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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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154 Chronik<br />

• Auf Anregung <strong>der</strong> KMK finden die ersten Diskussionen über die<br />

einheitliche Bezeichnung <strong>der</strong> Abschlussprüfung im<br />

künstlerischen Bereich statt. Die KMK empfiehlt, auf die<br />

Bezeichnung ‚Reifeprüfung’ zu verzichten, um eine<br />

Verwechslung mit <strong>der</strong> Reifeprüfung <strong>an</strong> Gymnasien<br />

auszuschließen. Der Vorschlag <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft, die<br />

Hochschulabschlussprüfung ‚Künstlerische Staatsprüfung’ zu<br />

nennen, wird ebenfalls von <strong>der</strong> KMK abgelehnt. Die<br />

Diskussionen, 1964 begonnen, enden erst 1968 mit einem Brief<br />

<strong>der</strong> KMK, in dem mitgeteilt wird, „ dass (…) eine einheitliche<br />

Regelung auf Grund <strong>der</strong> bestehenden unterschiedlichen<br />

Auffassungen <strong>der</strong>zeit nicht möglich erscheint“.<br />

57Ein Brief <strong>des</strong> Direktors <strong>der</strong> Musikhochschule Saarbrücken <strong>an</strong> Fe<strong>der</strong>führer<br />

Prof. Seem<strong>an</strong>n vom 9. Mai 1966 verweist auf eine Denkschrift <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>an</strong> die KMK. Die Endfassung konnte nicht gefunden<br />

werden, lediglich einer <strong>der</strong> früheren Entwürfe, <strong>der</strong> den Kopfbogen <strong>der</strong> im<br />

Jahr 1963 fe<strong>der</strong>führenden Hochschule (Saarbrücken) trug. Die Denkschrift<br />

ermöglicht eine Übersicht über die Themen, die die <strong>Musikhochschulen</strong><br />

damals beschäftigten. Sie for<strong>der</strong>n darin:<br />

„1. Die Koordinierung <strong>des</strong> musikalischen Bildungswesens durch<br />

Abgrenzung <strong>der</strong> Aufgaben gegenüber den <strong>an</strong><strong>der</strong>en musikalischen<br />

Bildungsstätten.<br />

2. Den inneren und äußeren Ausbau <strong>der</strong> staatlichen<br />

<strong>Musikhochschulen</strong> gemäß ihrem kulturellen Auftrag durch<br />

a) Schaffung <strong>der</strong> beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach<br />

den Möglichkeiten <strong>des</strong> BRRG und durch größtmögliche<br />

Freizügigkeit in <strong>der</strong> Lehre und<br />

b) durch Bereitstellung entsprechen<strong>der</strong> Bauten, Räume und<br />

Unterrichtsmittel.“<br />

Ihren kulturellen Auftrag sehen die <strong>Musikhochschulen</strong> vor allem in <strong>der</strong><br />

„künstlerischen Her<strong>an</strong>bildung <strong>des</strong> hochqualifizierten Solistennach-<br />

57 Nicht eingerückte Texte ohne Spiegelstrich/Aufzählungszeichen beziehen sich nicht auf<br />

die Sitzungsprotokolle, son<strong>der</strong>n auf einen Schriftwechsel außerhalb <strong>der</strong> Konferenzen o<strong>der</strong><br />

sind Erläuterungen <strong>der</strong> Verfasserin.

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