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Freies Kurdistan Buch

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Die weitere Frage wäre, ob die reale Situation des kurdischen Volkes in dem betroffenen Staat<br />

(Irak) so desolat ist, dass nur der bewaffnete Widerstand bzw. Kampf für die Sezession und<br />

staatliche Souveränität der einzige Ausweg aus der Krise ist und damit unter Umständen<br />

völkerrechtlich legitimiert werden könnte.<br />

Die Situation im Irak (unter der Baath-Herrschaft) war hinsichtlich beider Komponenten<br />

Minderheitenrechte und Menschenrechte tatsächlich desolat und unerträglich; sie wurden<br />

massenhaft und systematisch verletzt.<br />

In diesem Zusammenhang stellen sich zwei wichtige Fragen:<br />

1. Weil die Betroffenen selbst keine Möglichkeiten oder keine ausreichenden Mittel haben, sich<br />

zu schützen, kann oder wird die internationale Gemeinschaft ihnen dabei über die Schutzzone<br />

hinweg helfen?<br />

2. Handelt es sich nun um einen internationalen Konflikt bei der kurdischen Widerstandsbewegung<br />

in Irakisch-<strong>Kurdistan</strong>?<br />

Die brutale Unterdrückung des kurdischen Volkes im Irak in den 80ern und Anfang der 90er<br />

Jahre, die Merkmale des Genozides trug, 1 ist schon vom Sonderberichterstatter der UNO<br />

festgestellt worden. 2 Und die Gefährdung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit in<br />

der Region ist durch die Verfolgung und das Vertreiben von etwa zwei Millionen Kurden im<br />

Frühjahr 1991 eingetreten – dies bestätigt die Resolution 688 des UN-Sicherheitsrats. 3<br />

Es geht hier also um eine Kausalität zwischen massenhaften und systematischen<br />

Menschenrechtsverletzungen in einem bestimmten Staat und dem internationalen Frieden.<br />

Gleich wie man nun das Selbstbestimmungsrecht angeht – als feststehendes Recht aller Völker<br />

oder als Minderheitenschutz oder als individuelles und kollektives Menschenrechtsproblem, ist<br />

es bereits keine innere Angelegenheit des Iraks mehr – besonders nach der Verabschiedung der<br />

UN-Resolution 688. Es ist nun der Verantwortung der internationalen Völkergemeinschaft<br />

zugewachsen und soll von Beschlüssen der höchsten UN-Gremien behandelt werden; falls der<br />

Irak weiter unter der Herrschaft eines despotischen Regimes – oder einer anderen Diktatur –<br />

bleibt. Genauso wichtig dürfte es sein, dass sich die kurdische politische Repräsentanz, wie bei<br />

ihrer Forderung, endlich richtig einigt und ihre Handlungskapazität nicht weiterhin zersplittert,<br />

sondern konzentriert. 4<br />

Optionen, Ziele und Visionen des kurdischen Volkes und seiner politischen Organisationen bzw.<br />

1 Genozid ist definiert als Massenmord, begangen durch dominante Gruppen, die sich im Besitz des Staates befinden,<br />

an Angehörigen von staatlicherseits als Minderheiten ausgegrenzten Nationalitäten, vgl. Scherrer, 1997, S.111.<br />

2 Cook, 1995, S.161.<br />

3 Siehe Anhang 4.<br />

4 Stuby, 1994, S.52-57.<br />

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