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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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18 Die Positionierung <strong>der</strong> RKM in Bildung und Kultur<br />

7. Qualitätssicherung, Evaluation und Akkreditierung<br />

8. Verwaltung, Personal und Fin<strong>an</strong>zierung<br />

8.1. Personal<br />

8.2. Fin<strong>an</strong>zierung<br />

8.3. Verwaltung<br />

9. Ausblick<br />

Präambel<br />

Die Rektorenkonferenz <strong>der</strong> deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> (RKM) hat am<br />

18. Mai 1999 in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> Hochschulrektorenkonferenz<br />

(HRK) das Thesenpapier „<strong>Musikhochschulen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Schwelle</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>21.</strong> Jahrhun<strong>der</strong>ts“ beschlossen. Dieses Thesenpapier hat bis heute in<br />

weiten Teilen Gültigkeit, ist aber vor allem hinsichtlich <strong>der</strong> Aussagen zur<br />

Studienstruktur weitgehend überholt. Durch die Bologna-Erklärung vom<br />

19. Juni 1999 über die Errichtung eines Europäischen Hochschulraums<br />

und die sich darauf stützenden „Län<strong>der</strong>gemeinsamen Strukturvorgaben“<br />

<strong>der</strong> Kultusministerkonferenz vom 10. Okt. 2003 haben sich die<br />

Rahmenbedingungen für die Studienstrukturen <strong>an</strong> allen Hochschulen<br />

maßgeblich geän<strong>der</strong>t. Auch die deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> haben in<br />

den verg<strong>an</strong>genen Jahren diesen Reformprozess vollzogen.<br />

Nun beginnt die Phase ‚nach Bologna’ und damit die Herausfor<strong>der</strong>ung,<br />

die neuen, für alle Hochschularten gleichermaßen geltenden Studienstrukturen<br />

praktisch <strong>an</strong>zuwenden und dennoch den Beson<strong>der</strong>heiten eines<br />

künstlerischen Studiums gerecht zu werden. Nicht zuletzt gilt es, die<br />

Identität und Unverwechselbarkeit deutscher <strong>Musikhochschulen</strong><br />

gegenüber <strong>an</strong><strong>der</strong>en Hochschularten auch bei verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen<br />

zu pflegen und zu erhalten.<br />

1. Profilelemente <strong>der</strong> <strong>Musikhochschulen</strong><br />

„Die deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> sind staatliche Kunsthochschulen 2 für<br />

2 Nicht in allen L<strong>an</strong><strong>des</strong>hochschulgesetzen gibt es einen einheitlichen Terminus für all jene<br />

Hochschularten, die die Lehre in verschiedenen Kunstsparten zum Auftrag haben. Um<br />

dennoch die Lesbarkeit dieses Positionspapiers zu erleichtern, wird hier <strong>der</strong> Begriff<br />

„Kunsthochschulen“ als Oberbegriff für Hochschulen <strong>der</strong> Musik, <strong>des</strong> Theaters und <strong>der</strong><br />

Bildenden Kunst verwendet.

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