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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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98 Studien<strong>an</strong>gelegenheiten<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g zwischen einer bestimmten Form <strong>der</strong> Ergebnisfindung<br />

und einer bestimmten Form <strong>der</strong> Ergebnisfeststellung gibt es jedoch nicht.<br />

Vergleicht m<strong>an</strong> jedoch die im Zusammenh<strong>an</strong>g mit einer Akkreditierung<br />

zur Anwendung gebrachten Verfahrensregeln mit dem tradierten<br />

Proze<strong>der</strong>e einer staatlichen Zulassung, d<strong>an</strong>n fällt <strong>der</strong> deutlich erweiterte<br />

Untersuchungshorizont ins Auge, <strong>der</strong> sich de facto mit einer<br />

Akkreditierung verbindet. Im Wesentlichen ergibt sich diese Erweiterung<br />

aus zwei Punkten: zum einen erfolgt die Akkreditierung unter<br />

maßgeblicher Mitwirkung politisch unabhängiger, aber fach- und<br />

sachkundiger Experten, den sogen<strong>an</strong>nten Peers; zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en aber<br />

nehmen Prüfverfahren, die einer Akkreditierung vorausgehen und die<br />

getroffene Entscheidung begründen, nicht nur die Qualität <strong>des</strong><br />

Studien<strong>an</strong>gebots in den Blick, son<strong>der</strong>n auch die vom Hochschulträger<br />

bereitgestellten Rahmenbedingungen.<br />

Ziel eines Akkreditierungsverfahrens sollte stets die Sicherung und<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Qualität <strong>des</strong> Studien<strong>an</strong>gebotes bei gleichzeitiger<br />

Wahrung <strong>der</strong> Autonomie und <strong>des</strong> beson<strong>der</strong>en Profils einer Hochschule<br />

sein. Dabei bemisst sich die Qualität eines Verfahrens dar<strong>an</strong>, inwieweit<br />

diese Prinzipien von allen Beteiligten akzeptiert und eingehalten werden.<br />

Nimmt m<strong>an</strong> diese Prinzipien ernst, d<strong>an</strong>n bedeutet Qualitätssicherung<br />

nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>es als die Überprüfung, ob die von <strong>der</strong> Institution selbst<br />

gegebenen Versprechen eingelöst werden, o<strong>der</strong> ob sie unter den<br />

gegeben Bedingungen überhaupt einlösbar sind.<br />

Der Ablauf von Prozessen, die Verfügbarkeit von Unterstützungs<strong>an</strong>geboten,<br />

die Gestaltung von Studienplänen, die Tr<strong>an</strong>sparenz von<br />

Prüfungsverfahren und last but not least die im Laufe <strong>des</strong> Studiums durch<br />

den Studierenden zu erl<strong>an</strong>genden Kompetenzen können in <strong>der</strong> Form von<br />

St<strong>an</strong>dards formuliert und mit <strong>der</strong> Realität abgeglichen werden. In jedem<br />

Falle aber gilt als oberstes Prinzip, dass die Formulierung <strong>der</strong> Ziele einer<br />

Institution von innen kommen sollte, die Expertise zur Überprüfung aber<br />

von außen.<br />

Die in Deutschl<strong>an</strong>d bisl<strong>an</strong>g übliche Form <strong>der</strong> Akkreditierung ist eine<br />

sogen<strong>an</strong>nte Programmakkreditierung, bei <strong>der</strong> sich das Verfahren immer

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