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Musikhochschulen an der Schwelle des 21. Jahrhunderts

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Satzung „Rektorenkonferenz <strong>der</strong> deutschen <strong>Musikhochschulen</strong> in <strong>der</strong> HRK“ 213<br />

(2) Insbeson<strong>der</strong>e sieht die RKM ihre Aufgaben darin,<br />

a) die Mitgliedshochschulen zu beraten und über Hochschulfragen<br />

von überregionaler Bedeutung zu informieren sowie den<br />

Erfahrungsaustausch in inhaltlichen und org<strong>an</strong>isatorischen<br />

Fragen zu för<strong>der</strong>n;<br />

b) Positionen und Stellungnahmen zu hochschul- und<br />

kulturpolitischen Fragen zu erarbeiten;<br />

c) gemeinsame Bel<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> <strong>Musikhochschulen</strong> bei Behörden,<br />

Hochschulverbänden, Bildungsgremien und Org<strong>an</strong>isationen <strong>des</strong><br />

deutschen und internationalen Musiklebens wahrzunehmen und<br />

zu unterstützen;<br />

d) bei Studienreformen und <strong>der</strong> Hochschulgesetzgebung sowie bei<br />

<strong>der</strong> Abstimmung bezüglich Studien- und Prüfungsordnungen<br />

mitzuwirken,<br />

e) den Kontakt zu <strong>an</strong><strong>der</strong>en Bildungseinrichtungen zu pflegen,<br />

f) den künstlerischen Nachwuchs zu för<strong>der</strong>n,<br />

g) Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und<br />

h) die internationalen Beziehungen zu pflegen.<br />

(3) Die RKM arbeitet zur För<strong>der</strong>ung ihrer Ziele und zur Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben mit geeigneten Org<strong>an</strong>isationen <strong>des</strong> In- und Ausl<strong>an</strong><strong>des</strong><br />

zusammen und wird dort als Mitglied tätig. Sie k<strong>an</strong>n mit Zustimmung<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung Rahmenvereinbarungen treffen.<br />

(4) Zur För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> künstlerischen, pädagogischen und<br />

wissenschaftlichen Nachwuchses werden Hochschulwettbewerbe<br />

durchgeführt, <strong>der</strong>en Ausrichtung einer Mitgliedshochschule<br />

übertragen wird. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung richtet einen Ausschuss<br />

für Wettbewerbe ein und erlässt Richtlinien für Inhalt und Form <strong>der</strong><br />

Wettbewerbe.<br />

(5) Die RKM k<strong>an</strong>n auch weitere Ver<strong>an</strong>staltungen und Projekte<br />

durchführen, die <strong>der</strong> Verwirklichung ihrer Ziele dienen.<br />

§ 4 Mitglie<strong>der</strong><br />

(1) Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> RKM sind nach deutschem L<strong>an</strong><strong>des</strong>recht rechtlich<br />

selbstständige staatliche Kunsthochschulen. Mitgliedshochschulen<br />

<strong>der</strong> RKM verfügen über ein eigenes Rektorat/Präsidium und einen<br />

eigenen Senat. Sie erfüllen die Qualitätsst<strong>an</strong>dards <strong>der</strong> RKM und<br />

identifizieren sich mit den Zielen und dem Leitbild <strong>der</strong> RKM.

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