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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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Der dritte Studienzyklus <strong>an</strong> <strong>Musikhochschulen</strong> 93<br />

Folgt m<strong>an</strong> den Ausführungen <strong>des</strong> „Qualifikationsrahmens für deutsche<br />

Hochschulabschlüsse“ zu „Stufe 3: Doktoratsebene“, so ist zunächst zu<br />

konstatieren, dass die unter „Wissen und Verstehen“ sowie unter<br />

„Können (Wissenserschließung)“ gen<strong>an</strong>nten Kriterien eindeutig und<br />

ausschließlich auf Wissenschaft und Forschung ausgerichtet sind, eine<br />

komplementäre Formulierung für die gleichgestellten – und die<br />

Kunsthochschulen in erster Line betreffenden – Arbeitsfel<strong>der</strong><br />

„Kunstausübung“ und „Künstlerische Entwicklung“ also entwe<strong>der</strong> fehlt<br />

o<strong>der</strong> unausgesprochen impliziert. Auch die Mitarbeiter <strong>der</strong> ‚Polifonia’-<br />

Arbeitsgruppe, die sich mit dem dritten Zyklus befasst haben, gehen von<br />

einem zumin<strong>des</strong>t teilweise <strong>an</strong> wissenschaftlichen Kriterien zu<br />

entwickelnden Curriculum und entsprechenden Abschluss<strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen<br />

aus, wie unter 3. zu beschreiben sein wird. Keines <strong>der</strong> Grundsatzdokumente<br />

zur Gewinnung eines gemeinsamen europäischen<br />

Bildungsraums spricht von <strong>der</strong> Möglichkeit einer rein künstlerischen<br />

Promotion; die „Län<strong>der</strong>gemeinsamen Strukturvorgaben“ räumen für <strong>an</strong><br />

Universitäten und gleichgestellten Institutionen (also auch<br />

Kunsthochschulen) erworbene Masterabschlüsse die grundsätzliche<br />

Berechtigung zur Promotion ein (A 2.3), schränken dieses aber für Kunst-<br />

und <strong>Musikhochschulen</strong> (Teil B) insofern ein, als zugleich eine<br />

„hinreichende wissenschaftliche Qualifikation“ vorausgesetzt wird.<br />

Dessen ungeachtet stellt das bisherige Konzertexamen (bzw. die diesem<br />

in etwa gleichgestellten Abschlüsse wie Solistenexamen o<strong>der</strong><br />

Meisterklasse) für die <strong>Musikhochschulen</strong> zunächst das aus künstlerischer<br />

Sicht adäquate und wohl auch in qu<strong>an</strong>titativer Hinsicht wichtigste<br />

Werkzeug für die Ausgestaltung <strong>des</strong> dritten Zyklus dar, wobei evident ist,<br />

dass es hier keineswegs um die For<strong>der</strong>ung nach Verleihung eines<br />

Dr.- o<strong>der</strong> PhD-Titels für diese Abschlüsse geht, son<strong>der</strong>n um eine<br />

Anerkennung <strong>der</strong> grundsätzlichen Gleichwertigkeit rein künstlerischer<br />

und rein wissenschaftlicher Studienabschlüsse (s.o.). Dies insbeson<strong>der</strong>e<br />

vor dem Hintergrund, dass Arbeitsfel<strong>der</strong> für Absolventen eines<br />

künstlerisch-wissenschaftlichen Promotionsstudiums noch zu definieren<br />

sind, während es <strong>an</strong> solchen für die Absolventen künstlerischer<br />

Studiengänge nicht m<strong>an</strong>gelt: es sind die Bühnen und Konzertsäle dieser<br />

Welt.

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