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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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20 Die Positionierung <strong>der</strong> RKM in Bildung und Kultur<br />

unverzichtbaren Studiengängen: <strong>der</strong> künstlerischen Ausbildung im<br />

instrumentalen und vokalen Bereich, für Komposition, Dirigieren und<br />

Kirchenmusik und <strong>der</strong> Ausbildung für musikpädagogische Berufe <strong>an</strong><br />

allgemeinbildenden Schulen, <strong>an</strong> Musikschulen und im privaten Bereich.<br />

Hinzu kommen als Akzente und entsprechend regionaler Gegebenheiten<br />

die Ausbildung für Musik- und Bildübertragungsberufe sowie die<br />

Ausbildung für Theater- und Medienberufe.<br />

Studium und Lehre werden geprägt durch das Mitein<strong>an</strong><strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

künstlerischen Einzelunterrichtes im Hauptfach und <strong>der</strong> Fächer <strong>des</strong><br />

Hauptfachmoduls, <strong>des</strong> Projektunterrichts in größeren und kleineren<br />

künstlerischen Ensembles sowie <strong>des</strong> Unterrichts in musikwissenschaftlichen,<br />

musiktheoretischen, musikpädagogischen und musikpraktischen<br />

Modulen. Ergänzt wird das Studium durch berufsvorbereitende und<br />

berufsbegleitende Qualifikationen. Ein Studium generale o<strong>der</strong> Elemente<br />

davon weiten den Blick.<br />

2. Hochschulpolitik<br />

Die deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> unterstehen als Teil <strong>des</strong> deutschen<br />

Hochschulsystems auch den hochschulpolitischen Vorgaben. Da sie<br />

diesen Vorgaben nicht nur passiv folgen wollen, haben sie Strukturen<br />

geschaffen, um sich auch aktiv in die hochschulpolitische Diskussion<br />

einbringen zu können.<br />

2.1. <strong>Musikhochschulen</strong> sind Ausbildungsinstitutionen und<br />

Kulturträger<br />

<strong>Musikhochschulen</strong> sind Institutionen, <strong>an</strong> denen junge Menschen auf eine<br />

berufliche Tätigkeit vor allem in künstlerischen und pädagogischen<br />

Musik- und Theaterberufen vorbereitet werden. Sie stützen sich in ihrer<br />

Rechtsnatur, in ihren Strukturen sowie in ihren Aufgaben auf Art. 5<br />

Abs. 3 <strong>des</strong> Grundgesetzes <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschl<strong>an</strong>d sowie auf das<br />

Hochschulrahmengesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und die jeweiligen Hochschulgesetze<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Als Hochschulen nach L<strong>an</strong><strong>des</strong>recht stimmen sie sich<br />

bun<strong>des</strong>weit ab und verfolgen in <strong>der</strong> Rektorenkonferenz <strong>der</strong> deutschen<br />

<strong>Musikhochschulen</strong> in <strong>der</strong> HRK gemeinsame Interessen. Dabei werden sie<br />

von <strong>der</strong> Hochschulrektorenkonferenz unterstützt, in <strong>der</strong> sie – gemeinsam<br />

mit den Kunsthochschulen/Kunstakademien – eine eigene

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