Zeitungen und<br />

Zeitschriften) und eigener Vertretung in Ankara;<br />

c)- Die gemeinsame kurdische (offizielle) Regionalregierung (KRG), die – nur noch formell –<br />

mit eigenem Budget (aus einem kleineren Anteil der Zolleinnahmen) dasteht, und ihre<br />

Sicherheitskräfte (Polizei und Sicherheitsdienst „Asayış“) und deren Verwaltungen, Institutionen<br />

und Einrichtungen praktisch (auf der Basis der fifty:fifty-Vereinbarung) zu den Autoritäten<br />

(inoffiziellen Regierungen) der beiden großen Parteien gehören.<br />

Unter diesen Umständen hat sich das „Zweiparteiensystem“ zur Aufteilung oder gemeinsamen<br />

Ausübung der Macht nicht als erfolgreich bzw. funktionsfähig erwiesen.<br />

Das Bewusstsein, dass die fifty:fifty-Regelung kein Übergang zu Friedenszeiten darstellt, war<br />

von Anfang an – gleich nach den Wahlen – bei vielen Bürgern zu merken. 1 Nach etwa zwei<br />

Jahren stellt sie sich doch als eine vorläufige Lösung für die Krise der Macht, aber auch als eine<br />

Zeitbombe für den Frieden und die Eintracht (für Leib und Leben der Bevölkerung) in der<br />

Schutzzone bzw. in der selbstverwalteten Region <strong>Kurdistan</strong>s heraus. Sie stellt tatsächlich das<br />

Haupthindernis der jungen Demokratie dar und leitet die erneute Zerrissenheit und deren fatale<br />

Folgen in die Wege.<br />

Es wird festgestellt, dass die Beteiligung der kleinen Parteien der <strong>Kurdistan</strong>-Front am ersten frei<br />

1 KDP, 1994, S.4 –5.<br />

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