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Freies Kurdistan Buch

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2. Systematische Vertreibungen, Dörfzerstörungen und Massenmord unter dem totalitären<br />

Baath-Regime (1975 – 1991)<br />

2.1. Jahre der massiven Unterdrückung (1975 – 1987)<br />

Nach dem Zusammenbruch des kurdischen bewaffneten Widerstands im März 1975 erhielt das<br />

Baath-Regime freie Hand zur Unterdrückung des kurdischen Volkes unter dem Deckmantel der<br />

„Scheinautonomie“. Die Kurden sind allen Repressalien und Racheakten des Regimes wehrlos<br />

ausgeliefert und können nichts dagegen unternehmen. 1 Innerhalb eines Jahres werden 437 Fälle<br />

von Hinrichtungen, Erschießungen und Foltermorden bekannt. 2 Bis Ende 1976 werden etwa<br />

300.000 Kurden nach Südirak verbannt, 3 und der Unterricht in kurdischer Sprache wird in weiten<br />

Gebieten <strong>Kurdistan</strong>s – in den Schulen der Provinzen Kirkuk und Duhok sowie der kurdischen<br />

Distrikte der Provinz Mosul und im Distrikt Khanaqin (in der Provinz Diyala) – abgeschafft. 4<br />

Noch im Jahre 1975 beginnt die Baath-Regierung mit der Umsiedlung der Araber aus Süd- und<br />

Westirak in kurdische Erdölgebiete (Kirkuk und Khanaqin). Sie bietet jeder Familie von ihnen<br />

bestimmte Privilegien als Anreize: Ein Haus und 10.000 Irakischer Dinar (ID) {umgerechnet<br />

rund 33.000 US-Dollar}. 5 Darüber hinaus setzt das Baath-Regime Anfang 1976 eine Prämie von<br />

(umgerechnet) rund 3.000 Dollar für jeden Araber aus, der eine Kurdin heiratet 6 – als zusätzliche<br />

Maßnahme zur Assimilierung der Kurden und als ein deutlicher Hinweis der Entschlossenheit<br />

des Regimes, die nationale Identität des kurdischen Volkes mit allen Mitteln auszulöschen.<br />

Mit dem Zusammenbruch der „Septemberrevolution“ war die von Mulla Mustafa Barzani<br />

mühsam hergestellte Einheit der Kurden wieder verloren. 7 Im Frühjahr 1976 setzt eine kurdische<br />

Zeitschrift trotz dieses großen Schlages das Zeichen der ungebrochenen Widerstandskraft bzw.<br />

des Kampfeswillens und schreibt:<br />

„Ein Volk, das so lange für seine Befreiung gekämpft hat, lässt sich nicht wieder in<br />

Ketten legen.“ 8<br />

Im Frühling 1976 beginnen die Kurden sich erneut zu organisieren und mit dem Partisanenkrieg<br />

den Widerstand gegen das Baath-Regime wieder aufzunehmen, weil Gewalt nur Gegengewalt<br />

provoziert. Um den Gewaltakten bzw. Repressalien des Baath-Regimes gegen das kurdische<br />

1 Sitte, 1980, S.124; vgl. auch I. Sharif, 1991, S.151.<br />

2 Roth, 1978, S.312.<br />

3<br />

Laut Verlautbarung der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ vom 14.01.1977, nach Angaben der<br />

Gesellschaft für bedrohte Völker in: Chaliand, 1984, Bd.1 S.375.<br />

4 Vanly, 1986, Bd.2 S.161; vgl. dazu auch (HRW), 1990, S.74.<br />

5 Talabani, 1988, S.19.<br />

6 „The Guardian“ vom 04.02.1976, in: Khalil, 1985, S.150.<br />

7 Deschner, 1983, S.41.<br />

8 „Newroz-Info“, März 1976, in: Khalil, 1985, S.151.<br />

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