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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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32 Die Positionierung <strong>der</strong> RKM in Bildung und Kultur<br />

drei Jahren kein künstlerischer o<strong>der</strong> musikpädagogischer Abschluss<br />

erreicht werden k<strong>an</strong>n, mit dem die Absolventen später auf einem<br />

<strong>an</strong>spruchsvollen Arbeitsmarkt bestehen können. Die RKM hat <strong>des</strong>halb<br />

2004 beschlossen, dass alle RKM-Mitgliedshochschulen in den Musik-<br />

Studienfächern ausschließlich ein vierjähriges Bachelorstudium <strong>an</strong>bieten.<br />

Dies wurde durch eine Ergänzung <strong>der</strong> „Län<strong>der</strong>spezifischen<br />

Strukturvorgaben“ durch die KMK legitimiert.<br />

Die deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> haben im Rahmen <strong>der</strong> Bologna-Reform<br />

auch die traditionelle Studienstruktur erneuert. Auf die bisherige<br />

Unterscheidung zwischen den Studiengängen „Künstlerische Ausbildung“<br />

und „Musikschullehrer/Musikerzieher“ wurde vielfach zugunsten eines<br />

einheitlichen Studieng<strong>an</strong>gs „Bachelor Musik“ verzichtet, weil schon<br />

bisher viele Studierende beide Studiengänge als Doppelstudien belegten.<br />

Statt<strong>des</strong>sen besteht nun die Möglichkeit, innerhalb <strong>des</strong> Bachelorstudiums<br />

Musik Profile zu wählen, die in einem eventuell folgenden<br />

Masterstudium ausgebaut werden können.<br />

Soweit <strong>Musikhochschulen</strong> auch den Studieng<strong>an</strong>g Kirchenmusik <strong>an</strong>bieten,<br />

wurde „Kirchenmusik B“ ebenfalls zu einem „Bachelor Kirchenmusik“<br />

umgew<strong>an</strong>delt. Dagegen wurde das Studium für ein Lehramt <strong>an</strong><br />

Gymnasien („Schulmusik“) nicht in allen Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n auf die<br />

Bachelor/Master-Struktur umgestellt, in einigen Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n aber<br />

zumin<strong>des</strong>t modularisiert.<br />

4.2. Master<br />

Die erste Fassung <strong>der</strong> „Län<strong>der</strong>gemeinsamen Strukturvorgaben“ von<br />

10.10.2003 sah vor, dass einem vierjährigen Bachelor nur noch ein<br />

einjähriger Master folgen k<strong>an</strong>n. Konsekutive Bachelor- und<br />

Masterstudienabschnitte durften zusammen laut dieser Vorgabe nicht<br />

länger als fünf Jahre dauern. Die RKM hat sich mit großem Nachdruck bei<br />

<strong>der</strong> KMK dafür eingesetzt, dass den deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> die<br />

Ausnahmeregelung zugest<strong>an</strong>den wird, auch nach einem vierjährigen<br />

Bachelorstudium ein konsekutives Masterstudium von zwei Jahren<br />

<strong>an</strong>schließen zu dürfen.

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